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   OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01   

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https://dejure.org/2001,12066
OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01 (https://dejure.org/2001,12066)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.03.2001 - 1 Ws 53/01 (https://dejure.org/2001,12066)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. März 2001 - 1 Ws 53/01 (https://dejure.org/2001,12066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf; Strafaussetzung; Widerruf der Strafaussetzung; Verlängerung der Bewährungszeit; Sozialprognose

  • Judicialis

    StGB § 56 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 f
    Widerruf; erneute Straffälligkeit; neue Straftat; neue Verurteilung; Bewährungsstrafe; Verlängerung Bewährungsdauer

Verfahrensgang

  • LG Trier - 57 BRs 16/97
  • OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01
    Diese Umstände lassen es in der Regel geboten erscheinen, sich der sachnäheren Prognose des die letzte Straftat verurteilenden Gerichts anzuschließen (BVerfG NStZ 1985, 357; Senatsbeschluss vom 14. Februar 1997 - 1 Ws 71/97 -).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01
    Daran fehlt es, wenn noch ungeklärt ist, ob der Proband möglicherweise zur Tatzeit infolge langjähriger Drogenabhängigkeit strafrechtlich nicht verantwortlich war (KG StV 1998, 26 f, OLG Düsseldorf StV 1986, 346; HansOLG Bremen StV 1984, 129 f).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1993 - 3 Ws 644/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.2001 - 1 Ws 53/01
    Von einem Widerruf ist abzusehen, wenn sonst aufgebaute soziale und berufliche Bindungen und eine erfolgte oder begonnene Integration, die als erhebliche Grundlage zur wirkungsvollen Unterstützung einer dauerhaften Abkehr von einer kriminellen Vergangenheit anzusehen sind, gefährdet würden (OLG Düsseldorf StV 1994, 198; Senatsbeschluss vom 14. Februar 1997 - 1 Ws 71/97 -).
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