Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 13.06.2023

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.07.2023 - 1 Ws 87/23 (s)   

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https://dejure.org/2023,19902
OLG Brandenburg, 31.07.2023 - 1 Ws 87/23 (s) (https://dejure.org/2023,19902)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2023 - 1 Ws 87/23 (s) (https://dejure.org/2023,19902)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2023 - 1 Ws 87/23 (s) (https://dejure.org/2023,19902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Entnahme einer Speichelprobe, DNA-Identifizierungsmuster, Anordnungsvoraussetzungen, Prognose

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung; Ausreichender Grund für DNA-Anordnung wegen künftigem Hinterlassen von DNA-Material am Tatort; Annahme des Hinterlassens von DNA-Material am Tatort als Prognosefrage; Keine DNA-Identitätsfeststellung bei ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: DNA-Untersuchung nach Speichelprobe - Anforderungen an die Prognoseentscheidung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    13 Jahre zurückliegender leichter sexueller Missbrauch der eigenen Tochter rechtfertigt bei Besitz von Kinderpornografie keine präventive DNA-Entnahme - Teilnahme an Sexualtherapie sowie Einnahme von Medikamenten sprechen für positive Kriminalprognose

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2023 - 1 Ws 87/23
    Hinzutreten muss, dass das DNA-Identifizierungsmuster einen Aufklärungsansatz für einen Spurenabgleich bezüglich der Straftat von erheblicher Bedeutung bieten muss (BVerfG [Kammer], Beschl. v. 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99).

    Bei der Frage, ob Grund zu einer solchen Annahme besteht, handelt es sich um eine Prognosefrage, deren Beantwortung unter Prüfung und Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat, wobei insbesondere auf die Anlasstat, Vorstrafen, Rückfallgeschwindigkeit, Prägung in Richtung bestimmter Delikte, Motivationslage bei früheren Straftaten, das Verhalten des Betroffenen in einer Bewährungszeit oder nach einem Straferlass sowie frühere und derzeitige Lebensumstände abzustellen ist (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG 2 BvR 2391/07).

  • BVerfG, 16.01.2008 - 2 BvR 2391/07

    Recht auf informationelle Selbstbestimmung (molekulargenetische Untersuchung);

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2023 - 1 Ws 87/23
    Bei der Frage, ob Grund zu einer solchen Annahme besteht, handelt es sich um eine Prognosefrage, deren Beantwortung unter Prüfung und Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat, wobei insbesondere auf die Anlasstat, Vorstrafen, Rückfallgeschwindigkeit, Prägung in Richtung bestimmter Delikte, Motivationslage bei früheren Straftaten, das Verhalten des Betroffenen in einer Bewährungszeit oder nach einem Straferlass sowie frühere und derzeitige Lebensumstände abzustellen ist (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG 2 BvR 2391/07).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Ws 87/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15650
OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Ws 87/23 (https://dejure.org/2023,15650)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.06.2023 - 1 Ws 87/23 (https://dejure.org/2023,15650)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 1 Ws 87/23 (https://dejure.org/2023,15650)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Fortdauer der Unterbringung, Anhörung des Sachverständigen, Zulässigkeit von Videotechnik

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StPO: Anhörung zur Fortdauer der Unterbringung - Anhörung unter Einsatz von Videotechnik?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 27.07.2022 - 1 Ws 91/22

    Unzulässigkeit einer Anhörung des Sachverständigen im Wege der Wege der Bild- und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Ws 87/23
    Bei der hier zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es gemäß § 463e Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 StPO unzulässig, die mündliche Anhörung des Sachverständigen im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Zuschaltung zum Termin über Videokonferenztechnik durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 142/21 -, BeckRS 2022, 36903 Rn. 34 [in einem obiter dictum]; Senat, Beschluss vom 14.03.2023 - 1 Ws 9/23 -, juris; ausführlich auch: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.07.2022 - 1 Ws 91/22 -, juris; Beschluss vom 26.04.2022 - 1 Ws 32/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. April 2023 - III-3 Ws 76/23 -, juris; BeckOK StPO/Coen, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 463e Rn. 13).

    Ob der von Gesetzes wegen eindeutige Ausschluss der mündlichen Anhörung des Sachverständigen im Wege der Bild- und Tonübertragung dann eine Einschränkung erfährt, wenn sie aus Gründen der besseren Sachaufklärung geboten ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.07.2022, a.a.O. Rn. 14) oder der Untergebrachte dies ausdrücklich wünscht und ausgeschlossen werden kann, dass mittels einer Anhörung in persönlicher Anwesenheit im Sinne bestmöglicher Sachaufklärung bessere Erkenntnisse hätten erzielt werden können (vgl. OLG Hamm, a.a.O., Rn. 13; BeckOK StPO/Coen, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 463e Rn. 7), kann hier offen bleiben, da weder ein ausdrücklicher Wunsch seitens der Untergebrachten noch ein ausdrückliches Einverständnis vorliegt.

  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Ws 87/23
    Bei der hier zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es gemäß § 463e Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 StPO unzulässig, die mündliche Anhörung des Sachverständigen im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Zuschaltung zum Termin über Videokonferenztechnik durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 142/21 -, BeckRS 2022, 36903 Rn. 34 [in einem obiter dictum]; Senat, Beschluss vom 14.03.2023 - 1 Ws 9/23 -, juris; ausführlich auch: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.07.2022 - 1 Ws 91/22 -, juris; Beschluss vom 26.04.2022 - 1 Ws 32/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. April 2023 - III-3 Ws 76/23 -, juris; BeckOK StPO/Coen, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 463e Rn. 13).
  • OLG Bremen, 26.04.2022 - 1 Ws 32/22

    Grundsätzlich keine mündliche Anhörung per Video bei Unterbringung in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Ws 87/23
    Bei der hier zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es gemäß § 463e Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 StPO unzulässig, die mündliche Anhörung des Sachverständigen im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Zuschaltung zum Termin über Videokonferenztechnik durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 142/21 -, BeckRS 2022, 36903 Rn. 34 [in einem obiter dictum]; Senat, Beschluss vom 14.03.2023 - 1 Ws 9/23 -, juris; ausführlich auch: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.07.2022 - 1 Ws 91/22 -, juris; Beschluss vom 26.04.2022 - 1 Ws 32/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. April 2023 - III-3 Ws 76/23 -, juris; BeckOK StPO/Coen, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 463e Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2023 - 1 Ws 9/23

    Fortdauer der Unterbringung: Sachverständigenanhörung mittels Videokonferenz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Ws 87/23
    Bei der hier zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es gemäß § 463e Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 StPO unzulässig, die mündliche Anhörung des Sachverständigen im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Zuschaltung zum Termin über Videokonferenztechnik durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 142/21 -, BeckRS 2022, 36903 Rn. 34 [in einem obiter dictum]; Senat, Beschluss vom 14.03.2023 - 1 Ws 9/23 -, juris; ausführlich auch: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.07.2022 - 1 Ws 91/22 -, juris; Beschluss vom 26.04.2022 - 1 Ws 32/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. April 2023 - III-3 Ws 76/23 -, juris; BeckOK StPO/Coen, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 463e Rn. 13).
  • OLG Hamm, 18.04.2023 - 3 Ws 76/23

    Grundsätzlich persönliche Anhörung des Sicherungsverwahrten; Anhörung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Ws 87/23
    Bei der hier zu treffenden Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist es gemäß § 463e Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 StPO unzulässig, die mündliche Anhörung des Sachverständigen im Wege der Bild- und Tonübertragung durch Zuschaltung zum Termin über Videokonferenztechnik durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 142/21 -, BeckRS 2022, 36903 Rn. 34 [in einem obiter dictum]; Senat, Beschluss vom 14.03.2023 - 1 Ws 9/23 -, juris; ausführlich auch: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 27.07.2022 - 1 Ws 91/22 -, juris; Beschluss vom 26.04.2022 - 1 Ws 32/22 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. April 2023 - III-3 Ws 76/23 -, juris; BeckOK StPO/Coen, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 463e Rn. 13).
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