Rechtsprechung
OLG München, 26.08.2005 - 1 Ws 91/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG München, 11.07.2005 - 1 Ws 91/04
- OLG München, 26.08.2005 - 1 Ws 91/04
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der …
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2005 und 26. August 2005 - 1 Ws 91/04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit darin angeordnet wird, der Beschwerdeführer habe den jeweils ihn behandelnden Arzt von der Schweigepflicht hinsichtlich etwaiger mangelnder Mitarbeit an der Therapie oder im Falle des Abbruchs der Therapie gegenüber dem Bewährungshelfer, gegenüber der Staatsanwaltschaft und gegenüber der Führungsaufsichtsstelle zu entbinden.Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2005 und 26. August 2005 - 1 Ws 91/04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, soweit sie die Entbindung von der Schweigepflicht zum Gegenstand haben.
Rechtsprechung
OLG München, 11.07.2005 - 1 Ws 91/04 |
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Verfahrensgang
- OLG München, 11.07.2005 - 1 Ws 91/04
- OLG München, 26.08.2005 - 1 Ws 91/04
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Rechtsprechung
OLG Jena, 19.03.2004 - 1 Ws 91/04 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Haftbeschwerde
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ws 399/07
Haftbeschwerde
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Straftat dann wiederholt i.S.d. § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO begangen ist, wenn der Angeschuldigte mindestens zweimal durch verschiedene Taten dasselbe Strafgesetz verletzt, wobei es ausreicht, dass das Verfahren, in dem die Haftfrage zu prüfen ist, nur eine Tat zum Gegenstand hat (Senatsbeschluss vom 19.03.2004, Az.: 1 Ws 91/04).