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   BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69   

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BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69 (https://dejure.org/1970,1491)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1970 - 1 StR 119/69 (https://dejure.org/1970,1491)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1970 - 1 StR 119/69 (https://dejure.org/1970,1491)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes von an NS-Todesurteilen mitwirkenden Richtern - Anforderungen an niedrige Beweggründe als Mordmerkmal - Vom Vorsatz umfasste Tatbestandsmerkmale - Rechtsbeugung durch Verurteilung eines Juden auf Grund des damaligen Tatbestandes der ...

  • opinioiuris.de

    An NS-Todesurteilen mitwirkende Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 22.01.1973)

    Eine junge Dame von leichter Lebensart

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 571
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69
    Das hat dazu geführt, daß bei der Begründung zu der den Angeklagten angelasteten Rechtsbeugung - der Voraussetzung einer Verurteilung wegen eines Tötungsverbrechens (BGHSt 10, 294, 299) [BGH 07.12.1956 - 1 StR 56/56] - sachliche Fehler unterlaufen sind.

    Der Vorsatz muß vielmehr für jeden einzelnen Fehler feststehen, mag auch die Vielzahl hierfür ein Indiz sein (vgl. auch BGHSt 10, 294, 298) [BGH 07.12.1956 - 1 StR 56/56].

  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69
    Sollten sich die Angeklagten dabei beruhigt haben, daß Ka. als Jude nach der NS-Ideologie ohnehin ein "Nichts" war und sie deshalb bei einer rechtswidrigen Verurteilung kein Risiko, insbesondere keine Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung liefen, so läge darin ein niedriger Beweggrund (vgl. BGHSt 18, 37, 39 [BGH 02.10.1962 - 1 StR 299/62]; BGH, Urteil vom 7. Juli 1964 - 1 StR 37/64 -).
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 37/64

    Gemeinschaftliche Beihilfe zum Totschlag - Verjährungsfrist für Mord - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69
    Sollten sich die Angeklagten dabei beruhigt haben, daß Ka. als Jude nach der NS-Ideologie ohnehin ein "Nichts" war und sie deshalb bei einer rechtswidrigen Verurteilung kein Risiko, insbesondere keine Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung liefen, so läge darin ein niedriger Beweggrund (vgl. BGHSt 18, 37, 39 [BGH 02.10.1962 - 1 StR 299/62]; BGH, Urteil vom 7. Juli 1964 - 1 StR 37/64 -).
  • RG, 09.12.1936 - 4/36

    Nationalsozialismus: Blut und Roben

    Auszug aus BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69
    Sie wird sogleich durch die folgende Hilfserwägung in Frage gestellt, daß selbst dann, wenn es nur zu den - im Urteil näher gekennzeichneten - Zärtlichkeiten gekommen sei, der Tatbestand der Rassenschande erfüllt sei; diese Vertraulichkeiten werden sodann im Widerspruch zu den von der damaligen Rechtsprechung entwickelten Kriterien (RGSt 70, 375 ff.) als sogenannte "Ersatzhandlungen" gewertet.
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 639/58

    Späte Opfer

    Auszug aus BGH, 21.07.1970 - 1 StR 119/69
    Er konnte insbesondere durch gründliche Beweisaufnahme, Vorsicht bei der Tatsachenfeststellung, mit einer weiten Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" und einer engen Auslegung des Tatbestands unerträgliche Folgen vermeiden, auf vertretbare, der Schuld angemessene Strafen erkennen und die Verfahrensgarantien ausschöpfen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1959 - 1 StR 639/58 -, S. 14 ff.).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Die Kammer hätte sich insbesondere auch damit auseinander setzen müssen, daß die Tötung eines anderen allein deshalb, weil er in der Wertvorstellung des Täters als geringer eingeordnet wird, nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist (vgl. BGH NJW 1971, 571, 574; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23).

    Der Täter mißachtet dabei vollständig den personalen Eigenwert eines Opfers und spielt sich aus reiner Willkür zum Herrn über Leben und Tod auf, was als sittlich besonders verwerflich und somit als niedriger Beweggrunde zu qualifizieren ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 13; BGH NJW 1971, 571, 572; Beschl. vom 2. März 1995 - 4 StR 67/95).

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

    Rechtsbeugung kann in jeder Phase der Leitung und Entscheidung einer Rechtssache begangen werden, so vor allem - wie auch hier dem Angeschuldigten u.a. zur Last gelegt - durch das Unterlassen sachlich gebotener Aufklärung, mithin durch Herbeiführung einer Entscheidung auf unzureichender Tatsachengrundlage (vgl. RGSt 69, 213, 216; BGH NStZ 2010, 92 f.), ferner durch die unrichtige Anwendung von (Verfahrens-)Vorschriften und schließlich durch den Missbrauch pflichtgemäßen Ermessens (BGH NJW 1971, 571, 573; BGHSt 47, 105 = NJW 2001, 3275, 3276 f.).

    - Die unrichtige Rechtsanwendung ist in einer Vielzahl von Fällen erfolgt und systematisch angelegt gewesen (BGH NJW 1971, 571, 575; NStZ 2010, 92 f.; StV 2011, 463, 466; Urteil vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11, juris Rz. 18, insoweit in NStZ 2013, 106 f. nicht abgedruckt), indem etwa ein Amtsträger in 54 Fällen seiner gesetzlichen Anhörungspflicht nicht nachgekommen ist (BGH NStZ 2010, 92 f.).

    - Das Verhalten des Täters ist schließlich durch Verschleierung, Verheimlichung und Irreführung geprägt, etwa dann, wenn der Täter bewusst den Sachverhalt verfälscht (BGH NJW 1971, 571, 573), die zu bearbeitenden Akten versteckt (BGH, Urteil vom 06.11.2007 - 1 StR 394/07), in Unterbringungssachen Anhörungsprotokolle fingiert (BGH NStZ 2010, 92 f.) und einen Verfahrensbeteiligten über eine offenkundig von vornherein nicht in Betracht kommende Rechtsfolge (stationäre Psychotherapie etc.) täuscht (BGH, Urteil vom 31.05.2012 - 2 StR 610/11, juris Rz. 18, insoweit in NStZ 2013, 106 f. nicht abgedruckt).

    Diese vorstehend aufgeführten Belastungsmomente lassen - auf den zur Anklage gebrachten Sachverhalt bezogen - jedoch weder für sich genommen (dazu 1. und 2.) noch in ihrer Gesamtschau (dazu 3.) (vgl. zur Notwendigkeit einer Gesamtschau BGH NJW 1971, 571, 575; BGHSt 44, 275 = NJW 1999, 3347, 3354; StV 2011, 463, 466) in dem Handeln des Angeschuldigten einen bewussten und elementaren Verstoß erkennen.

    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass auch im Gewicht oder Vielzahl von Verfahrensverstößen ein tragfähiges Indiz insbesondere für die Annahme einer sachwidrigen Motivation bzw. des Vorsatzes liegen kann (BGH NJW 1971, 571, 575; StV 2011, 463, 466).

    Die Gesamtheit von Fehlern kann allerdings nicht vorsätzlich herbeigeführt werden, wenn einzelne Fehler auf fahrlässigem Irrtum beruhen; der Vorsatz muss vielmehr für jeden einzelnen Fehler feststehen, mag auch die Vielzahl hierfür ein Indiz sein (so ausdrücklich BGH NJW 1971, 571, 575).

  • LG Hannover, 14.11.1973 - 2 Ks 1/72

    Tötung jüdischer Zwangsarbeiter durch Erschiessen, Erschlagen und Tottreten

    Dieser hat einen Juden aus Rassenhass getötet (vgl. BGHSt 18/37) und zum anderen aus eigener Willkür sich zum Herrn über Leben und Tod seines Opfers erhoben (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Ausserdem handelte der Angeklagte deshalb aus niedrigen Beweggründen, weil er sich bei der Erschiessung willkürlich verhielt und sich zum Herrn über Leben und Tod des verletzten wehrlosen Opfers machte (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Dieser hat einen Juden aus Rassenhass getötet (vgl. BGHSt 18/37) und zum anderen aus eigener Willkür sich die Stellung eines Herrn über Leben und Tod seines Opfers angemasst (vgl. BGH NJW 1971, 571).

    Niedrige Beweggründe liegen bei dem Angeklagten auch deshalb vor, weil dieser sich bei der Befehlserteilung willkürlich verhielt und zum Herrn über Leben und Tod seines wehrlosen Opfers aufspielte (vgl. BGH NJW 1971, 571).

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Denn § 339 StGB kommt zum Schutz der Unabhängigkeit der Rechtspflege eine Sperrwirkung (zu ihrer dogmatischen Natur Schröder GA 1993, 389, 395) in dem Sinne zu, dass eine Verurteilung wegen einer Tätigkeit bei der Leitung einer Rechtssache nach anderen Vorschriften - wie hier von den Antragstellern nach § 222 StGB erstrebt - nur möglich ist, wenn auch die Voraussetzungen des § 339 StGB gegeben sind (BGHSt 10, 294 in Anlehnung an Radbruch SJZ 1946, 105, 108; NJW 1971, 571, 574).
  • BGH, 07.10.1980 - 5 StR 261/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe auf Grund der berechnenden Verwendung der

    Bei der Auslegung des Merkmals "niedrige Beweggründe" hat der Bundesgerichtshof allerdings den Gesichtspunkt herangezogen, daß der Täter sich bei seiner Tat die Rassenideologie der Machthaber berechnend zunutze gemacht und erwartet habe, daß sie ihn vor allen nachteiligen Folgen seiner verbrecherischen Handlungsweise bewahren werde (BGHSt 18, 37, 39 [BGH 02.10.1962 - 1 StR 299/62]; BGH NJW 1971, 571, 574; BGH Urteil vom 7. Juli 1964 - 1 StR 37/64 -).

    Feststellungen, aus denen sich ergibt, daß der Angeklagte die Opfer erschoß, weil er ihnen jeden Lebenswert absprach (BGH NJW 1971, 571, 574; BGH Urteile vom 16. April 1953 - 1 StR 709/52 - vom 27. März 1956 - 2 StR 455/55 - und vom 13. November 1958 - 4 StR 214/58 -), lassen sich aus den bisherigen Feststellungen und auch aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe nicht entnehmen.

  • BGH, 02.03.1995 - 4 StR 67/95

    Unmittelbares Ansetzten - Versuch - Vorbereitungshandlung - Gefährdung - Raub -

    Darauf kommt es letztlich aber auch nicht an; denn der Angeklagte hat den Geschäftsinhaber erschossen und den Büroangestellten zu erschießen versucht, obwohl diese ihm nicht den geringsten Anlaß dazu geboten hatten, und sich damit "willkürlich zum Herrn über Leben und Tod aufgeworfen" (vgl. BGH NJW 1971, 571 [BGH 21.07.1970 - 1 StR 119/69]).
  • LG Hamburg, 26.07.1974 - 9/73

    Deportation von Juden aus dem ZAL Lublin ins KL Majdanek. Tötung von Insassen der

    Diese Fälle, in denen niedrige Beweggründe aus jenen Gründen bejaht wurden (vgl. z.B. BGH NJW 1971, 571/572), haben durchweg ein Handeln des Täters mit direktem Vorsatz zum Gegenstand.
  • BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe

    Das Motiv, das Tatopfer durch den Einsatz des Messers "zur Ruhe zu bringen", kann allerdings - auch bei einer Spontantat - einen niedrigen Beweggrund darstellen, z.B. wenn der Täter sich damit "zum Herrn über Leben und Tod aus reiner Willkür aufwerfen" will oder aus "übersteigertem Geltungsdrang" handelt (vgl. Lackner StGB 18. Aufl. § 211 Anm. 3 a bb unter Hinweis auf BGH NJW 1971, 571 und BGH bei Dallinger MDR 1975, 542).
  • LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73

    Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im

    Schliesslich ist die Tötung von unschuldigen Kleinkindern, deren Erschiessung nicht mehr vom Ziel der Partisanenbekämpfung getragen werden konnte und nur Ausfluss der Vorstellung ist, dass Angehörige der russischen Nation keine Menschenrechte besässen, dass ihr Leben wertlos sei und jederzeit vernichtet werden könnte, nur auf einen Beweggrund zurückzuführen, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf der niedrigsten Stufe steht (BGH Urteil vom 17.März 1967 - 4 StR 464/66 - ; Urteil vom 20.März 1967 - 2 StR 411/66 - ; BGH NJW 1971, 571/572).
  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec.

    Dabei knüpfte er berechnend an die verbrecherische Rassenideologie der NS-Staatsführung an in der vermeintlichen Gewissheit, für sein Verhalten nie bestraft sondern noch gelobt zu werden (s.o. B.VI., D.IV.2.b)) Wer so handelt, handelt aus niedrigen Beweggründen, weil der Tötungsbeweggrund als besonders gemein, verwerflich und verächtlich zu werten ist (vgl. BGH Urt. v. 13.11.1958 - 4 StR 214/58 - Urt. v. 7.7.1964 - 1 StR 37/64 - BGHSt 18, 37, 39; BGH Urt. v. 19.5.1965 - 2 StR 68/65 - Urt. v. 21.7.1970 - 1 StR 119/69 -).
  • BGH, 18.12.1974 - 2 StR 313/74

    Strafbarkeit wegen Mordes unter Zubilligung erheblich verminderter

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