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   VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06   

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VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06 (https://dejure.org/2006,12902)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2006 - 1/SVK/095-06 (https://dejure.org/2006,12902)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2006 - 1/SVK/095-06 (https://dejure.org/2006,12902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schwellenwert und Bagatellklausel: Rechtsfolgen einer EU-weiten Ausschreibung und der Benennung der Vergabekammer als Nachprüfstelle

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gleichbehandlung im Falle von Angebotsmängeln!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlungsgebot: Wann sind Mängel im Angebot gleichwertig? (IBR 2007, 96)

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Von einem gleichwertigen Mangel in Auslegung der Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) ist dann auszugehen, wenn das Angebot des Bieters auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen ist.

    Im Hinblick auf die am Dienstag, den 24.10.2006 erstmalig veröffentlichte Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) halte die Vergabekammer es für erforderlich, den Sachverhalt erneut mit den am Vergabenachprüfungsverfahren Beteiligten im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu erörtern.

    In der mündlichen Verhandlung vom 03.11.2006 wurde der Sach- und Streitstand unter der Berücksichtigung der Entscheidung des BGH (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) erörtert.

    Der BGH hat mit Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 klargestellt, dass der Bieter regelmäßig unabhängig davon im Nachprüfungsverfahren antragsbefugt ist, ob auch sein Angebot an einem Ausschlussgrund leidet, wenn er die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften darlegt und danach als vergaberechtsgemäße Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt, weil alle anderen Angebote unvollständig sind.

    Wenn alle Angebote in bestimmter Hinsicht unvollständig und deshalb von der Wertung auszuschließen sind, kann auch ein Bieter, dessen Angebot an einem weiteren Ausschlussgrund leidet, verlangen, dass eine Auftragsvergabe in dem eingeleiteten Vergabeverfahren unterbleibt (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Der BGH (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) lässt offen, was unter einem gleichwertigen Mangel zu verstehen ist.

    Der BGH nimmt in der genannten Entscheidung (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) im Rahmen der Zulässigkeit Bezug auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. z.B. OLG Düsseldorf ZfBR 2006, 513, 514 m.w.N.), ohne den vom OLG Düsseldorf geprägten Begriff der ,,Gleichartigkeit" zu übernehmen.

    Die erkennende Vergabekammer ist der Ansicht, dass keinerlei Anhaltspunkte erkennbar sind, dass diese Auffassung nicht der Rechtsprechung des BGH, insbesondere im Beschluss des BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 entspricht.

    Der BGH führt weiter aus, es könne eine Rechtsverletzung nach § 97 Abs. 7 GWB festzustellen sein, wenn geltend gemacht werden könne und werde bzw. sich bei der Nachprüfung des Vergabeverfahrens ergebe, dass bei Beachtung der Bestimmungen das eingeleitete Vergabeverfahren auch nicht mit der Auftragsvergabe an einen anderen Bieter abgeschlossen werden dürfe, weil die Angebote der anderen Bieter, soweit sie der öffentliche Auftraggeber nicht schon ausgeschlossen habe, ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen werden müssten (BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Die Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass deren Angebot angesichts weiterer Abweichungen von der Ausschreibung in jedem Fall von der Wertung im eingeleiteten Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, also ein allein auf diese anderen Abweichungen gestützter, von der Auftraggeberin ausgesprochener Ausschluss des Angebots der Antragstellerin rechtmäßig wäre (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Demnach kann auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen wird, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann oder dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, kann deshalb in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Die Maßnahme, die nach § 114 Abs. 2 ZPO zu treffen ist, um der Verletzung der Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB entgegenzuwirken, kann allerdings nicht in der Aufhebung der Ausschreibung durch die Vergabekammer oder in der Anweisung an die Antragsgegnerin bestehen, das eingeleitete Vergabeverfahren auf diese Weise zu beenden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

    Da mithin derzeit abschließend nur festgestellt werden kann, dass die Auftraggeberin auf der Grundlage der bisherigen Ausschreibungsbedingungen keinem Bieter den Zuschlag erteilen darf, stellt ein entsprechendes Verbot die zur Erledigung des Streits der Beteiligten gebotene Maßnahme dar, die für die erforderliche Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Vergabeverfahrens sorgt und eine Rechtsbeeinträchtigung der Antragstellerin verhindert (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - Verg 98/05

    Ausschluss eines Bieters wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Der BGH nimmt in der genannten Entscheidung (Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) im Rahmen der Zulässigkeit Bezug auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. z.B. OLG Düsseldorf ZfBR 2006, 513, 514 m.w.N.), ohne den vom OLG Düsseldorf geprägten Begriff der ,,Gleichartigkeit" zu übernehmen.

    An dem notwendigen Maß von Gleichheit fehle es, wenn dem einen Angebot ein geforderter Eignungsnachweis, dem anderen eine Preisangabe fehle (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - Verg 98/05; ZfBR 2006, 513 ff.).

    Im Übrigen hat der BGH Bezug auf die ebenfalls bereits genannte Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - Verg 98/05) genommen, in der von einer Gleichartigkeit der Mängel die Rede ist, ohne am Begriff der ,,Gleichartigkeit" festzuhalten.

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Der BGH verweist auf die Entscheidung vom 12. Dezember 2002 (C-470/99, NZBau 2002, 162, 167) in Rdn. 93 des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu den Richtlinien 93/37/EWG, 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/50/EWG.

    Die genannten Nachweise waren dem Angebot beizufügen Das Transparenzgebot des § 97 GWB erfordert es, dass der Bieter erkennen kann, auf welcher Grundlage die Wertung der Angebote erfolgt (Urteil des EuGH (Sechste Kammer) vom 12. Dezember 2002; Rechtssache C-470/99).

  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Entsprechend der Rechtsprechung des OLG Dresden, wonach im Regelfall von einer Rügefrist von bis zu einer Woche auszugehen ist, (Beschluss vom 06.04.2004, Az. WVerg 1/04), wurde die Rüge nicht rechtzeitig erhoben.

    Eine solche Auslegung - also eine darüber hinausgehende Auslegung des § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB wäre mit dem auf den Schutz subjektiver Rechte ausgerichteten Charakter des Nachprüfungsverfahrens im Ergebnis nicht vereinbar (OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 1/04; Beschluss vom 29.5.2001 - Az.: WVerg 3/01).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05

    Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Az.: VII-Verg 40/05; Beschluss vom 16.11.2003) werde daran gezweifelt, dass ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben worden sei.

    Die zum Nachweis der Eignung geforderten Belege unterfallen nicht dem Begriff der ,,Erklärungen" in § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Verg 40/05).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    So führt der BGH aus, dass bei der Vergabe der Grundsatz gilt, dass alle in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Vorgaben als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, und weil ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB voraussetzen, nur zu erreichen ist, wenn lediglich Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45).
  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Das steht in Einklang mit § 26 Nr. 1 a VOB/A. Denn auch hiernach ist der öffentliche Auftraggeber nicht gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben (ebenso OLG Jena NZBau 2005, 476, 479), wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Das Gesetz will weder den erst spät handelnden Bieter bevorzugen noch generell das Risiko einer unzutreffenden Ausschreibung auf den Bieter verlagern (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15.09.2004 - Az.: Verg 26/03).
  • OLG Dresden, 11.09.2006 - WVerg 13/06

    Beginn der Rügefrist des § 107 Abs. 3 GWB im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Von einer Kenntnisnahme des Leistungsverzeichnisses ist vorliegend spätestens mit Beginn der Ausarbeitung des Angebots auszugehen (OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2006, WVerg 0013/06).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 5/05

    Pflicht zur Rüge gegenüber dem Auftraggeber bei im Nachprüfungsverfahren selbst

    Auszug aus VK Sachsen, 09.11.2006 - 1/SVK/095-06
    Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die die Mindestanforderung erfüllen, oder gegenüber solchen Bietern, die von der Teilnahme an der Ausschreibung abgesehen haben, weil sie die Mindestanforderung nicht erfüllen können, ein Vergaberechtsverstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Juni 2002 - Verg. 26/02 ; OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - 13 Verg 5/05).
  • OLG Schleswig, 02.08.2004 - 6 Verg 15/03

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abänderbarkeit einer Kostenentscheidung durch die

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - Verg 83/05

    Weitreichender Ermessensspielraum bei Festlegung der Eignungskriterien

  • OLG Dresden, 29.05.2001 - WVerg 3/01

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Vergabestelle

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2005 - Verg 58/04

    Entscheidung des Auftraggebers nach Zurückverweisung durch die Vergabekammer;

  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - Verg 26/02

    Wann ist Mindestanforderung zu erfüllen?

  • VK Sachsen, 11.08.2006 - 1/SVK/073-06

    Punktesystem: Sachfremder Maßstab!

  • VK Sachsen, 13.04.2006 - 1/SVK/028-06

    Alle Angebote sind auszuschließen: Antragsbefugnis?

  • VK Sachsen, 25.04.2006 - 1/SVK/031-06

    Selbstbindung des Auftraggebers bei Festlegung von Eignungsnachweisen

  • VK Schleswig-Holstein, 21.12.2005 - VK-SH 29/05

    Antragsbefugnis bei identischen Mängeln?

  • VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05

    Grundinstandsetzung - Stahlwasserbau

  • VK Bremen, 21.09.2005 - VK 10/05

    Kein Geld - Aufhebung der Ausschreibung?

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - Verg 2/01

    Vergaberecht - Rügeerfordernis bei Fehlern in Leistungsbeschreibung

  • VK Nordbayern, 15.02.2002 - 320.VK-3194-02/02

    Vom Leistungsverzeichnis abweichendes Material

  • VK Sachsen, 17.12.2007 - 1/SVK/073-07

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens

    Hinsichtlich der Gleichwertigkeit des Mangels hält die erkennende Vergabekammer an Ihrer Auffassung im Beschluss vom 13.04.2006 (Az.:1/SVK/028-06), im Beschluss vom 09.11.2006 (1/SVK/095-06) und im Beschluss vom 03.01.2007 (1/SVK/111-06) fest, dass ein Mangel dann gleichwertig ist, wenn das Angebot des Bieters auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen ist.
  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    Hinsichtlich der Gleichwertigkeit des Mangels hält die erkennende Vergabekammer an Ihrer Auffassung im Beschluss vom 13.04.2006 (Az.:1/SVK/028-06), im Beschluss vom 09.11.2006 (1/SVK/095-06) und im Beschluss vom 03.01.2007 (1/SVK/111-06) fest, dass ein Mangel dann gleichwertig ist, wenn das Angebot des Bieters auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen ist.

    Insofern ist der Begriff gleichwertig als "mindestens" gleichwertig zu definieren (VK Sachsen, Beschluss vom 09.11.2006 - 1/SVK/095-06).

  • VK Sachsen, 15.03.2007 - 1/SVK/007-07

    Nachunternehmerverzeichnis: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind anzugeben!

    Ermessen steht dem Auftraggeber nicht zu (VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2006 - 1/SVK/095-06 zur VOL/A).

    Ermessen steht dem Auftraggeber nicht zu (VK Sachsen, Beschluss vom 25.04.2006 - 1/SVK/095-06 zur VOL/A).

  • VK Sachsen, 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

    Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

    Die zum Nachweis der Eignung geforderten Belege unterfallen zunächst nicht dem Begriff der "Erklärungen" in § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2005 - Verg 40/05; VK Sachsen, Beschluss vom 09.11.2006 ­ 1/SVK/095-06; VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2007 - 1/SVK/020-07).
  • VK Sachsen-Anhalt, 02.10.2007 - VK 2 LVwA LSA-17/07

    Gleichwertigkeit von Mängeln unterschiedlicher Wertungsstufen

    Es kommt dabei nicht entscheidend darauf an, dass die zum Ausschluss führenden Mängel unterschiedliche Wertungsstufen (Vollständigkeitsprüfung einerseits / Eignungsprüfung andererseits) betreffen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.12.2005 - 11 Verg 13/05 / andere Auffassung VK Sachsen, Beschluss vom 09.11.2006 - 1/SVK/095-06).

    In den Fällen, in denen alle Angebote ausgeschlossen werden müssen, kann dem öffentlichen Auftraggeber auch eine andere Möglichkeit zu Gebote stehen, wenn diese im Einklang mit den Grundsätzen des Vergaberechts steht (BGH Beschluss vom 26.09.2006-X ZB 14/06; VK Sachsen Beschluss vom 09.11.2006-1/SVK/095-06).

  • VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10

    § 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!

    Im Sinne der Rechtsprechung der Vergabekammer Sachsen (Beschluss vom 13.04.2006 (Az.:1/SVK/028-06), Beschluss vom 09.11.2006 (1/SVK/095-06), im Beschluss vom 03.01.2007 (1/SVK/111-06) sowie der Rspr. der OLG (OLG Düsseldorf, B. v. 12.03.2008 - Az.: Verg 56/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2006 - 11 Verg 7/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007 - 17 Verg 5/06) ist von einer Gleichwertigkeit der Mängel dann auszugehen, wenn alle Angebote wie vorliegend unter ausschlussrelevanten Mängeln des Nachweises der Eignung leiden.
  • VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07

    Fehlende Erklärungen: Ausschluss!

    Hinsichtlich der Gleichwertigkeit des Mangels hält die erkennende Vergabekammer an Ihrer Auffassung im Beschluss vom 13.04.2006 (Az.:1/SVK/028-06), im Beschluss vom 09.11.2006 (1/SVK/095-06) und im Beschluss vom 03.01.2007 (1/SVK/111-06) fest, dass ein Mangel dann gleichwertig ist, wenn das Angebot des Bieters auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen ist.
  • VK Sachsen, 23.02.2009 - 1/SVK/003-09

    Zertifikat muss gültig sein!

    Im Sinne der Rechtsprechung der Vergabekammer Sachsen (Beschluss vom 13.04.2006 (Az.:1/SVK/028-06), Beschluss vom 09.11.2006 (1/SVK/095-06), im Beschluss vom 03.01.2007 (1/SVK/111-06) sowie der Rspr. der OLG (OLG Düsseldorf, B. v. 12.03.2008 - Az.: Verg 56/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2006 - 11 Verg 7/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007 - 17 Verg 5/06) ist von einer Gleichwertigkeit der Mängel dann auszugehen, wenn alle Angebote wie vorliegend unter ausschlussrelevanten Mängeln des Nachweises der Eignung leiden.
  • VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07

    Nachweis der technischen Ausrüstung ist nicht durch Präqualifikation zu ersetzen

    Durch die EU-weite Ausschreibung des Gewerkes "Fassadenarbeiten" im offenen Verfahren und Benennung der Vergabekammer Schleswig-Holstein als Nachprüfungsbehörde hat der AG kund getan, dass er die streitgegenständliche Leistung dem sog. 80 % - Kontingent zuordnen wolle, so dass der Anwendungsbereich des vierten Abschnitts des GWB eröffnet ist (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 31.01.2006 - Az.: VK-SH 33/05; VK Bremen, Beschl. v. 15.11.2006 - Az.: VK 2/06; Beschl. v. 21.09.2005 - Az.: VK 10/05; 1. VK Sachsen, Beschl. v. 09.11.2006 - Az.: 1/SVK/095-06).
  • VK Berlin, 06.03.2009 - VK-B2-32/08

    Fehlende Angaben führen immer zum Ausschluss!

    Eine Abgrenzung nach dem Kriterium der "Wettbewerbsrelevanz" ist generell nicht tauglich (vgl. Kehrberg, in: FS für Motzke, S. 173, 185) und widerspricht der mit der Anforderung der jeweiligen Erklärung eingetretenen Selbstbindung der Antragsgegnerin (VK Sachsen IBR 2007, 96).
  • VK Sachsen-Anhalt, 04.12.2007 - VK 2 LVwA LSA-22/07

    Preisangabe mit mehreren Stellen hinter dem Komma als Mangel?

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