Rechtsprechung
LG Osnabrück, 26.07.2006 - 10 O 1028/00 |
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 26.07.2006 - 10 O 1028/00
- OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 8 U 178/06
- BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08
Rückzahlung eines zur Beseitigung von Baumängeln geleisteten Kostenvorschusses …
Die Rückzahlungsverpflichtung sei in dem von ihr gegen den Rohbauunternehmer vor dem Landgericht Osnabrück geführten Regressverfahren (Az. 10 O 1028/00 LG Osnabrück), in dem Beklagten mit Schriftsatz vom 08.12.1996 der Streit verkündet worden sei, mit Berufungsurteil des Senats vom 21.12.2006 (8 U 178/06) für den Beklagten bindend festgestellt worden.6) Der Beklagte ist insoweit nicht durch die Feststellungen in dem Urteil des Senats vom 21.12.2006 (8 U 178/06) in dem von der Klägerin gegen den Rohbauunternehmer vor dem Landgericht Osnabrück geführten Regressverfahren (Az. 10 O 1028/00 LG Osnabrück), wonach ein Rückforderungsanspruch der Klägerin in voller Höhe von 42.712,57 EUR wegen der verspäteten Verwendung des Vorschusses gegeben sei, auf Grund der in diesem Verfahren erfolgten Streitverkündung seitens der Klägerin gebunden.
In dem Verfahren 10 0 1028/00 LG Osnabrück hat die Klägerin dem Beklagten aber erst in der Berufungsinstanz nach Schluss der mündlichen Verhandlung vom 07.12.2006 mit Schriftsatz vom 08.12.2006 den Streit verkündet.