Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1996 - 10 A 11913/95   

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https://dejure.org/1996,14847
OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1996 - 10 A 11913/95 (https://dejure.org/1996,14847)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.05.1996 - 10 A 11913/95 (https://dejure.org/1996,14847)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 10 A 11913/95 (https://dejure.org/1996,14847)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stellenzulagen; Ruhegehaltfähigkeit

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 23.04

    Amtsangemessene Versorgung; ruhegehaltfähige Stellenzulage; Konkurrenzverhältnis

    Der Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung schließt die Berücksichtigung einer zulageberechtigenden Verwendung in einem anderen Dienstverhältnis bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht aus (a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 3. Mai 1996 - 10 A 11913/95 - IÖD 1997, 55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 103/03

    Beamtenrecht, Versorgung, Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Zulage, Marinezulage,

    Vielmehr sei mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 03.05.1996 - 10 A 11913/95 -) davon auszugehen, dass es ein versorgungsrechtlicher Grundsatz sei, dass die für die Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstbezügen geforderten Anspruchsvoraussetzungen, zu denen auch die zulageberechtigenden Verwendungszeiten zählten, in dem Beamtenverhältnis erfüllt sein müssten, aus dem die Versorgung gewährt werde.

    Wenn demgegenüber die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 03.05.1996 - 10 A 11913/95 -, IÖD 1997, 55) meint, aus der Gesetzesbegründung (BTDrucks 11/6542 S. 19 und 32) herleiten zu können, dass es dem erklärten Willen des Gesetzgebers entsprochen habe, von dem Grundsatz, dass das Ruhegehalt eines Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des letzten von ihm bekleideten Amtes zu berechnen sei, nur insoweit eine Ausnahme zu machen, als die Zulage dem Beamten nicht noch im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand zugestanden haben müsste, ist festzustellen, dass sich die insoweit angeführten Verweise auf die Gesetzesbegründung bereits nicht zur Marinezulage verhalten.

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 10 A 11913/95   

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https://dejure.org/1996,17664
OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 10 A 11913/95 (https://dejure.org/1996,17664)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.1996 - 10 A 11913/95 (https://dejure.org/1996,17664)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 1996 - 10 A 11913/95 (https://dejure.org/1996,17664)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 10 A 11913/95
    Das entspricht der amtsgemäßen Versorgung, wie sie zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des § 33 Abs. 5 des Grundgesetzes - GG - gehört; danach ist im Unterschied zum System der gesetzlichen Rentenversicherung, das zur Sicherung des individuellen Lebensstandards des Versicherten im Ruhestand auf den Lebensstandard abstellt, den der Versicherte im Durchschnitt seines gesamten Versicherungslebens erreicht hat, das Ruhegehalt des Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des letzten von ihm bekleideten Amtes zu berechnen (vgl. z. B. BVerfG, Beschluß vom 07. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79, 7/82 -, DVBl. 1983, S. 78 f.).
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