Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1996 - 10 A 11913/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stellenzulagen; Ruhegehaltfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 25.04.1995 - 6 K 937/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 10 A 11913/95
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1996 - 10 A 11913/95
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 23.04
Amtsangemessene Versorgung; ruhegehaltfähige Stellenzulage; Konkurrenzverhältnis …
Der Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung schließt die Berücksichtigung einer zulageberechtigenden Verwendung in einem anderen Dienstverhältnis bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge nicht aus (a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 3. Mai 1996 - 10 A 11913/95 - IÖD 1997, 55). - OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 103/03
Beamtenrecht, Versorgung, Ruhegehalt, ruhegehaltfähige Zulage, Marinezulage, …
Vielmehr sei mit der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 03.05.1996 - 10 A 11913/95 -) davon auszugehen, dass es ein versorgungsrechtlicher Grundsatz sei, dass die für die Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstbezügen geforderten Anspruchsvoraussetzungen, zu denen auch die zulageberechtigenden Verwendungszeiten zählten, in dem Beamtenverhältnis erfüllt sein müssten, aus dem die Versorgung gewährt werde.Wenn demgegenüber die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 03.05.1996 - 10 A 11913/95 -, IÖD 1997, 55) meint, aus der Gesetzesbegründung (BTDrucks 11/6542 S. 19 und 32) herleiten zu können, dass es dem erklärten Willen des Gesetzgebers entsprochen habe, von dem Grundsatz, dass das Ruhegehalt eines Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des letzten von ihm bekleideten Amtes zu berechnen sei, nur insoweit eine Ausnahme zu machen, als die Zulage dem Beamten nicht noch im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand zugestanden haben müsste, ist festzustellen, dass sich die insoweit angeführten Verweise auf die Gesetzesbegründung bereits nicht zur Marinezulage verhalten.
Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 10 A 11913/95 |
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 25.04.1995 - 6 K 937/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 10 A 11913/95
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.1996 - 10 A 11913/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1996 - 10 A 11913/95
Das entspricht der amtsgemäßen Versorgung, wie sie zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des § 33 Abs. 5 des Grundgesetzes - GG - gehört; danach ist im Unterschied zum System der gesetzlichen Rentenversicherung, das zur Sicherung des individuellen Lebensstandards des Versicherten im Ruhestand auf den Lebensstandard abstellt, den der Versicherte im Durchschnitt seines gesamten Versicherungslebens erreicht hat, das Ruhegehalt des Beamten auf der Grundlage der Dienstbezüge des letzten von ihm bekleideten Amtes zu berechnen (vgl. z. B. BVerfG, Beschluß vom 07. Juli 1982 - 2 BvL 14/78, 2/79, 7/82 -, DVBl. 1983, S. 78 f.).