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BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 103/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Sonderzuwendung - Bemessungsgrundlage
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessungsgrundlage für die Höhe von Sonderzuwendung nach § 3 Tarifvertrag über eine Zuwendung vom 24. September 2004 zwischen der Pro Seniore Consulting und Conception für Senioreneinrichtungen AG und ver.di (ZTV Pro Seniore)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessungsgrundlage für die Höhe von Sonderzuwendung nach § 3 ZTV Pro Seniore
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06
Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei …
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 103/09
di abgeschlossen hat (vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240, 245 ff.). - BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 186/08
Antrittsgebühr in der Druckindustrie
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 103/09
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Tarifvertragsparteien von einheitlichen Begrifflichkeiten ausgehen und sie dementsprechend angewendet wissen wollen (BAG 18. März 2009 - 5 AZR 186/08 - EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 34). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 18 Sa 1279/08
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 103/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. November 2008 - 18 Sa 1279/08 -, - 18 Sa 1771/08 - aufgehoben, soweit es die Beklagte zur Zahlung eines 1.157, 10 Euro brutto übersteigenden Betrags nebst Zinsen verurteilt hat.
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2010 - 10 Sa 695/09
Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel im ZTV Pro Seniore - …
Im konkreten Fall beträgt die gezwölftelte Sonderzahlung, die nur den ver.di-Mitgliedern vorbehalten ist, nach § 3 ZTV Pro Seniore im Tarifgebiet West 82 % der Septembervergütung, ohne Zuschläge (vgl. zur Berechnung: BAG Urteil vom 09.12.2009 - 10 AZR 103/09 - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 106/10
Einfache Differenzierungsklausel im Tarifvertrag über eine Zuwendung Pro Seniore …
Im konkreten Fall beträgt die gezwölftelte Sonderzahlung, die nur den ver.di-Mitgliedern vorbehalten ist, nach § 3 ZTV Pro Seniore im Tarifgebiet West 82 % der Septembervergütung, ohne Zuschläge (vgl. zur Berechnung: BAG Urteil vom 09.12.2009 - 10 AZR 103/09 - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2010 - 3 Sa 557/09
Vergütungsansprüche einer Altenpflegerin
Zutreffend bezieht sich das Arbeitsgericht insoweit auf das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.02.2009 - 15 Sa 670/08 - u.a. (vgl. auch BAG v. 09.12.2009 - 10 AZR 103/09 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 10 Sa 35/10
Einfache Differenzierungsklausel im Tarifvertrag über eine Zuwendung Pro Seniore …
Im konkreten Fall beträgt die gezwölftelte Sonderzahlung, die nur den ver.di-Mitgliedern vorbehalten ist, nach § 3 ZTV Pro Seniore im Tarifgebiet West 82 % der Septembervergütung, ohne Zuschläge (vgl. zur Berechnung: BAG Urteil vom 09.12.2009 - 10 AZR 103/09 - Juris).