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   BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97   

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BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97 (https://dejure.org/1998,1967)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1998 - 10 AZR 243/97 (https://dejure.org/1998,1967)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 (https://dejure.org/1998,1967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    TV Ang Anlage 2 § 3; ; TV Ang Anlage 2 § 5; ; TV Ang Anlage 2 § 6; ; TV Ang Anlage 2 § 7; ; TV Ang Anlage 2 § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; Angestellte in der Fernsprechauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 376
  • NZA-RR 1999, 221 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin bei der Deutschen Telekom

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    Werden Arbeitsposten für Beamte von der Deutschen Telekom in Arbeitsposten für Angestellte "umkategorisiert", richtet sich die Vergütung der auf diesen Arbeitsposten beschäftigten Angestellten weiterhin nach der für die Beamten geltenden Bewertung der Arbeitsposten, solange auf diesen Arbeitsposten Beamte eingesetzt werden und für diesen Fall eine "fiktive" Bewertung vorgenommen wird (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Ang Bundespost).

    cc) Der Senat ist deshalb bei der Auslegung der tariflichen Bestimmungen der Anlage 2 zum TV Ang bereits bei den sog. "mischkategorisierten" Arbeitsposten, auf denen sowohl Beamte als auch Angestellte eingesetzt werden, zu dem Ergebnis gelangt, daß es sich bei diesen Arbeitsposten um "Arbeitsposten für Beamte" im Tarifsinne handelt, so daß sich die Vergütung der auf diesen Arbeitsposten beschäftigten Angestellten nach der für die Beamten geltenden Bewertung der Arbeitsposten richtet (BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Ang Bundespost).

    Damit widerspricht die Auffassung der Beklagten, unter "Arbeitsposten für Beamte" im Sinne des Abschn. II § 3 der Anlage 2 zum TV Ang seien nur solche zu verstehen, die nach dem Bewertungskatalog ausschließlich für Beamte vorgesehen, d.h. "beamtenkategorisiert" sind, dem Tarifsinne (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Ang Bundespost).

  • LAG Niedersachsen, 04.02.1997 - 13 Sa 1808/96

    Wirksamkeit der generellen Umkategorisierung der Arbeitsposten in der

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 1808/96 E -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Februar 1997 - 13 Sa 1808/96 E - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    Sie entspricht auch vergleichbaren tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst, wenn Angestellte und Beamte auf gleichartigen Arbeitsplätzen in derselben Dienststelle beschäftigt werden und deshalb eine vergütungsmäßige Gleichbehandlung erstrebt wird (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    Sie entspricht auch vergleichbaren tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst, wenn Angestellte und Beamte auf gleichartigen Arbeitsplätzen in derselben Dienststelle beschäftigt werden und deshalb eine vergütungsmäßige Gleichbehandlung erstrebt wird (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 633/89

    Kein Verstoß gegen Art. 3 GG bei abweichenden Regelungen in Tarifverträgen

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2).

    Das Recht, diese Bestimmungen zu treffen, steht nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost nunmehr der Beklagten als deren Rechtsnachfolgerin zu (§ 21 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost - Postpersonalrechtsgesetz - vom 14. September 1994 [BGBl. I S. 2325, 2353]; vgl. dazu Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - ZTR 2003, 239; BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2, zu II 3 c bb der Gründe).

    Maßgeblicher Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitnehmern in Fällen der Beschäftigung auf identischen Arbeitsplätzen (22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2; 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1).

    Beiden vorgenannten Fällen ist gemeinsam, daß der Arbeitgeber von seiner Befugnis, den Arbeitsplatz ausschließlich für Arbeitnehmer oder ausschließlich für Beamte zu kategorisieren, keinen Gebrauch gemacht hat (22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - aaO).

    An diesen Grundsätzen hat auch der Zehnte Senat in seiner Entscheidung zur "Umkategorisierung" (22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - aaO) festgehalten und ausgeführt, der Arbeitgeber habe eine Neubewertung des Postens nicht vorgenommen, weil er trotz anderer Kategorisierung nach wie vor Beamte auf dem Posten beschäftige.

    Voraussetzung hierfür wäre eine von der Beklagten vorgenommene entsprechende Kategorisierung oder ein der formellen Kategorisierung widersprechendes Verhalten wie die "Umkategorisierung" ohne Änderung der tatsächlichen Handhabung (BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2).

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2).
  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauflegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urt. v. 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urt. v. 22.07.1998 - 10 AZR 243/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TV Ang Bundespost; BAG Urt. v. 22.10.2002 - 3 AZR 664/01 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

    a) Das in § 5 Abs. 1 Satz 3 geregelte Bestimmungsrecht steht nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost nunmehr gemäß § 21 Postpersonalrechtsgesetz der Beklagten als deren Rechtsnachfolgerin zu (vgl. dazu BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 2, zu II 3 c bb der Gründe).

    Maßgebender Sachgrund war der aus dem Tarifvertrag abgeleitete Grundsatz der vergütungsmäßigen Gleichbehandlung von Beamten und Arbeitern in Fällen der Beschäftigung auf Arbeitsplätzen, die auf Grund des generell umschriebenen Tätigkeitsbereichs vergleichbar sind (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - und 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - jeweils aaO).

  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 331/01

    Mischkategorisierung; Rein tatsächliche Beschäftigung von Beamten auf rein

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  • LAG Hessen, 23.04.2002 - 7 Sa 329/01

    Zutreffende Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst;

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  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urt. v. 21.07.1993 - Az.: 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urt. v. 22.07.1998 - Az.: 10 AZR 243/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TV Ang Bundespost; BAG Urt. v. 22.10.2002 - Az.: 3 AZR 664/01 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 615/01

    Eingruppierung eines Marketing-Assistenten

    Hiervon ist auch der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Entscheidungen vom 28. Mai 1997 (- 10 AZR 580/96 -) und 22. Juli 1998 (- 10 AZR 243/97 - AP TV Ang Bundespost § 3 Nr. 1 und 2) ausgegangen.
  • LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 130/17

    § 99 Abs. 4 BetrVG

    Auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang ist abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG 22. Juli 1998 - 10 AZR 243/97 - ).
  • LAG Bremen, 22.01.2013 - 1 Sa 151/12

    Unzumutbares Beschäftigungsangebot während restlicher Nachtschicht nach

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urt. v. 21.07.1993 - Az. 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urt. v. 222.07.1998 - Az. 10 AZR 243/97 - AP Nr. 2 zu § 3 TV Ang Bundespost; BAG Urt. v. 22.10.2002 - Az. 3 AZR 664/01 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2001 - 16 Sa 816/01

    Eingruppierung eines Marketingassistenten bei der Deutschen Telekom AG

  • LAG Bremen, 22.06.2010 - 1 Sa 13/10

    Auslegung von Tarifverträgen; Höhe der Zulage bei nur vorübergehender Übertragung

  • LAG Hessen, 09.11.2021 - 15 TaBV 76/20

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 99 Abs. 1 BetrVG bei Ein- und

  • LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 104/17

    § 99 Abs. 4 BetrVG

  • LAG Hessen, 15.01.2019 - 15 TaBV 243/17

    § 99 Abs. 4 BetrVG

  • LAG Bremen, 05.02.2013 - 1 Sa 71/12

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Elternzeit

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 528/97
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