Rechtsprechung
BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe einer tariflichen Verdienstsicherung - Anwendbarkei der Tarifverträge für die Angestellten in der Metallindustrie in Hamburg und Schleswig-Holstein aufgrund beidseitiger Tarifbindung - Anwendbarkeit des Tarifvertrages über den Schutz älterer Angestellter - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.07.1990 - 12 Ca 476/89
- LAG Hamburg, 11.04.1991 - 1 Sa 25/90
- BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hamburg, 11.04.1991 - 1 Sa 25/90
Verzugszinsen ; Berechnung von Verzugszinsen ; Bruttobetrag
Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91
Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. April 1991 - 1 Sa 25/90 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß Zinsen aus dem Nettobetrag zu zahlen sind. - BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 560/86
Tarifliche Eingruppierung eines Engergieanlagenelektrikers - Verstoß gegen den …
Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91
Unter einer Tarifgehaltserhöhung ist eine rechnerisch bestimmte Erhöhung des tariflich festgelegten Gehalts zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 29. April 1987 - 4 AZR 560/86 - AP Nr. 57 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie). - BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91
Der Senat schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II) an, wonach Zinsen nicht aus dem Bruttobetrag, sondern nur aus dem dem Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag zu zahlen sind. - BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 428/82
Tarifvertrag - Betriebsvereinabrung - Verdienstausgleich - Akkordlohn - …
Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 261/91
Sie haben auch nicht in allgemeiner Weise geregelt, daß die Verdienstsicherung nicht dazu führen darf, daß der Arbeitnehmer einen höheren Verdienst erhält, als er erhalten würde, wenn er nicht leistungsgemindert wäre (vgl. BAGE 47, 73 = AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
- BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung
Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats ab, die sich dem Vierten Senat angeschlossen haben (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, alle nicht veröffentlicht).Er weicht damit auch von der Rechtsprechung des Zweiten Senats (vgl. Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 -, n.v.), des Fünften Senats (vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 -, n.v.) und des Zehnten Senats (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -, n.v.) ab.
Dem haben sich der Zweite, der Fünfte und der Zehnte Senat angeschlossen (Urteil vom 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - anders ohne ausdrückliche Aufgabe dieser Auffassung Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 AZR 674/92 -, alle nicht veröffentlicht).
- BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95
Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt
Er ist davon ausgegangen, damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 - AP TVAL II § 21 Nr. 2; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3) sowie des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats (19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -) abzuweichen. - BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94
Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
Entgegen der Ansicht des Klägers ist auch der Zehnte Senat im Urteil vom 2. Dezember 1992 (- 10 AZR 261/91 - n. v.) von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen.Führen aber die Tarifvertragsparteien eine neue Gehaltsstruktur ein und schreiben sie ausdrücklich vor, wie das für die Verdienstsicherung maßgebliche Bezugsgehalt zu ermitteln ist, so müßte es in den tariflichen Bestimmungen eindeutig zum Ausdruck kommen, wenn für die Neuberechnung die bisher verdienstgesicherten Beträge eine Obergrenze bilden sollten (BAG Urteil vom 2. Dezember 1992, aaO, zu II 5 der Gründe).
- BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92
Jahressonderzuwendung - befristetes Arbeitsverhältnis
Der Senat hat sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II) angeschlossen, wonach Zinsen nicht aus dem Brutto-, sondern aus dem entsprechenden Nettobetrag zu zahlen sind (Urteil vom 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -). - BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage
Das ist auch nie beanstandet worden (vgl. zB Zehnter Senat 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 - nv.). - BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94
Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von …
Entgegen der Ansicht des Klägers ist auch der Zehnte Senat im Urteil vom 2. Dezember 1992 (- 10 AZR 261/91 - n. v.) von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen. - LAG Köln, 29.08.2000 - 13 Sa 525/00
Anspruch auf Zahlung eines Vergütungsdifferenzbetrages aus einem gerichtlichen …
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