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   BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94   

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BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94 (https://dejure.org/1995,6841)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 10 AZR 289/94 (https://dejure.org/1995,6841)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 (https://dejure.org/1995,6841)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzsanierung als bauliche Leistungen - Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber einer Zusatzversorgungskasse im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Es ist nämlich in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß Mängel im notwendigen Inhalt einer Klageschrift in der Tatsacheninstanz entweder in der mündlichen Verhandlung oder in einem zugestellten Schriftsatz geheilt werden können (BGH ZZP 71, 478; BGHZ 22, 257 [BGH 29.11.1956 - III ZR 235/55]; Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 253 Rz 20; Zöller, ZPO, 18. Aufl., § 253 Rz 23).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Der Transport von Material zu Baustellen ist als für eine sachgerechte Ausführung der baulichen Leistungen notwendige Nebenarbeit ebenfalls als baugewerbliche Arbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV anzusehen (BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Nach der Verkehrsauffassung ist ein Bauwerk nicht schon mit der Fertigstellung des Rohbaus baulich vollendet, sondern erst dann, wenn es bestimmungsgemäß benutzt werden kann (BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Für die den Betrieb prägende Zweckbestimmung ist der Zweck der Gesamtleistung entscheidend (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 67/94

    Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (für alle: BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 67/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91

    Erstattung von Umzugskosten nach RTV-Ang Bau

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält die Heilung eines Mangels im notwendigen Inhalt einer Klageschrift (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) auch in der Berufungsinstanz noch für möglich (vgl. auch: BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 374/91 - AP Nr. 154 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 61/79

    Klkageantrag - Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Eine solche nicht ordnungsgemäß erhobene Klage wäre als unzulässig abzuweisen (BAG Urteil vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 61/79 - AP Nr. 1 zu § 261 ZPO).
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 603/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(

    Auszug aus BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94
    Damit dienen auch alle diejenigen Arbeiten, die an einem Gebäude im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes vorgenommen werden, der Fertigstellung von Bauwerken im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV (so auch: BAG Urteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Darauf, ob es sich um notwendige Vorarbeiten handelt, hat der Senat im Urteil vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 289/94 -) bezüglich des baulichen Charakters von Brandschutz- und Brandsanierungsmaßnahmen abgestellt (betreffend die Frage der Zuordnung zu Arbeiten des Abschn. II zu § 1 Abs. 2 VTV).

    Daher muss darauf abgestellt werden, welchem Zweck die vom Beklagten erledigten Arbeiten dienen (BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 183).

    Wie oben bereits dargelegt, gehören zwingend notwendige Vorarbeiten für eine Instandsetzung eines Bauwerkes mit zu den Instandsetzungsarbeiten (BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - betreffend Brandschutzarbeiten).

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Damit dienen auch alle Arbeiten, die an und in einem Gebäude zum vorbeugenden Brandschutz erfolgen, der Fertigstellung des Bauwerks (vgl. BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - zu II 2 b der Gründe; 26. Januar 1994 - 10 AZR 603/92 -; 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - zu II 3 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 135) .
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 289/94 - n.v.) ausgeführt hat, ist der Transport von Baumaterial zu Baustellen als eine für die sachgerechte Ausführung der baulichen Leistungen notwendige Nebenarbeit ebenfalls als baugewerbliche Arbeit i.S. des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV zu qualifizieren (BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

    (aaa) Der Senat hat zwar in der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung vom 8. Februar 1995 sog. Brandsanierungsarbeiten nicht als bauliche Leistungen iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II der Verfahrenstarifverträge angesehen (- 10 AZR 289/94 - zu III der Gründe) .
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 242/08

    Baugewerbe - Isolierarbeiten - Abbruch

    Darauf, ob es sich um notwendige Vorarbeiten handelt, hat der Senat im Urteil vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 289/94 -) bezüglich des baulichen Charakters von Brandschutz- und Brandsanierungsmaßnahmen abgestellt.

    Im Gegensatz zu der genannten Entscheidung des Senats vom 8. Februar 1995 (- 10 AZR 289/94 -) stellt sich bei den Abisolierarbeiten nicht erst nach Ausführung der Arbeiten heraus, ob überhaupt eine Neuisolierung durchgeführt wird.

  • LAG Hessen, 18.03.1996 - 16 Sa 846/95

    Tarifgeltung: Bautarifverträge - Subunternehmer - Überwachung

    Die Qualifizierung von Arbeitsleistungen als baulich oder nichtbaulich ist nämlich vom Zweck der Tätigkeit abhängig, es ist darauf ab zustellen, welchem Zweck die erledigten Arbeitsvorgänge dienen (vgl. BAG vom 08.02.1995 - 10 AZR 289/94 - BAG vom 22.11.1995 - 10 AZR 500/95 - vgl. auch BAG vom 24.08.1994, AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Transport von Baumaterial ist nämlich dann als notwendige Nebenarbeit den baulichen Tätigkeiten zuzurechnen, wenn dieser Transport dazu dient, die vom Betrieb selbst durchgeführten baulichen Leistungen vor Ort erst zu ermöglichen (vgl. BAG vom 25.02.1987, AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG vom 08.02.1995 - 10 AZR 289/94 -).

  • LAG Hessen, 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Fertigbauarbeiten

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  • LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07

    Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung;

    Dazu gehört auch der Transport der Bauelemente, die anschließend eingebaut werden, zum Bestimmungsort (vgl. BAG 08. Februar 1995 - 10 AZR 289/94).
  • LAG Hessen, 02.07.2019 - 12 Sa 800/18

    Gebäudehebung

    Denn die Tätigkeiten der Subunternehmer und des Beklagten bedingen sich notwendig, die Entscheidung für eine Einwirkung auf das Bauwerk ist bei Beginn der Tätigkeit des Beklagten bereits getroffen und teilweise umgesetzt worden (anders z.B. für Brandsanierungsarbeiten: BAG Urteil vom 08. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - veröffentlicht in Juris, Rn. 40 ff.).
  • LAG Hessen, 07.12.2012 - 10 Sa 907/12

    Beitragspflicht nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes -

    Zwar ist es zutreffend, dass Brandschadensanierungsarbeiten nicht notwendigerweise mit baulichen Tätigkeiten, wie der Instandsetzung eines Bauwerks, im Zusammenhang stehen müssen, sondern auch Nebenleistungen darstellen können, die nicht baulicher Natur sind (BAG 08.02.1995 - 10 AZR 289/94 - juris).
  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

  • LAG Hessen, 02.07.2019 - 12 Sa 1536/18

    Gebäudehebung als bauliche Leistung und Tätigkeit i.S.d. Tarifverträge über das

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 18 Sa 208/14

    Installation von Leckwarnsystemen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2012 - 13 Ta 1756/12

    Prozesskostenhilfe für Inhaber eines Baubetriebes?; Beitragsklage der ULAK

  • LAG Hessen, 16.06.2011 - 18 Sa 1655/10

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Dachlackierung oder Dachbeschichtung als

  • LAG Hessen, 07.10.2015 - 18 Sa 53/15

    Teilnahme eines Unternehmens mit dem Gegenstand der Hebung von Gebäuden,

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