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   BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 294/03   

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https://dejure.org/2004,6007
BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 294/03 (https://dejure.org/2004,6007)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2004 - 10 AZR 294/03 (https://dejure.org/2004,6007)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 (https://dejure.org/2004,6007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    SB-Kassenzulage im Einzelhandel in Bayern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Funktionszulage im Einzelhandel; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; Begriff der "Selbstbedienungskasse"; Tätigkeit an der Kasse eines Baumarktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Zulage - SB-Kassenzulage im Einzelhandel in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 752 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 294/03
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 11 mwN).
  • LAG Nürnberg, 09.04.2003 - 4 Sa 198/02
    Auszug aus BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 294/03
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 9. April 2003 - 4 Sa 198/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 259/12

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Begriff des "SB-Ladens"

    So hat auch der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts eine tarifliche Zuschlagsregelung für Kassierer/-innen, die "überwiegend an SB-Kassen" tätig sind, dahin ausgelegt, dass sich die Kasse in einer Verkaufsstelle befindet, "die als Selbstbedienungsladen, Selbstbedienungsmarkt oder Selbstbedienungswarenhaus zu bezeichnen ist", ohne dass die Verkaufsstelle einer bestimmten Branche zugeordnet sein müsse (BAG 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    Danach bringt der Kunde die gewählten und von ihm im Wege der Selbstbedienung entnommenen Waren zur Kasse, an der die Warenausgangskontrolle und die Bezahlung vorgenommen werden (vgl. BAG 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 - zu II 2 b aa der Gründe mwN) .

    Auch die lediglich partielle Selbstbedienung wird noch vom Begriff der Selbstbedienung erfasst (BAG 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 - zu II 2 b bb der Gründe) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 5 Sa 128/08

    Ausgangskasse, Einzelhandel, Kassenzulage, Sammelkasse, Verkäufer

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 17. März 2004 - 10 AZR 294/03 - AP Nr. 83 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 - AP Nr. 11 zu BAT §§ 22, 23 Zulagen, dort mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich sodann in seiner Entscheidung vom 17. März 2004 (a.a.O.) mit der Kassenzulage aus dem Gehaltstarifvertrag des bayerischen Einzelhandels befasst, die gezahlt werden musste für Kassiererinnen, die "überwiegend an SB-Kassen tätig" sind.

    Die vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. März 2004 (a. a. O.) hervorgehobenen Belastungen treten bei der Tätigkeit an einer Ausgangskasse sogar besonders intensiv auf.

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 361/09

    Funktionszulage - Tätigkeit an einer Ausgangskasse (check-out)

    Dementsprechend hat der Zehnte Senat in seiner Entscheidung vom 17. März 2004 (- 10 AZR 294/03 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 83) angenommen, mögliche Erschwernisse bei einer Kassentätigkeit als Rechtfertigung einer Funktionszulage könnten darin liegen, dass Kassiererinnen - jedenfalls bei normalem bis starkem Kundenandrang - ständig konzentriert Waren bewegen, Preise erfassen und eingeben, ggf. Diebstähle aufdecken, und Geld kassieren müssten und dabei stets im Blickpunkt der Kunden stünden.
  • OLG Hamm, 22.05.2012 - 19 W 17/12

    Zulässigkeit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Rücknahme der Klage

    Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Prozesskostenhilfeantrag zuvor vollständig eingereicht worden ist, im Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens hinreichende Erfolgsaussichten bestanden und allein aus Gründen, die nicht in der Person des Antragsstellers liegen, eine Entscheidung vor Beendigung des Verfahrens unterblieben ist (vgl. dazu auch OLG Hamm, NJOZ 2004, 2450, 2450).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Beklagten gegen den Kläger einen Anspruch auf Kostenerstattung gem. § 269 II ZPO haben (vgl. MüKo-Motzer, ZPO, 3. Aufl., § 114, Rn. 110), da nicht zu erwarten ist, dass der Kläger in der Lage sein wird, den Beklagten die angefallenen Kosten zu erstatten (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2004, 2450, 2451); schließlich ist dem Kläger ursprünglich seinerseits Prozesskostenhilfe bewilligt worden.

  • ArbG Naumburg, 06.12.2007 - 1 Ca 1650/07

    Kassenzulage im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt gesetzeskonform

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 17.03.2004 - 10 AZR 294/03 - AP Nr. 83 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Sie üben eine monotone Tätigkeit mit dennoch hoher finanzieller Verantwortung aus und sind dem Druck in vielen Fällen eiliger oder drängelnder Kunden ausgesetzt (BAG, Urteil vom 17.03.2004 - 10 AZR 294/03 - a.a.O.).

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