Rechtsprechung
BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Judicialis
Bundesmanteltarifvertrag für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt vom 1. November 1977 idF des Änderungstarifvertrages vom 18. Februar 2003 (BMT-AW II) § 46; ; Bundesmanteltarifvertr... ag für Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt vom 1. November 1977 idF des Änderungstarifvertrages vom 18. Februar 2003 (BMT-AW II) § 47; ; TV Restrukturierung § 5
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 11.08.2004 - 3 Ca 136/04
- LAG Niedersachsen, 11.04.2005 - 11 Sa 1361/04
- BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00
Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 123 f.).aa) Nimmt ein Arbeitgeber in einem von ihm vorformulierten Arbeitsvertrag dynamisch auf einen einschlägigen Tarifvertrag Bezug, an den er selbst gebunden ist, liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts typischerweise eine Gleichstellungsabrede vor (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 -BAGE 99, 120; einschränkend 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen: jedenfalls bei Arbeitsverträgen, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind).
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
aa) Nimmt ein Arbeitgeber in einem von ihm vorformulierten Arbeitsvertrag dynamisch auf einen einschlägigen Tarifvertrag Bezug, an den er selbst gebunden ist, liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts typischerweise eine Gleichstellungsabrede vor (26. September 2001 - 4 AZR 544/00 -BAGE 99, 120; einschränkend 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen: jedenfalls bei Arbeitsverträgen, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind). - BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02
Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Diese von dem Beklagten geteilte Auffassung über die Verweisungsklausel ist nicht nur von der Interessenlage des Arbeitgebers her verständlich (vgl. dazu BAG 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 287 ff.), sondern auch von der der Klägerin.
- BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99
Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
a) Die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages wie dem streitgegenständlichen durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (ständige Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299). - BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04
Tarifkonkurrenz
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Es ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien mit ihrer Verweisung demjenigen Tarifvertrag den Vorrang einräumen wollten, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten Rechnung trägt (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; insoweit ausdrücklich zustimmend Thüsing NZA 2005, 1280, 1282; entsprechend für die Auflösung einer normativ geltenden Kollision 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16). - BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99
Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Für die Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung ist ggf. auch die vertragliche Praxis heranzuziehen, weil diese für den Fall der Einvernehmlichkeit Rückschlüsse auf den Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zulässt (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 185). - BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Hinweise des Senats: Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 AZR 296/05 -. - BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00
Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Es ist davon auszugehen, dass die Vertragsparteien mit ihrer Verweisung demjenigen Tarifvertrag den Vorrang einräumen wollten, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten Rechnung trägt (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; insoweit ausdrücklich zustimmend Thüsing NZA 2005, 1280, 1282; entsprechend für die Auflösung einer normativ geltenden Kollision 14. November 2001 - 10 AZR 698/00 - EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 16). - LAG Niedersachsen, 11.04.2005 - 11 Sa 1361/04
Auszug aus BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 297/05
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. April 2005 - 11 Sa 1361/04 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 296/05
Bezugnahme auf Sanierungstarifvertrag
Hinweise auch auf Parallelsachen: Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 AZR 297/05 -.