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   BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91   

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https://dejure.org/1992,12551
BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91 (https://dejure.org/1992,12551)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 10 AZR 303/91 (https://dejure.org/1992,12551)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 10 AZR 303/91 (https://dejure.org/1992,12551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Forschungszulage - Befristete Bewilligung - Widerrufsvorbehalt - Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers - Entscheidung nach billigem Ermessen - Gerichtliche Kontrolle der Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.02.1990 - 1 ABR 13/89

    Mitbestimmung bei Zulage in Forschungseinrichtung

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91
    Mit Beschluß vom 13. Februar 1990 (- 1 ABR 13/89 - AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats der Beklagten bei der Vergabe und dem Widerruf der Forschungszulagen bejaht und die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin im Verfahren - 8 TaBV 7/88 -, das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung noch beim Landesarbeitsgericht anhängig war, zurückgewiesen.

    Dem Betriebsrat steht bei der Vergabe und dem Widerruf der Zulagen, wie der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 13. Februar 1990 - 1 ABR 13/89 - (AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972) festgestellt hat, ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu.

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91
    Dabei entspricht eine Entscheidung der Billigkeit, wenn sie alle wesentlichen Umstände und Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt (vgl. BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, m.w.N.).

    Die Ermessenausübung durch den Arbeitgeber unterliegt der gerichtlichen Kontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB, wobei auch dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zusteht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BGH Urteil vom 21. März 1961 - I ZR 133/59 - AP Nr. 19 zu § 612 BGB).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.1989 - 8 TaBV 7/88

    BAT; Großforschungseinrichtung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates;

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91
    Die Parteien schließen die nachfolgende Betriebsvereinbarung auf freiwilliger Basis ab; sie behalten ihre im Verfahren 22 BV 6/87 (8 TaBV 7/88) geäußerten Rechtsauffassungen bei.

    Mit Beschluß vom 13. Februar 1990 (- 1 ABR 13/89 - AP Nr. 45 zu § 118 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats der Beklagten bei der Vergabe und dem Widerruf der Forschungszulagen bejaht und die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin im Verfahren - 8 TaBV 7/88 -, das zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung noch beim Landesarbeitsgericht anhängig war, zurückgewiesen.

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79

    Zulage - Widerruf

    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91
    Der Widerruf der Zulage ist auch nicht mangels Beteiligung des Betriebsrates rechtsunwirksam (vgl. BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BGH, 21.03.1961 - I ZR 133/59
    Auszug aus BAG, 02.12.1992 - 10 AZR 303/91
    Die Ermessenausübung durch den Arbeitgeber unterliegt der gerichtlichen Kontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB, wobei auch dem Revisionsgericht ein unbeschränktes Überprüfungsrecht zusteht (BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; BGH Urteil vom 21. März 1961 - I ZR 133/59 - AP Nr. 19 zu § 612 BGB).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB sei unbeschränkt überprüfbar (BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 794/94 - zu II 2 d dd der Gründe; 2. Dezember 1992 - 10 AZR 303/91 - zu II 2 a der Gründe) , hält er daran nicht länger fest.
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Es ist anerkannt, daß eine solche Arbeitsmarktzulage einen sachlichen Grund für eine Zulagendifferenzierung darstellt (vgl. BAG 2. Dezember 1992 - 10 AZR 303/91 - ZTR 1993, 245; 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86).
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