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   BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94   

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https://dejure.org/1995,1756
BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94 (https://dejure.org/1995,1756)
BAG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 10 AZR 32/94 (https://dejure.org/1995,1756)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 32/94 (https://dejure.org/1995,1756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Sonderzuwendungen bei einem befristeten Arbeitsverhältnis - Rückzahlung von tariflichen Sonderzuwendungen - Berücksichtigung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien - Tariflicher Anspruch auf Sonderzuwendungen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung der tariflichen Sonderzuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 953
  • BB 1995, 988
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
    Abzustellen ist weiter auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
    Abzustellen ist weiter auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
    Aus dem Sinn und Zweck sowie dem Gesamtzusammenhang der tarifvertraglichen Zahlungsvoraussetzungen und der Rückzahlungsverpflichtung ergibt sich, daß die Sonderzuwendung nicht nur Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und damit vergangenheitsbezogen ist; sie soll danach auch Anreiz sein, über den 31. März des folgenden Jahres hinaus in den Diensten des Arbeitgebers zu bleiben; insoweit ist sie auch zukunftsbezogen (BAG Urteil vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
    Abzustellen ist weiter auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 ff. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 384/89

    Zuwendung für Angestellte im öffentlichen Dienst.

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
    Aus dem Sinn und Zweck sowie dem Gesamtzusammenhang der tarifvertraglichen Zahlungsvoraussetzungen und der Rückzahlungsverpflichtung ergibt sich, daß die Sonderzuwendung nicht nur Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und damit vergangenheitsbezogen ist; sie soll danach auch Anreiz sein, über den 31. März des folgenden Jahres hinaus in den Diensten des Arbeitgebers zu bleiben; insoweit ist sie auch zukunftsbezogen (BAG Urteil vom 29. August 1991 - 6 AZR 384/89 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 551/77

    Angestellter - Ausscheiden auf eigenen Wunsch - Zuwendung für vorhergehendes

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
    Der Zuwendungs-TV verzichtet nur dann auf diese zukunftsbezogene Voraussetzung, wenn eine vorherige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer nicht veranlaßt wird und von ihm auch nicht zu vertreten ist; unter diesen Voraussetzungen behält der Arbeitnehmer den Zuwendungsanspruch auch bei einem Ausscheiden vor dem 31. März des folgenden Jahres (BAG Urteil vom 31. Januar 1979 - 5 AZR 551/77 - AP Nr. 101 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hamm, 23.04.1993 - 10 Sa 1772/92

    Rückzahlungsanspruch; Erstattungsanspruch; Tarifliche Zuwendung; Tarifvertrag;

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. April 1993 - 10 Sa 1772/92 - aufgehoben.
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Damit ist die Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV sowohl vergangenheits- als auch zukunftsbezogen (BAG Urteil vom 11. Januar 1995 - 10 AZR 32/94 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV) und nicht alleine auf den von dem einzelnen Angestellten im Bezugszeitraum erzielten Gesamtverdienst bezogen.
  • LAG Hamm, 06.07.2001 - 15 Sa 469/01

    Rückzahlung einer Zuwendung nach § 46 des Bundesmanteltarifvertrages für die

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  • ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97

    Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag;

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  • ArbG Hamburg, 20.11.1996 - 16 Ca 259/96

    Verpflichtung zur Rückzahlung einer Sonderzuwendung; Veranlassung einer

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