Rechtsprechung
BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.06.1992 - 5 Ca 304/92
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.1993 - 8 (5) Sa 655/92
- BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93
Zulage bei Heimerziehung
Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Selbst wenn es ein solches wäre, könnte dessen Nichtdurchführung nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn die beklagte Partei eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. zu einem Schlichtungsstellenverfahren nach den AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland: BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; OLG Oldenburg, MDR 1987, 414 [OLG Oldenburg 05.11.1986 - 3 U 133/86];… Baumbach, Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 253 Grundzüge 4) und § 1025 Grundzüge 2) B. c); Zöller, ZPO, 18. Aufl., § 253 Vorbem. Rz 19 und § 128 Vorbem. Rz 32). - BAG, 14.12.1993 - 10 AZR 661/92
Jahressonderzuwendung - befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Ungleiches kann auch ungleich behandelt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. für alle: BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 10 AZR 661/92 -;, für die Amtliche Sammlung und Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92
Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder …
Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Der Zweck einer Weihnachtszuwendung ergibt sich aus den jeweils normierten Anspruchsvoraussetzungen sowie den Ausschluß- bzw. Kürzungstatbeständen ( BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93
Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz …
Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Der Zweck einer Weihnachtszuwendung ergibt sich aus den jeweils normierten Anspruchsvoraussetzungen sowie den Ausschluß- bzw. Kürzungstatbeständen ( BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 66/93 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 609/84
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Untreuehandlung des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Um deutlich zu machen, daß auch diese Fälle von der Regelung der Ziff. XIV (b) Satz 2 der Anlage 1 zu den AVR erfaßt werden sollen, ist die Verwendung des Perfekts ("gestanden hat") sinnvoll (so auch zur entsprechenden Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Tarifvertrages über die Gewährung einer Zuwendung an Angestellte vom 24. November 1964 - Zuwendungs-TV -;: BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 624/75 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 624/75
Arbeitsentgelt: Jahrszuwendung/Weihnachtsgeld, Arbeitsverhältnis zum selben …
Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Um deutlich zu machen, daß auch diese Fälle von der Regelung der Ziff. XIV (b) Satz 2 der Anlage 1 zu den AVR erfaßt werden sollen, ist die Verwendung des Perfekts ("gestanden hat") sinnvoll (so auch zur entsprechenden Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Tarifvertrages über die Gewährung einer Zuwendung an Angestellte vom 24. November 1964 - Zuwendungs-TV -;: BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 624/75 - AP Nr. 90 zu § 611 BGB Gratifikation). - OLG Oldenburg, 05.11.1986 - 3 U 133/86
Auszug aus BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
Selbst wenn es ein solches wäre, könnte dessen Nichtdurchführung nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn die beklagte Partei eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. zu einem Schlichtungsstellenverfahren nach den AVR des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland: BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; OLG Oldenburg, MDR 1987, 414 [OLG Oldenburg 05.11.1986 - 3 U 133/86];… Baumbach, Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 49. Aufl., § 253 Grundzüge 4) und § 1025 Grundzüge 2) B. c); Zöller, ZPO, 18. Aufl., § 253 Vorbem. Rz 19 und § 128 Vorbem. Rz 32).
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens hätte nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen können, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 -, zu I 1 der Gründe; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 -, zu II 1 der Gründe). - BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19
Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas
Es ist deshalb anzunehmen, dass die Parteien auf die Einhaltung des Schlichtungsverfahrens jedenfalls konkludent verzichtet haben (vgl. BAG 11. November 2015 - 10 AZR 719/14 - Rn. 12, BAGE 153, 215; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 - zu II 1 der Gründe) . - BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14
Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung
Selbst wenn es ein solches wäre, könnte dessen Nichtdurchführung nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. zu § 22 AVR-Caritas BAG 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 - zu II 1 der Gründe) .
- BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens hätte nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen können, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 -, zu I 1 der Gründe; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 -, zu II 1 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 29.10.2014 - 7 Sa 1053/13
Annahmeverzug im Leiharbeitsverhältnis
Selbst wenn es ein solches wäre, kann dessen Nichtdurchführung nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn die beklagte Partei eine entsprechende Rüge vorbringt (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1994, 10 AZR 341/93, zitiert nach juris). - BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung
Die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens hätte nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen können, wenn der Beklagte eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (vgl. Senat 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 -, zu I 1 der Gründe; 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 -, zu II 1 der Gründe). - BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
Anspruch auf anteilige tarifliche Zuwendung - Auslegung des Begriffes …
Dessen Nichtdurchführung könnte nämlich nur dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn die beklagte Partei eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte (BAG Urteil vom 8. Juni 1994 - 10 AZR 341/93 -, nicht veröffentlicht). - LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98
Aushändigung der Durchschriften von Honorarrechnungen und Abrechnungsunterlagen ; …
Können die Arbeitsvertragsrichtlinien den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bzw. die Klageerhebung grundsätzlich nicht ausschließen, so greift der Hinweis auf das durchzuführende Schlichtungsverfahren als prozeßhindernde Einrede, sobald die beklagte Partei die Rüge des unterbliebenen innerkirchlichen Schlichtungsversuches ausdrücklich erhebt (die Unzulässigkeit der Klage vorsichtig andeutend: BAG, Urteil vom 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 - und vom 08.06.1994 - 10 AZR 341/93 - Schaub, Formularsammlung, § 82 I 9 d;… vgl. hierzu auch: Zöller/Stephan, ZPO , Rdn. 19 vor § 253 ZPO und Rdn. 22 vor § 128 ZPO ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , Grundzüge, § 253 ZPO , Rdn. 25 ff.) Die Unzulässigkeit einer gerichtlichen Sachentscheidung greift allerdings dann nicht, sobald die Arbeitsvertragsrichtlinien den Parteien ein Wahlrecht zwischen der Klageerhebung und der Anrufung der Schlichtungsstelle einräumen (so: BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -, AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk). - BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95 Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1994 (10 AZR 341/93 -;, n.v.) ausgeführt, die Nichtdurchführung des Schlichtungsverfahrens nach § 22 AVR könnte allenfalls dann zur Unzulässigkeit der Klage führen, wenn die beklagte Partei eine entsprechende Rüge vorgebracht hätte.