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   BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94   

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BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 (https://dejure.org/1995,3786)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 (https://dejure.org/1995,3786)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1995 - 10 AZR 390/94 (https://dejure.org/1995,3786)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich abgesicherten betrieblichen Sonderzahlung - Anrechenbarkeit einer vorher erbrachten freiwilligen Sonderzahlung des Arbeitgebers auf den Anspruch des Arbeitnehmers - Bezug zum Auszahlungsjahr als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung anerkannt, daß über- oder außertarifliche Lohnbestandteile auch dann auf spätere Erhöhungen tariflicher Leistungen angerechnet werden können, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zu tariflichen Leistungen gewährt wurden (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch für eine betriebliche Übung, die freiwillige Sonderzahlung künftig neben der tariflichen Sonderzahlung zusätzlich zu zahlen, reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber bisher niemals die Erfüllungswirkung der freiwilligen Sonderzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung geltend gemacht hat (BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 42/92

    Verrechnung einer tariflichen Jahressonderzahlung mit betrieblichen Leistungen -

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
    Ein Mitbestimmungsrecht würde jedoch auch deshalb entfallen, weil die Beklagte die Erfüllungswirkung auf den tariflichen Anspruch in vollem Umfang der Tariferhöhung und gleichmäßig bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt hat (BAG Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung anerkannt, daß über- oder außertarifliche Lohnbestandteile auch dann auf spätere Erhöhungen tariflicher Leistungen angerechnet werden können, wenn sie jahrelang vorbehaltlos zusätzlich zu tariflichen Leistungen gewährt wurden (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.05.1975 - 5 AZR 197/74

    Arbeitsentgelt: Tarifvertragliche Inbezugnahme bei Sonderzahlungen auf

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
    Nach dem Tarifwortlaut erfüllen alle betrieblichen Sonderzahlungen im Sinne des § 2 TV-Sonderzahlungen den tariflichen Anspruch unabhängig davon, ob das von den Arbeitsvertragsparteien gewollt ist (BAG Urteil vom 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP Nr. 85 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
    Ein Mitbestimmungsrecht würde jedoch auch deshalb entfallen, weil die Beklagte die Erfüllungswirkung auf den tariflichen Anspruch in vollem Umfang der Tariferhöhung und gleichmäßig bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt hat (BAG Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Urteil vom 3. März 1993 - 10 AZR 42/92 - AP Nr. 151 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 532/94

    Höhe einer tariflichen Sonderzahlung - Anrechnung "ähnlicher Leistungen" des

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
    Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Günstigkeitsprinzip, da der tarifliche Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung von vornherein nur bedingt durch die Erfüllungswirkung der genannten Leistungen eingeräumt wird (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1994 - 10 AZR 532/94 - n.v., m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94
    Dies folgt aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen sind (BAGE 46, 308, 310 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2011 - 2 Sa 97/10

    Anrechnung einer erfolgsorientierten Prämie auf tarifvertragliche Sonderzahlung

    Auslegung von § 4 des Tarifvertrages über die Absicherung betriebliche Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern vom 14. Juli 2005: Auch eine erfolgsorientierte Prämie kann eine betriebliche Sonderzahlung im Sinne dieser Tarifnorm sein (Anschluss an BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94).

    Sie stützt ihre Rechtsansicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1995 (10 AZR 390/94).

    Diesbezüglich verweist es auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1995 (10 AZR 390/94).

    19. Mai 1992 aus (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - nv, juris Rn. 29 ff.).

    2.2 Die erkennende Kammer hält es wie das Bundesarbeitsgericht (8. März 1995, aaO) für unerheblich, dass die EOP für den Geschäftserfolg im Jahr 2008 bezahlt worden ist.

    Auch für eine betriebliche Übung, die betriebliche Sonderzahlung künftig neben der tariflichen Sonderzahlung zusätzlich zu zahlen, reicht es nicht aus, wenn der Arbeitgeber bisher niemals die Erfüllungswirkung der freiwilligen Sonderzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung geltend gemacht hat (vgl. BAG 8. März 1995 aaO Rn. 34).

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Wenn die Tarifvertragsparteien Jahresergebnisbeteiligungen in § 10 Nr. 3 MTV als Leistung behandeln, die den tariflichen Anspruch auf die Sonderzahlung nach § 10 Nr. 1 und 2 MTV erfüllen, geben sie damit deutlich zu erkennen, dass auch solche Leistungen erfüllende Wirkung haben, die für das abgelaufene Geschäftsjahr bezahlt werden (vgl. auch BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 -).

    § 10 Nr. 3 MTV begründet eine automatische Erfüllungswirkung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld, Jahresergebnisbeteiligung ua., ohne dass es einer gestaltenden Erklärung des Arbeitgebers zur Anrechnung der betrieblichen Sonderzahlung auf den tariflichen Anspruch bedarf (vgl. hierzu BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - 22. Mai 1996 - 10 AZR 802/95 -).

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob insofern eine betriebliche Übung entstehen konnte (vgl. hierzu BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 -).

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

    Der Senat sieht keinen Anlass, von der überkommenen Rechtsprechung in diesem Punkt (vgl. zB BAG 14. Mai 1975 - 5 AZR 197/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 85 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 44; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 139 ff.; 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - BAGE 71, 180, 185; unklar noch BAG 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118, 122) abzuweichen, zumal Anhaltspunkte für eine anderweitige Abrede (vgl. etwa BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - zu II 1 c der Gründe) nicht ersichtlich sind.
  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 1118/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

    Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung, dass die (Teil-) Erfüllung der tariflichen Sonderzahlung durch jede freiwillige Leistung des Arbeitgebers automatisch stattfinde und bezieht sich hierfür ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 (10 AZR 390/94).

    Die erkennende Kammer orientiert sich für die Auslegung des § 4 S. 1 TV 13. ME an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 -, juris.

  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 1140/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

    Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung, dass die (Teil-) Erfüllung der tariflichen Sonderzahlung durch jede freiwillige Leistung des Arbeitgebers automatisch stattfinde und bezieht sich hierfür ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 (10 AZR 390/94).

    Die erkennende Kammer orientiert sich für die Auslegung des § 4 S. 1 TV 13. ME an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 -, juris.

  • BAG, 16.05.2012 - 10 AZR 174/11

    Betriebliche Sonderzahlung - Anrechnung auf Tarifanspruch

    Für die Erfüllungswirkung dieser Leistungen auf den tariflichen Anspruch ist es ohne Bedeutung, wenn sich die Leistungen auf einen bereits abgelaufenen Zeitraum beziehen (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 390/94 - zu II 1 b der Gründe) .
  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 991/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

    Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung, dass die (Teil-) Erfüllung der tariflichen Sonderzahlung durch jede freiwillige Leistung des Arbeitgebers automatisch stattfinde und bezieht sich hierfür ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 (10 AZR 390/94).

    Die erkennende Kammer orientiert sich für die Auslegung des § 4 S. 1 TV 13. ME an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 -, juris.

  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 1259/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

    Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung, dass die (Teil-) Erfüllung der tariflichen Sonderzahlung durch jede freiwillige Leistung des Arbeitgebers automatisch stattfinde und bezieht sich hierfür ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 (10 AZR 390/94).

    Die erkennende Kammer orientiert sich für die Auslegung des § 4 S. 1 TV 13. ME an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 -, juris.

  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 2084/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

    Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung, dass die (Teil-) Erfüllung der tariflichen Sonderzahlung durch jede freiwillige Leistung des Arbeitgebers automatisch stattfinde und bezieht sich hierfür ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 (10 AZR 390/94).

    Die erkennende Kammer orientiert sich für die Auslegung des § 4 S. 1 TV 13. ME an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 -, juris.

  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 2108/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

    Des Weiteren ist die Beklagte der Auffassung, dass die (Teil-) Erfüllung der tariflichen Sonderzahlung durch jede freiwillige Leistung des Arbeitgebers automatisch stattfinde und bezieht sich hierfür ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 (10 AZR 390/94).

    Die erkennende Kammer orientiert sich für die Auslegung des § 4 S. 1 TV 13. ME an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.03.1995 - 10 AZR 390/94 -, juris.

  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 1258/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

  • LAG Hamm, 12.05.2011 - 15 Sa 1018/10

    Anrechnung erfolgsorientierter Prämie auf tarifliche Sonderzahlung in der Metall-

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 299/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 302/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 298/08

    Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese

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