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   BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01   

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https://dejure.org/2002,10157
BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01 (https://dejure.org/2002,10157)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 10 AZR 503/01 (https://dejure.org/2002,10157)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 10 AZR 503/01 (https://dejure.org/2002,10157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gefahrenzulage - Erzieher in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Station einer Universitätsklinik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Erziehers in einer kinderpsychiatrischen und jugendpsychiatrischen Station einer Universitätsklinik auf Zahlung einer Gefahrenzulage ; Begriff des "Pflegepersonals in psychiatrischen Krankenhäusern"; Auslegung von Tarifvorschriften ; Tarifautonomie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Zulage; Prozeßrecht - Gefahrenzulage für Erzieher in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Station einer Universitätsklinik; Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 359/85

    Auslegung von Tarifverträgen - Zulage für Beschäftigungstherapeuten -

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01
    Wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mit Urteil vom 3. September 1986 (- 4 AZR 359/85 - nv.) entschieden hat, kann den Tarifbestimmungen nicht entnommen werden, daß allen Angestellten für sämtliche als besonders gefährlich anzusehende Arbeiten eine Zulage zustehen soll.

    Wenn dann die Tarifvertragsparteien nur einen bestimmten Sachverhalt regeln, kann daraus kein Anspruch für ähnliche Sachverhalte hergeleitet werden (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 359/85 - nv.).

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01
    bb) Zutreffend ist somit das Landesarbeitsgericht vom Wortlaut ausgegangen und hat darauf hingewiesen, daß sich ein "Erzieher" von einer "Pflegeperson" begrifflich unterscheidet (vgl. dazu bereits BAG 29. April 1992 - 4 AZR 458/91 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 162).
  • BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95

    Zulage: Arbeitstherapeut - ständige Zusammenarbeit mit geisteskranken Patienten

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zur Auslegung von § 1 Abs. 1 Nr. 5 Unterabs. 5 TV Gefahrenzulagen BAG 17. Januar 1996 - 10 AZR 439/95 - ZTR 1996, 271).
  • LAG Berlin, 06.02.2001 - 5 Sa 1511/00

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Gefahrenzulage; Nicht allen Angestellten

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 6. Februar 2001 - 5 Sa 1511/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Der bisherige Antrag auf künftige Leistung und die in der Revision gestellten Anträge auf sofortige Leistung unterliegen damit unterschiedlichen Prüfprogrammen (zur Zulässigkeit der Antragsänderung auf sofortige Leistung bei Abweisung des Antrags auf künftige Leistung in den Vorinstanzen als unbegründet und unstreitigem Sachverhalt vgl. BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 503/01 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 750/12

    Klage auf zukünftige Leistung - Anrechnung individueller Entgelterhöhungen auf

    Der bisherige Antrag auf künftige Leistung und die in der Revision gestellten Anträge auf sofortige Leistung unterliegen damit unterschiedlichen Prüfprogrammen (zur Zulässigkeit der Antragsänderung auf sofortige Leistung bei Abweisung des Antrags auf künftige Leistung in den Vorinstanzen als unbegründet und unstreitigem Sachverhalt vgl. BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 503/01 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 258/02

    Vollzugszulage - Beschäftigung in geschlossenen Abteilungen

    Wenn die Tarifvertragsparteien nur einen bestimmten Sachverhalt regeln, kann daraus kein Anspruch für ähnliche Sachverhalte hergeleitet werden (vgl. BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 503/01 - ZTR 2002, 591).
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