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   BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99   

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https://dejure.org/2000,23538
BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 (https://dejure.org/2000,23538)
BAG, Entscheidung vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 (https://dejure.org/2000,23538)
BAG, Entscheidung vom 16. August 2000 - 10 AZR 519/99 (https://dejure.org/2000,23538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Zulässige Bindung an Betrieb durch Prämienversprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
    So können Leistungen in der Vergangenheit erbrachte Betriebstreue belohnen und/oder einen Anreiz zu künftiger Betriebstreue bieten (vgl. BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 mwN; 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1 [BAG 10.01.1991 - 6 AZR 205/89] ).

    So hat das Bundesarbeitsgericht eine Prämienregelung für unfallfreies Fahren - also die Erfüllung einer ohnehin bestehenden Vertragspflicht - für rechtmäßig verknüpft mit einer Stichtags- und Betriebstreueklausel gehalten (BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1 [BAG 10.01.1991 - 6 AZR 205/89] ).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 223/97

    Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
    Erdiente Provisionen, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, sind auch dann geschuldet, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt dieser Fälligkeit nicht mehr im Betrieb ist (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 223/97 - AP HGB § 87 a Nr. 6 = EzA BGB § 611 Nr. 29).
  • BAG, 09.06.1993 - 10 AZR 529/92

    Vertragliche Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat für vertragliche und betriebsverfassungsrechtlich begründete Sonderleistungen Grundsätze entwickelt, die auch im vorliegenden Fall anwendbar sind (vgl. BAG 9. Juni 1993 - 10 AZR 529/92 - BAGE 73, 217).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
    So können Leistungen in der Vergangenheit erbrachte Betriebstreue belohnen und/oder einen Anreiz zu künftiger Betriebstreue bieten (vgl. BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 174 mwN; 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 - BAGE 67, 1 [BAG 10.01.1991 - 6 AZR 205/89] ).
  • LAG Köln, 28.07.1999 - 2 Sa 348/99

    Gratifikation; Prämie; Ausschluß gekündigter Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Juli 1999 - 2 Sa 348/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
    Ziffer 2 der Prämienbestimmungen ist insoweit als eine stichtagsähnliche Regelung auszulegen, als das Arbeitsverhältnis jedenfalls im Quartalsprämienzeitraum ungekündigt bestehen muß (vgl. BAG 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - BAGE 68, 41 [BAG 25.04.1991 - 6 AZR 183/90]).
  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

    Auszug aus BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99
    Da es sich um verdienten Lohn handelte, stellte eine Klausel, die zu einer Bindung an den Arbeitgeber führte, eine unzulässige Kündigungserschwerung dar (BAG 12. Januar 1973 - 3 AZR 211/72 - AP HGB § 87 a Nr. 4 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 37).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung

    Auch dies führt zu keiner Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. BAG 16. August 2000 - 10 AZR 519/99 -) und stellt ebenfalls ein "rechtmäßiges Ziel" iSd. RL 2000/78/EG dar.
  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit im Schichtsystem, die mit psychischen und physischen Belastungen, aber auch mit sozialen Erschwernissen verbunden sein kann (vgl. zu den Erschwernissen bei Wechselschichtleistenden BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Pflege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

    In allen Bereichen des Gleichheitssatzes bzw. des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es anerkannt, dass der Sinn und Zweck einer Leistung eine Gruppenbildung rechtfertigen kann (vgl. BAG Urteil v. 17.02.1998 Az: 3 AZR 783/96 AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; BAG Urteil v. 07.06.2000 Az.: 10 AZR 349/99; BAG Urteil v. 16.08.2000 Az: 10 AZR 519/99).
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit in der Wechselschicht, die mit psychischen und physischen Belastungen und Erschwernissen verbunden ist, die sich aus dem wechselnden Lebensrhythmus des Wechselschicht Leistenden ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Plege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 890/06

    Wechselschichtzulage (volle) für Teilzeitbeschäftigte

    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit in der Wechselschicht, die mit psychischen und physischen Belastungen und Erschwernissen verbunden ist, die sich aus dem wechselnden Lebensrhythmus des Wechselschicht Leistenden ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Plege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
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