Rechtsprechung
BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 633/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährleistung der Betriebsbereitschaft - Eingruppierung eines Elektrikers - Bundeswehr - Bundesministerium der Verteidigung - Funktionsfähigkeit komplizierter Anlagen - Wartungsarbeiten - Haus- und Betriebstechnik
- archive.org
- Judicialis
MTArb § 22; ; MTArb § 23; ; Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis des Bundes zum MTArb vom 11. Juli 1966 (TV LohngrV) Lohngruppen 9 Fallgruppe 1 und 8 - SV 2 a - und Lohngru... ppen 8 a und 4 Fallgruppe 1 - Allgemeiner Teil -
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung eines Elektrikers bei der Bundeswehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 10.07.1995 - 10 Ca 632/94
- ArbG Mannheim, 10.07.1995 - 10 Ca 632/97
- LAG Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 16 Sa 151/95
- BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 633/97
Papierfundstellen
- BB 1999, 910
- NZA-RR 1999, 502 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95
Eingruppierung eines Oberkesselwärter
Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 633/97
Sie kann sich auch aus der Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer, der Größe der technisch-maschinellen Ausstattung oder auch aus besonderen betriebsorganisatorischen Gründen ergeben (BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 515/95 - AP Nr. 4 zu § 21 MTArb, m.w.N.).Solche zentralen Versorgungsanlagen stellen eine zentrale Haus- und Betriebstechnik dar (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO).
Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO, m.w.N.).
Damit ist begrifflich in der "Wartung" die "Instandsetzung" enthalten (BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO; Urteil vom 10. Juni 1998 - 10 AZR 117/97 - n.v.).
Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Mai 1997 (aaO) festgestellt, daß bei einer Vergütungsgruppe, in der als Einreihungsvoraussetzung das "Warten", "Instandsetzen" und "Gewährleisten der Betriebsbereitschaft" komplizierter Anlagen einer zentralen Haus- und Betriebstechnik enthalten ist, der Tarifbegriff "Betriebsbereitschaft gewährleisten" nichts anderes heißt, als daß der Arbeiter darauf zu achten hat, daß die Anlage immer in einem betriebsbereiten Zustand ist, d.h. daß diese ständig auf ihre Funktionsbereitschaft überprüft werden muß und auftretende Defekte alsbald behoben werden müssen.
Dabei können solche Änderungen durch neue gesetzliche Bestimmungen (z.B. Umweltschutz) oder durch eine Weiterentwicklung auf technischem Gebiet veranlaßt sein (vgl. BAG Urteil vom 28. Mai 1997, aaO).
- LAG Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 16 Sa 151/95
Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 633/97
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Mannheim) - 16 Sa 151/95 -.Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Mai 1997 - 16 Sa 151/95 - aufgehoben.
- BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 117/97
Eingruppierung eines Flugzeugmechanikers der als Flugzeughydrauliker tätig ist
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94
Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters
Auszug aus BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 633/97
So wäre es nicht sachgerecht, von einem Arbeiter mit abgeschlossener einschlägiger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine weitere mehrjährige Ausbildung zum Meister zu verlangen, wenn eine kürzere zusätzliche fachliche Fortbildung zur Ausübung der geforderten Tätigkeiten ebenfalls ausreicht (so: BAG Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 759/94 - AP Nr. 2 zu § 17 TV Arb Bundespost).