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   BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 673/92   

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https://dejure.org/1994,1468
BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 673/92 (https://dejure.org/1994,1468)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1994 - 10 AZR 673/92 (https://dejure.org/1994,1468)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 (https://dejure.org/1994,1468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks (LAK) - Eintragung einer Personengesellschaft in die Handwerksrolle - Haftung als Gesamtschuldner - Ausübung des Dachdeckerhandwerks - Eigenschaft als Konzessionsträger - Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705; HwO § 1, § 7

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 705, HwO § 1, § 7
    Handwerksbetrieb als Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2973
  • ZIP 1994, 1019
  • NZA 1994, 749
  • BB 1994, 1016
  • DB 1994, 1782
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Die Vereinbarung ist zumindest im Innenverhältnis nichtig (ebenso LAG Niedersachsen 23. Oktober 2001 - 13 Sa 553/01 - LAGE BGB § 134 Nr. 8; Thüringer LAG 9. März 2001 - 5 Sa 10/2001 - LAGE BGB § 134 Nr. 7; OLG Koblenz 11. Februar 1994 - 8 U 535/93 - NJW-RR 1994, 493; OLG Hamm 10. November 1999 - 8 U 31/99 - NJW-RR 2000, 1565; 12. März 2001 - 8 U 86/00 - NZG 2001, 747; MünchKommBGB/Armbrüster 5. Aufl. § 134 Rn. 18; Palandt/Ellenberger § 134 Rn. 29; Karsten GewArch 2003, 95; aA LAG Hamm 12. Juli 1990 - 10 Sa 365/90 - LAG Köln 4. Juli 1997 - 11 Sa 838/96 - zur Haftung im Außenverhältnis: vgl. auch BAG 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP BGB § 705 Nr. 8 = EzA BGB § 705 Nr. 2; BSG 12. November 1986 - 9b RU 8/84 - BSGE 61, 15).
  • BAG, 19.06.1996 - 10 AZR 908/95
    Handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so haften deren Gesellschafter im Außenverhältnis nach allgemeinen Regeln als Gesamtschuldner (BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

    Das gilt namentlich auch für die Außenhaftung (vgl. BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

    Daß die Übernahme der Konzessionsträgerschaft durch den Beklagten aber zur Erreichung des Vertragszwecks, Frau S. die handwerksrechtlich zulässige Führung eines Bauunternehmens zu ermöglichen, nicht ungeeignet ist, steht außer Frage (BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB).

    Abgesehen davon, daß ihm für seine Rolle monatlich 1.000,-; DM zustehen sollten, übersieht der Beklagte, daß die Eigennützigkeit kein Begriffsmerkmal gemeinsamer Zweckbestimmung ist (BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

    War dies aber der Fall, dann haben die Vertragspartner auch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als das zur Erreichung des von ihnen erstrebten Erfolgs vorgesehene Rechtsgeschäft ernsthaft gewollt (so auch: BAG Urteil vom 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP Nr. 8 zu § 705 BGB, m.w.N.).

  • LAG Köln, 30.10.2007 - 13 Sa 679/07

    Konzessionsträger; Handwerk; Meister; Umgehungsgeschäft

    Es kann offen bleiben, ob es sich bei dem Vertragsverhältnis der Parteien, das nicht die Erbringung einer Arbeitsleistung, sondern vielmehr die Übernahme der Konzessionsträgerschaft in einem Handwerksbetrieb zum Gegenstand hat, um einen Arbeitsvertrag, oder - was näher liegt - einen Gesellschaftsvertrag handelt (vgl. dazu BAG 02.02.1994 - 10 AZR 673/92; LAG Köln 04.07.1997 - 11 Sa 838/96).

    In zwei Entscheidungen (02.02.1994 - 10 AZR 673/92 und 19.06.1996 - 10 AZR 908/95) hat es die Haftung des Konzessionsträgers als BGB-Gesellschafter im Außenverhältnis bejaht, die Frage der Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis hat es in seiner Entscheidung vom 19.06.1996 ausdrücklich offen gelassen.

  • LAG Thüringen, 09.03.2001 - 5 Sa 10/01

    Voraussetzungen der Eintragung einer GmbH in die Handwerksrolle Konzessionsträger

    Mit Urteil vom 2.2.1994 (NZA 1994 S 749) hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall, daß sich ein Dachdeckermeister einem anderen gegen Entgelt (800,-- DM) als "Konzessionsträger" zur Verfügung stellt, um diesem die Eintragung seines Betriebes in die Handwerksrolle zu ermöglichen, entschieden, daß hierin die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu sehen sei.
  • LAG Hamm, 26.09.2006 - 9 Sa 132/06

    Rechtsanwalt als "Konzessionsträger"; Beschränkung einer Aufrechnung im Prozess

    In diesen Entscheidungen (vgl. BAG, Beschluss v. 06.01.1997, 5 AS 14/96 bei juris; Urteil v. 02.02.1994, 10 AZR 673/92, DB 1994, S. 1782; Urteil v. 19.06.1996, 10 AZR 908/95 bei juris), denen die Berufungskammer folgt, ist ausdrücklich anerkannt worden, dass das Vorschieben eines sogenannten Strohmannes dann zwischen den Parteien ausdrücklich gewollt ist und eben kein Scheingeschäft vorliegt.
  • LAG Hamm, 26.09.2006 - 9 Sa 132/05

    Rechtsanwalt als "Konzessionsträger"; Beschränkung einer Aufrechnung im Prozess

    In diesen Entscheidungen (vgl. BAG, Beschluss v. 06.01.1997, 5 AS 14/96 bei juris; Urteil v. 02.02.1994, 10 AZR 673/92, DB 1994, S. 1782; Urteil v. 19.06.1996, 10 AZR 908/95 bei juris), denen die Berufungskammer folgt, ist ausdrücklich anerkannt worden, dass das Vorschieben eines sogenannten Strohmannes dann zwischen den Parteien ausdrücklich gewollt ist und eben kein Scheingeschäft vorliegt.
  • OLG München, 26.06.1996 - 3 U 6311/95

    Nichtigkeit eines Vertrags über die Gründung einer BGB -Gesellschaft bei Umgehung

    Es kam beiden Vertragspartnern auf die Gründung einer Gesellschaft an, um die Eintragung in die Handwerksrolle erreichen zu können (für die Bejahung einer wirksamen Gesellschaftsgründung in derartigen Fällen ebenfalls Oberlandesgericht Koblenz, NJW-RR 1994 493 ff.; BAG NJW 1994, 2973 ff.; MK-Kramer, § 117 Rdnr. 15).

    In einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in NJW 1994, 2973 ist allerdings für den Fall, daß ein Dachdeckermeister seinen Meistertitel in eine BGB Gesellschaft einbringt, trotz des Umgehungscharakters des abgeschlossenen Vertrages die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrages angenommen worden.

  • LAG Köln, 23.12.1997 - 2 Sa 781/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

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  • LAG Niedersachsen, 23.10.2001 - 13 Sa 553/01

    Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages

    Das BAG hat in zwei Entscheidungen (Urteil vom 02.02.1994, 10 AZR 673/92 , AP Nr. 8 zu § 705 BGB; Urteil vom 19.06.1996, 10 AZR 908/95 , nicht amtlich veröffentlicht) die Haftung des Konzessionsträgers als BGB-Gesellschafter im Außenverhältnis bejaht.
  • LAG Köln, 04.07.1997 - 11 Sa 838/96

    Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages; Erteilung einer Lohnabrechnung; Leistung

    Ein solches Austauschverhältnis ist nicht etwa an sich bereits unwirksam: Die Rechtslage gleicht der Übernahme der Konzessionsträgerschaft z. B. im Handwerksbereich; sie bildet als solche einen erlaubten Zweck (BAG, Urteil vom 02.02.1994 - 10 AZR 673/92 in NZA 1994, 749 m.w.N.).
  • BAG, 06.01.1997 - 5 AS 14/96

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses nach Erlass eines

  • LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97

    Kündigungsschutzklage gegen Gesellschafter des bürgerlichen Rechts

  • LAG Berlin, 05.05.1998 - 6 Ta 10/98

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen auf Entgeltzahlung für

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