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   BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97   

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BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 (https://dejure.org/1999,1919)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 (https://dejure.org/1999,1919)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 (https://dejure.org/1999,1919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflegezulage bei Teilzeitbeschäftigung - Pflegepersonal - Vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit

  • Judicialis

    BAT § 34; ; BAT Anlage 1 b Abschnitt A Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegezulage bei Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1001
  • BB 1999, 1506
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    b) Ob ein sachlicher Grund im Sinne des § 2 Abs. 1 BeschFG für eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten besteht, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Zweck der Leistung ab (BAG Urteil vom 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluß- und Kürzungstatbeständen (BAG Urteil vom 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 -, aaO; Urteil vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 359/96

    Sicherheitszulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    Er ergibt sich insbesondere aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluß- und Kürzungstatbeständen (BAG Urteil vom 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 -, aaO; Urteil vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats zur Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der geleisteten Arbeit einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit unabhängig von der Gesamtarbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (BAG Urteile vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - aaO zum Schichtlohnzuschlag; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - aaO zur Sicherheitszulage; vom 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen zur Funktionszulage).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 784/96

    Schichtlohnzuschlag für Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    b) Ob ein sachlicher Grund im Sinne des § 2 Abs. 1 BeschFG für eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten und Vollzeitbeschäftigten besteht, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Zweck der Leistung ab (BAG Urteil vom 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats zur Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der geleisteten Arbeit einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit unabhängig von der Gesamtarbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (BAG Urteile vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - aaO zum Schichtlohnzuschlag; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - aaO zur Sicherheitszulage; vom 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen zur Funktionszulage).

  • LAG Hessen, 15.08.1997 - 13 Sa 1093/96

    Anspruch als teilzeitbeschäftigte Arbeitnmerhin auf Pflegezulage in voller Höhe

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 13 Sa 1093/96 -.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 1997 - 13 Sa 1093/96 - aufgehoben.

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    Aus der Auslegung der tariflichen Regelung nach dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang (BAG Urteile vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; vom 10. Mai 1995 - 4 AZR 74/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Medizinischer Dienst) ergibt sich, daß es sich bei der Pflegezulage um Arbeitsentgelt handelt, dessen Höhe durch die Dauer der Arbeitszeit bestimmt ist.
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    Liegt dagegen eine Zulage vor, mit der Erschwernisse unabhängig von der Dauer der persönlichen Arbeitszeit oder in einem bestimmten, tariflich vorgegebenen Umfang abgegolten werden sollen, besteht kein sachlicher Grund für eine anteilige Kürzung für die Teilzeitbeschäftigten (BAG Urteil vom 8. Dezember 1993 - 10 AZR 17/93 - n.v. zu einer Stellenzulage für Angestellte der Bundeswehr in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und elektronische Aufklärung; Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT zur Wechselschichtzulage).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    Aus der Auslegung der tariflichen Regelung nach dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang (BAG Urteile vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; vom 10. Mai 1995 - 4 AZR 74/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Medizinischer Dienst) ergibt sich, daß es sich bei der Pflegezulage um Arbeitsentgelt handelt, dessen Höhe durch die Dauer der Arbeitszeit bestimmt ist.
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 338/95

    Berufsschullehrer im Nebenberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    § 6 BeschFG, wonach durch Tarifvertrag von den Vorschriften des 2. Abschnitts des Gesetzes zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, gestattet es den Tarifvertragsparteien nicht, von dem in § 2 Abs. 1 BeschFG kodifizierten Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechend der zentralen Wertvorgabe des Art. 3 Abs. 1 GG abzuweichen (BAG Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 AZR 338/95 - BAGE 84, 222 = AP Nr. 50 zu § 2 BeschFG 1985, m.w.N.).
  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 617/95

    Funktionszulage für teilzeitbeschäftigte Schreibkräfte

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats zur Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der geleisteten Arbeit einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit unabhängig von der Gesamtarbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (BAG Urteile vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 784/96 - aaO zum Schichtlohnzuschlag; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 359/96 - aaO zur Sicherheitszulage; vom 17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen zur Funktionszulage).
  • BAG, 10.05.1995 - 4 AZR 74/94

    Eingruppierung Ärztin (Arzt) im Medizinischen Dienst

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97
    Aus der Auslegung der tariflichen Regelung nach dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang (BAG Urteile vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; vom 10. Mai 1995 - 4 AZR 74/94 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Medizinischer Dienst) ergibt sich, daß es sich bei der Pflegezulage um Arbeitsentgelt handelt, dessen Höhe durch die Dauer der Arbeitszeit bestimmt ist.
  • BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64

    Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse -

  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 17/93
  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Bei der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Der Zweck der tariflichen Regelung ergibt sich insbesondere auch aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Der Zweck der tariflichen Regelung ergibt sich insbesondere auch aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 890/06

    Wechselschichtzulage (volle) für Teilzeitbeschäftigte

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer anteiligen Kürzung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Sinn und Zweck der Leistung an (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001; Urteil vom 19.02.1998 - 6 AZR 460/96 - AP Nr. 12 zu § 40 BAT; Urteil vom 11.06.1997 - 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II).

    Der Zweck der tariflichen Regelung ergibt sich insbesondere auch aus den in der Regelung selbst normierten Voraussetzungen sowie den Ausschluss- und Kürzungstatbeständen (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dabei bezüglich der Höhe von Zuschlägen und Zulagen für Teilzeitbeschäftigte zwischen Arbeitsentgelt für die Tätigkeit unter besonderen Anforderungen entsprechend dem Umfang der Arbeitsleistung einerseits und Erschwerniszulagen für die mit der Tätigkeit an sich unabhängig von der Arbeitszeit verbundenen Belastungen andererseits zu unterscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 10.02.1999, a.a.O.; Urteil vom 11.06.1997, a.a.O.; Urteil vom 17.04.1996 - 10 AZR 617/95 - AP Nr. 18 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen; Urteil vom 11.12.1996 - 10 AZR 359/96 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen).

  • BAG, 17.03.2004 - 10 AZR 317/03

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

    Der Sinn und Zweck dieser Zulage besteht gerade darin, Erschwernisse bei der Pflege gelähmter Patienten auszugleichen (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 91/99

    Pflegezulage - gelähmte Patienten

    Vielmehr besteht der Sinn und Zweck dieser Zulage gerade darin, Erschwernisse bei der Pflege gelähmter Patienten auszugleichen (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5).
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen und Stationen

    An diesen Zulagenregelungen zeigt sich, daß diese Zulagen für die Pflegetätigkeit unter erschwerten Bedingungen und mithin als Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen, also als sog. Erschwerniszulagen gewährt werden sollen (BAG 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand Oktober 1999 Bd. II Anl. 1 b Rn. 86).
  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 118/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    Das Bundesarbeitsgericht stellt bei der Frage, ob eine Zulage einem Teilzeitbeschäftigten lediglich anteilig zusteht, regelmäßig darauf ab, welcher Leistungszweck mit der Zulage verfolgt wird und ob das Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Arbeitszeit eine Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten darstellen kann (vgl. BAG Urt. v. 11.06.1997 - Az. 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II; BAG Urt. v. 10.02.1999 - Az. 10 AZR 711/97 - AP Nr. 5 zu § 34 BAT).
  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 49/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    Das Bundesarbeitsgericht stellt bei der Frage, ob eine Zulage einem Teilzeitbeschäftigten lediglich anteilig zusteht, regelmäßig darauf ab, welcher Leistungszweck mit der Zulage verfolgt wird und ob das Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Arbeitszeit eine Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten darstellen kann (vgl. BAG Urt. v. 11.06.1997 - Az. 10 AZR 784/96 - AP Nr. 2 zu § 24 BMT-G II; BAG Urt. v. 10.02.1999 - Az. 10 AZR 711/97 - AP Nr. 5 zu § 34 BAT).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2007 - 9 E 2418/07

    Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte

    Für die Pflegezulage nach Nr. 1 Abs. 1 lit. g der Protokollerklärung der Anlage 1 lit. b Abschnitt A zum BAT hat das BAG dagegen in Übereinstimmung mit den hier angewandten Grundsätzen angenommen, dass eine anteilige Kürzung im Hinblick auf eine individuell verminderte Arbeitszeit wegen des Zwecks dieser Zulage eine Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter darstellt, weil die Höhe Zulage nicht durch die individuelle Arbeitszeit bestimmt ist noch aufgrund ihres Zwecks davon beeinflusst sein soll (BAG U. v. 10.2.1999 - 10 AZR 711/97 - NZA 1999, 1001, 1002).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 5 Sa 1784/15

    Anteilige Kürzung einer tarifvertraglichen Pflegezulage bei Teilzeit

    Ist eine tarifliche Pflegezulage unabhängig von einem bestimmten zeitlichen Umfang pflegerischer Tätigkeit geschuldet, deutet dies darauf hin, dass die Tarifvertragsparteien davon ausgingen, dass die Tätigkeit insgesamt besonderen Anforderungen unterliegt und daher entsprechend der Dauer der Gesamtarbeitszeit zu gewähren ist (BAG v. 10.02.1999 - 10 AZR 711/97, Rz. 27).
  • LAG Nürnberg, 10.04.2003 - 1 Sa 502/02

    Voraussetzung der zeitlich überwiegenden Grundpflege und Behandlungspflege an

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 187/99

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

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