Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9507
BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98 (https://dejure.org/2000,9507)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 10 AZR 741/98 (https://dejure.org/2000,9507)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 (https://dejure.org/2000,9507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92

    Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Die Erlasse gewähren dem Arbeitnehmer - ebenso wie die Eingruppierungsrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - nur dann unmittelbar einen Vergütungsanspruch, wenn ihre Anwendung einzelvertraglich vereinbart wurde (st. Rspr.; vgl. BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. September 1998 - 10 AZR 275/97 - nv.).

    Da sie sich auf die Vergütung des Angestellten bezieht und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) betrifft, liegt keine schriftformbedürftige Nebenabrede iSd. § 4 Abs. 2 BAT vor (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 130; 18. Mai 1988 aaO; 21. Juli 1993 aaO).

    Auch der Vierte Senat hat mit Urteil vom 21. Juli 1993 (- 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64) entschieden, daß die Auflistung einer Anzahl von türkischen Kollegen, welche die von einem Kläger begehrte oder sogar eine höhere Vergütung erhalten, ein gleichförmiges Arbeitgeberverhalten nicht erkennen lasse, da der Kläger nicht dargetan habe, inwieweit jeder der von ihm genannten türkischen Lehrer eine vergleichbare Ausbildung besitze und dieselben Fächer unterrichte.

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Die Erlasse gewähren dem Arbeitnehmer - ebenso wie die Eingruppierungsrichtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) - nur dann unmittelbar einen Vergütungsanspruch, wenn ihre Anwendung einzelvertraglich vereinbart wurde (st. Rspr.; vgl. BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283; 21. Juli 1993 - 4 AZR 489/92 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 64; 16. September 1998 - 10 AZR 275/97 - nv.).

    Da sie sich auf die Vergütung des Angestellten bezieht und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) betrifft, liegt keine schriftformbedürftige Nebenabrede iSd. § 4 Abs. 2 BAT vor (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 130; 18. Mai 1988 aaO; 21. Juli 1993 aaO).

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94

    Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 134 mwN = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 69).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (st. Rspr.; vgl. BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 35 = EzA ZPO § 554 Nr. 6).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug ein (BAG 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 8).
  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Er ist daher als Lehrkraft iSd. Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen anzusehen und auf Grund dieser Tarifnorm aus der Vergütungsordnung des BAT ausgenommen (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 13; 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 95 jeweils mwN).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Da sie sich auf die Vergütung des Angestellten bezieht und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB) betrifft, liegt keine schriftformbedürftige Nebenabrede iSd. § 4 Abs. 2 BAT vor (BAG 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 130; 18. Mai 1988 aaO; 21. Juli 1993 aaO).
  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Er ist daher als Lehrkraft iSd. Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen anzusehen und auf Grund dieser Tarifnorm aus der Vergütungsordnung des BAT ausgenommen (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 13; 10. Oktober 1984 - 4 AZR 411/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 95 jeweils mwN).
  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 103/97

    Eingruppierung eines Lehrers mit ergänzender Staatsprüfung

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Es ist ihm verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern von allgemein begünstigenden Regelungen auszunehmen, soweit hierfür keine sachlichen Gründe vorliegen (st. Rspr.; vgl. BAG 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72 mwN).
  • LAG Köln, 22.07.1998 - 7 Sa 66/98

    Darlegungslast für das Eingreifen des arbeitsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Juli 1998 - 7 Sa 66/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 56/89

    Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf BAT - Auslegung - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 275/97
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Ihm ist es verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von einer allgemeinen begünstigenden Regelung ohne vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219, 225 f.; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem irrtümlichen Normenvollzug ein (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - nv., zu B II 5 a der Gründe).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 - nv., zu II 3 a der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - nv., zu B II 5 c bb der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 11 Sa 110/08

    Eingruppierung als technischer Angestellter - allgemeiner

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt (BAG, 12.01.2000, 10 AZR 741/98- nv., zu II 3 a der Gründe; BAG, 20. Juni 2002, 8 AZR 499/01- nv., zu B II 5 a der Gründe).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG, 12.01.2000, 10 AZR 741/98, - nv., zu II 3 a der Gründe; BAG, 20. Juni 2002, 8 AZR 499/01 - nv., zu B II 5 c bb der Gründe).

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -).
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 223/07

    Eingruppierung eines Lehrers für muttersprachlichen Unterricht

    IVa, die die auch in verschiedenen anderen Bundesländern übernommenen oder angewandten TdL-Richtlinien als Vergütung für diesen Unterricht vorsehen (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 483/92 - 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -), zu bewerten.
  • LAG Köln, 14.12.2007 - 11 Sa 815/07

    Auslegung von Eingruppierungsrichtlinien

    b) Angesichts der vorangegangenen Ausführungen kann es dahingestellt bleiben, ob bei der Beklagten, wie vom Kläger im Schriftsatz vom 06.11.2007 behauptet, auch Lehrkräfte, die ihre Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule absolviert haben und in der Funktion von Fachschuloberlehrern, Studienräten oder Fachschuldirektoren ohne volle Lehrbefähigung tätig sind, nach der Vergütungsgruppe II b BAT vergütet werden, und sich aus diesem Umstand ebenfalls - im Hinblick auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Vergütung nach dieser Vergütungsgruppe ergibt, oder ob insoweit die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze zum Tragen kommen, wonach grundsätzlich davon auszugehen sei, dass ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht oder bei einem Rechtsirrtum des Arbeitgebers nicht bestehe, so dass sich ein Arbeitnehmer nicht darauf berufen könne, dass ein ihm vergleichbarer Arbeitnehmer zu Unrecht in eine höhere Vergütungsgruppe eingestuft und nach dieser vergütet werde (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 10 AZR 741/98, zu II. 3. a) der Gründe m.w. Nachw., zitiert nach juris).
  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Voraussetzung für einen Anspruch nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist dabei, dass der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96, zu B II 4 a der Gründe; 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -, zu II 3 a der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 105, zu B II 5 a der Gründe).
  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 358/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -).
  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 363/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 19 Sa 51/01

    Eingruppierung einer Sportlehrerin mit Lehrbefähigung für das Fach

    Dabei muss der Arbeitnehmer die sachwidrige Benachteiligung darlegen und beweisen (vgl. BAG Urteil vom 10.06.1998 -- 10 AZR 103/97 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 Lehrer m. w. N. und BAG Urteil vom 12.01.2000 -- 10 AZR 741/98 --).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht