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   BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07   

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BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07 (https://dejure.org/2008,9005)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2008 - 10 AZR 939/07 (https://dejure.org/2008,9005)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 (https://dejure.org/2008,9005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rettungsassistenten auf Gewährung einer Wechselschichtzulage bei Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst auf das Arbeitsverhältnis (TVöD); Abgrenzung von Bereitschaftsdienst von Bereitschaftszeiten; Bereitschaftsdienst als ein im ...

  • Judicialis

    TVöD § 8 Abs. 5; ; TVöD § 37; ; TVöD Anhang zu § 9 Abschn. B Abs. 1; ; Bundes-Angestelltentarifvertrag § 33a

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 27.04.2000 - 6 AZR 861/98

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 -AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    aa) Wechselschichten liegen vor, wenn in dem Arbeitsbereich "rund um die Uhr" an allen Kalendertagen gearbeitet wird (BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 603/99 - ZTR 2002, 32; 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2008 § 7 Rn. 4; Dassau/Wiesend-Rothbrust TVöD 5. Aufl. § 7 Rn. 4; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand September 2008 § 7 Rn. 5).

    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, lässt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1).

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob im gesamten Betrieb "rund um die Uhr" gearbeitet wird (vgl. BAG 27. April 2000 - 6 AZR 861/98 - AP BMT-G II § 14 Nr. 1; 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 -AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

    (1) In seiner Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15) hat der Senat zu der fast wortgleichen Vorschrift § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT ausgesprochen, dass es an einer ununterbrochenen Arbeitsleistung im Betrieb oder Arbeitsbereich des Angestellten fehle, wenn zu bestimmten Zeiten im Betrieb oder Arbeitsbereich überhaupt keine Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer erbracht werde.

    Die durch die Wechselschichtzulage vergütete Erschwernis ist auch gegeben, wenn der Beschäftigte innerhalb einer Schicht Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft leistet (BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP BAT § 33a Nr. 14 = EzBAT BAT § 33a Nr. 15).

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Dies galt bereits für den früheren Begriff der Arbeitsbereitschaft iSd. § 15 Abs. 2 BAT/BAT-O, § 18 Abs. 1 MTArb/MTArb-O und § 67 Nr. 10 BMT-G/BMT-G-O. Hierbei wurde von dem Beschäftigten eine "wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung" verlangt, um im Bedarfsfall von sich aus und ohne Aufforderung durch Dritte die volle vertragliche Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können (BAG 10. Januar 1991 - 6 AZR 352/89 - BAGE 67, 8; 18. Mai 1988 - 4 AZR 762/87 - 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - BAGE 51, 131; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD § 9 Rn. 3).

    Die Arbeitsbereitschaft ist von der Pause zu unterscheiden, in der sich der Arbeitnehmer nicht in wacher Achtsamkeit zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme bereitzuhalten braucht (vgl. BAG 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - aaO).

    Wartezeiten von Rettungssanitätern zwischen ihren Einsätzen waren als Arbeitsbereitschaft zu werten; Splitterzeiten von nur wenigen Minuten blieben als "Verschnaufpausen" außer Betracht (vgl. BAG 12. Februar 1986 - 7 AZR 358/84 - aaO).

  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 446/82

    Arbeitsentgelt: Zeitzuschläge bei Arbeitsbereitschaft

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Die in den jeweiligen Schichten enthaltenen Arbeitsbereitschaftszeiten führen nicht zu einer Unterbrechung der täglichen Arbeit (vgl. BAG 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP BAT § 35 Nr. 2; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT § 15 Erl. 21; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Dassau BAT Stand 1. August 2008 § 15 Erl. 34).
  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Der Beschäftigte hat zwar keine höhere Arbeitsleistung zu erbringen, aber er muss dem Arbeitgeber für das vereinbarte monatliche Entgelt mehr Arbeits- bzw. Anwesenheitszeiten für die Zeiten zur Verfügung stellen, in denen ein geringerer Arbeitsanfall vorliegt (vgl. BAG 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 -BAGE 58, 19).
  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96

    Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Die verlängerte Arbeitszeit ist durch die tarifliche Vergütung gemäß § 26 BAT abgegolten (BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5).
  • BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 101/90

    Arbeitsbereitschaft von Rettungssanitätern

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Sie kann vielmehr auf den ganzen Zeitraum der nach § 15 Abs. 2 verlängerten Arbeitszeit verteilt sein (BAG 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - AP BAT § 15 Nr. 24 = EzBAT BAT § 15 Verlängerung der Arbeitszeit Nr. 2).
  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Ein unrichtiger Tatbestand kann grundsätzlich allein über einen Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO mit Bindungswirkung für das Revisionsgericht berichtigt werden (Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 106; BAG 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 32).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Sie unterscheiden sich ihrem Wesen nach von der vollen Arbeitstätigkeit, die von dem Arbeitnehmer eine ständige Aufmerksamkeit und Arbeitsleistung verlangt (vgl. BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD § 7 Rn. 29).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07
    Sieht ein Schichtplan verschiedene Schichten und einen zeitlich begrenzten Bereitschaftsdienst vor, legt er die regelmäßige Arbeitszeit des Angestellten mit einem im Voraus feststehenden Unterbrechungszeitraum fest (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 352/89

    Arbeitsbereitschaft; kleinere Dienstleistungen

  • LAG Niedersachsen, 13.11.2007 - 13 Sa 549/07

    Anspruch auf Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 33a Abs. 1

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 603/99

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 21/86

    Arbeitsentgelt: Schichtlohnzuschlag für einen Notschlächter in Berlin

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 762/87

    Arbeitszeit und Vergütung der Rettungssanitäter

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung

    Die Bereitschaftszeit liegt innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und führt zu einer Verlängerung der Anwesenheitszeit des Beschäftigten im Betrieb, ohne dass hierfür ein zusätzliches Entgelt bezahlt wird (grundlegend BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07, 10 AZR 770/07 und 10 AZR 939/07 zur vergleichbaren Regelung in § 8 Abs. 4 und 9 TVöD; ferner BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 342/09 - Rn 12; BAG 17. Dezember 2009 - 729/08 - Rn 21).

    Es wurde daher eine Leistung gefordert, die unterhalb der vollen Arbeitsleistung liegt, andererseits aber auch ein Mindestmaß an körperlicher oder geistiger Anspannung zur Aufnahme von Arbeit abverlangt (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn 33; BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn 32).

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Während der Bereitschaftszeiten muss sich der Arbeitnehmer zur Arbeit bereithalten, um erforderlichenfalls von sich aus (oder auf Anordnung) tätig zu werden (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 19; 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn. 33 bis 36) .

    Auf eine im Vorhinein festgelegte Zeit, in der die Arbeitnehmer sich ausruhen oder sogar schlafen können, wenn sie nicht vom Arbeitgeber zur Arbeit aufgefordert werden, können sich Arbeitnehmer in Bereitschaftszeiten nicht einstellen (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn. 37) .

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - (vorliegend), - 10 AZR 939/07 -.
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 255/10

    Zulage für ständige Wechselschichtarbeit - Fachpfleger für Anästhesie -

    Die Tarifvertragsparteien haben diese Unterschiede in der Intensität der Beanspruchung als unterschiedlich belastend angesehen und daher unterschiedlich ausgeglichen (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 27 ff., BAGE 128, 29 [Rettungssanitäter]; 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn. 32 ff. [Rettungsassistent]) .

    Die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung zu Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter bzw. Rettungsassistenten (BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 27 ff., BAGE 128, 29 [Rettungssanitäter]; 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - Rn. 32 ff. [Rettungsassistent]) ist auf den vorliegenden Fall deshalb nicht anwendbar.

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Diese Frist darf sie ausschöpfen (vgl. BAG 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - 15. November 1995 - 10 AZR 150/95 -).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2011 - 16 Sa 218/10

    Wechselschichtzulage; Bereitschaftsdienst

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 24. September 2009 - 10 AZR 939/07 - AP Nr. 5 zu § 8 TVöD, nicht amtlich veröffentlicht; vom 05. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - AP Nr. 14 zu § 33 a BAT = EzBAT § 33 a BAT Nr. 15).

    Wird in einem bestimmten Arbeitsbereich für alle Mitarbeiter Bereitschaftsdienst angeordnet, liegt keine Wechselschicht vor, da es dann einen Zeitraum gibt, in dem im Arbeitsbereich überhaupt nicht gearbeitet wird und somit eine Unterbrechung der wechselnden Arbeitsschichten gegeben ist (BAG vom 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - a. a. O. zu § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT und §§ 7, 8 TVöD; vom 05. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - a. a. O.).

    Die Arbeitsbereitschaft verlangt dagegen von dem Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung, um im Bedarfsfall von sich aus und ohne Aufforderung durch Dritte die volle vertragliche Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können (BAG vom 24. September 2008 - 10 AZR 939/07 - a. a. O. zu dem dem § 14 Abs. 2 DRK-TV/DRK-AB gleichlautenden § 15 Abs. 2 BAT).

  • LAG Hamm, 11.08.2009 - 12 Sa 1918/08

    Stufenzuordnung einer Lehrkraft bei Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei

    Wegen der Einhaltung der Ausschlussfrist fehlt es schon an dem erforderlichen Zeitmoment (vgl. BAG Urt. 24.09.2008 10 AZR 939/07 AP TVöD § 8 Nr. 6).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2011 - 16 Sa 681/11

    Eingruppierung; Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 24.9.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45; BAG v. 24.9.2008 - 10 AZR 939/07; BAG v. 19.9.2007 - 4 AZR 670/06, NZA 2008, 950).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 3 Sa 638/09

    Anspruch eines Fachpflegers für Anästhesie auf Wechselschichtzulage nach § 8 Abs

    Dieser - die Arbeitsschichten unterbrechende - Bereitschaftsdienst ist mit den Bereitschaftszeiten nicht zu vergleichen, die der Rettungssanitäter (- 10 AZR 669/07 -) und der Rettungsassistent (- 10 AZR 939/07 -) in den Fällen zu leisten hatten, die das BAG in den beiden (diesbezüglichen) Urteilen vom 24.09.2008 (- 10 AZR 669/07 - und - 10 AZR 939/07 -) entschieden hat.
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