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   BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93   

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BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93 (https://dejure.org/1994,5292)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 10 AZR 982/93 (https://dejure.org/1994,5292)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93 (https://dejure.org/1994,5292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes (VTV) - Einbau vorgefertigter Fenster in Bauwerke als Unternehmensgegenstand - Aufhebung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 40/93

    Einbauen von Fensterrahmen - Betrieb des Baugewerbes im Sinne der

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 40/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 26. Januar 1994 (- 10 AZR 40/93 -) im einzelnen ausgeführt und begründet hat, können diese Tätigkeiten sowohl dem Tischler-Handwerk, dem Glaserhandwerk wie auch als Trockenbauarbeiten dem Baugewerbe zugeordnet werden.

    Aus dem Vortrag der ZVK folgt nicht, daß im Betrieb des Beklagten in nicht unerheblichem Umfang Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem Glaserhandwerk vorbehalten sind bzw. daß solche Tätigkeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Glasern bzw. unter der unmittelbaren Aufsicht eines Fachmanns des Glaserhandwerks ausgeführt werden (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 40/93 -).

  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93
    Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII des VTV Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 fallen, von dessen betrieblichem Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen sind (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93
    Ein Betrieb, der baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet, ist nur dann aufgrund der Ausnahmebestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen, wenn er zu über 50 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten ausübt, die einem der Ausnahmetatbestände des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV zuzuordnen sind (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 646/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 218/88

    Flachdachabdichtungen als Baugewerbe oder Dachdeckerbetrieb - Betrieblicher

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93
    Danach sind Flachdachabdichtungsarbeiten, die sowohl dem Dachdeckerhandwerk wie auch den baulichen Tätigkeiten zuzuordnen sind, dann dem Dachdeckerhandwerk zuzurechnen, wenn darüber hinaus in dem Betrieb in nicht unerheblichem Umfang Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem Dachdeckerhandwerk vorbehalten sind, oder wenn die Flachdachabdichtungsarbeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Dachdeckern bzw. unter der unmittelbaren Aufsicht eines Fachmannes des Dachdeckerhandwerks ausgeführt werden (BAG Urteil vom 14. September 1988 - 4 AZR 218/88 -, n.v.).
  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93
    Nach der weiteren Entscheidung des Senats vom 7. April 1993 (- 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) setzt die Zuordnung eines Betriebes zu einem bestimmten Gewerbezweig voraus, daß in dem Betrieb auch die typischerweise in diesem Gewerbe verrichteten Arbeiten ausgeführt werden.
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93
    Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, daß nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII des VTV Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 fallen, von dessen betrieblichem Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen sind (BAG Urteil vom 28. September 1988 - 4 AZR 352/88 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - AP Nr. 139 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93
    Nach der weiteren Entscheidung des Senats vom 7. April 1993 (- 10 AZR 618/90 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) setzt die Zuordnung eines Betriebes zu einem bestimmten Gewerbezweig voraus, daß in dem Betrieb auch die typischerweise in diesem Gewerbe verrichteten Arbeiten ausgeführt werden.
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 358/07

    Baugewerbe - Montage von Gewächshäusern - Urproduktion

    Der Beklagte hat nicht vorgetragen, dass zu 20 % typische Glaserarbeiten ausgeführt worden sind (vgl. BAG 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93 -).
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Der unstreitig vom Betrieb der Beklagten in jedem Kalenderjahr des Klagezeitraums überwiegend durchgeführte Einbau, also die Montage, von Fenster- und Türelementen, die von Drittunternehmen produziert und an die Beklagte geliefert wurden, fällt unter die in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 37 VTV (VTV 2000) ausdrücklich genannten Trocken- und Montagebauarbeiten (vgl. BAG, 26.Januar 1994 AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, 12.Oktober 1994 - 10 AZR 982/93; ständige Kammerrechtsprechung, vgl. zuletzt Kammerurteil vom 31.Januar 2005 - 16 Sa 1084/04).
  • LAG Hessen, 12.11.2001 - 16 Sa 806/00

    Auskunftsverlangen eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers im Baugewerbe aus

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  • LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07

    Zur Geltung des VTV-Bau für einen im Hausbau tätigen Arbeitgeber - Merkmale einer

    Im Übrigen handelt es sich bei derartigen Tätigkeiten auch um eine bauliche Leistung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV (vgl. BAG 26. Januar 1994, AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93).
  • LAG Hessen, 28.02.2005 - 16 Sa 1553/04

    Sozialkassenbeiträge bei Mischbetrieb

    Jedenfalls aber handelt es sich bei derartigen Tätigkeiten um eine bauliche Leistung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschnitt II (vgl. BAG 26. Januar 1994, AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93).
  • LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04

    Geltungsbereich des Tarifvertrags - Sozialkassenbeitrag

    In jedem Fall ist das Einbauen von Fenstern und Türen eine bauliche Leistung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV, weil es zur Erstellung bzw. Instandhaltung und Instandsetzung eines Bauwerks bzw. Gebäudes dient (vgl. BAG 26. Januar 1994, AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93).
  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

    Einen baugewerblichen Betrieb unterhielt die Beklagte im Jahre 2001 nicht schon deshalb, wie sie in Deutschland überwiegend, ja ausschließlich, Fensterelementen montierte und dies eine bauliche Leistung ist (vgl. BAG 26. Januar 1994 AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93).
  • LAG Hessen, 03.03.2008 - 16 Sa 1241/07

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - betrieblicher Geltungsbereich des VTV/Bau -

    Im Übrigen handelt es sich bei derartigen Tätigkeiten auch um eine bauliche Leistung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV (vgl. BAG 26. Januar 1994, AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93).
  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

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  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

    Der unstreitig vom Betrieb der Beklagten im Jahre 2004 überwiegend durchgeführte Einbau, also die Montage, von Fenster- und Türelementen, die von Drittunternehmen produziert und an die Beklagte geliefert wurden, fällt unter die in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 37 VTV ausdrücklich genannten Trocken- und Montagebauarbeiten (vgl. BAG, 26.Januar 1994 AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, 12.Oktober 1994 - 10 AZR 982/93; ständige Kammerrechtsprechung, vgl. zuletzt Kammerurteil vom 31.Januar 2005 - 16 Sa 1084/04).
  • LAG Hessen, 07.02.2000 - 16 Sa 913/99

    Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmers für gewerbliche Arbeitnehmer nach

  • LAG Hessen, 22.02.2011 - 12 Sa 1125/10

    Sozialkassenverfahren bei Fassadenbauarbeiten

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