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OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2009 - 10 B 10073/09 |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 10 B 10073/09 (https://dejure.org/2009,43933)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2009 - 10 B 10073/09
(vgl. neben dem bereits im angefochtenen Bescheid zitierten Beschluss des Senats vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06 - unter anderem noch Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07 -).
- VG Neustadt, 22.06.2016 - 1 L 405/16
Schutzbehauptung hilft nicht gegen Führerscheinentzug
Hier geht es regelmäßig darum, den von einem ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber ausgehenden ständigen und erheblichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer möglichst umgehend und nicht erst nach Abschluss eines gegebenenfalls über Jahre dauernden gerichtlichen Verfahrens zu begegnen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 10 B 10073/09.OVG -). - VG Neustadt, 18.12.2012 - 1 L 986/12
Keine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis
Eine besondere Dringlichkeit, wie sie sich z.B. bei einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Eignung aufgrund eines Drogenkonsums oder Alkoholmissbrauchs aufdrängen dürfte (vgl. zu solchen Fällen OVG RP, Beschlüsse vom 11. Februar 2009 - 10 B 10073/09.OVG und vom 24. August 2011 - 10 B 10598/11.OVG -), oder eine diesbezügliche Interessenabwägung des Antragsgegners geht daraus nicht hinreichend klar hervor. - VG Neustadt, 22.03.2017 - 1 L 153/17
Führerscheinentzug wegen regelmäßigen Cannabiskonsums
Nach der Rechtsprechung des OVG RP (Beschluss vom 29.7.2010 - 10 B 10686/10; Beschluss vom 11.2.2009 - 10 B 10073/09, Beschluss vom 9.3.2006 - 10 E 10099/06) lässt ein Wert ab 150 ng/mL THC-COOH den Rückschluss auf regelmäßigen Konsum zu.