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   BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96   

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BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96 (https://dejure.org/1997,15628)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1997 - 10 B 3.96 (https://dejure.org/1997,15628)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 10 B 3.96 (https://dejure.org/1997,15628)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine - in der Beschwerdebegründung zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Gegen sie muß sich der Beamte notfalls zur Wehr setzen(Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - <BVerwGE 81, 149 = ZBR 1989, 145>;Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 6 C 42.86 -;Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 3.91 - ).
  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 70.89

    Rüge des Verfahrensfehlers der Zugrundelegung eines unrichtigen Tatbestandes

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Eine etwaige Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit tatbestandsmäßiger Urteilsfeststellungen kann - wie im vorliegenden Fall geschehen - nur durch einen fristgebundenen Antrag nach Maßgabe des § 119 Abs. 1 VwGO, nicht jedoch mit der Revision als Verfahrensmangel geltend gemacht werden und deshalb auch nicht zur Zulassung der Revision wegen dieses Verfahrensmangels führen (stRspr, z.B. Beschluß vom 25. April 1996 - BVerwG 10 B 1.95 - ;Beschluß vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - Buchholz 310 § 119 Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann erfüllt, wenn die Rechtssache eine - in der Beschwerdebegründung zu bezeichnende - bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 3.91

    Zusage der Umzugskostenvergütung - Trennungsgeld - Begünstigender Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Gegen sie muß sich der Beamte notfalls zur Wehr setzen(Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - <BVerwGE 81, 149 = ZBR 1989, 145>;Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 6 C 42.86 -;Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 3.91 - ).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 6 C 42.86

    Rechtlicher bzw. tatsächlicher Zusammenhang zwischen der Erstattung von

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Gegen sie muß sich der Beamte notfalls zur Wehr setzen(Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - <BVerwGE 81, 149 = ZBR 1989, 145>;Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 6 C 42.86 -;Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 3.91 - ).
  • BVerwG, 13.02.1992 - 10 B 10.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß das Gericht nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen (Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 138 Rz. 13;Beschluß vom 13. Februar 1992 - BVerwG 10 B 10.91 -).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 10 B 1.95
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1997 - 10 B 3.96
    Eine etwaige Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit tatbestandsmäßiger Urteilsfeststellungen kann - wie im vorliegenden Fall geschehen - nur durch einen fristgebundenen Antrag nach Maßgabe des § 119 Abs. 1 VwGO, nicht jedoch mit der Revision als Verfahrensmangel geltend gemacht werden und deshalb auch nicht zur Zulassung der Revision wegen dieses Verfahrensmangels führen (stRspr, z.B. Beschluß vom 25. April 1996 - BVerwG 10 B 1.95 - ;Beschluß vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 70.89 - Buchholz 310 § 119 Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1998 - 10 A 2.95

    Trennungsgeld, Bedeutung der Zusage der Umzugskostenvergütung für die Gewährung

    Der Senat hat sich der Auffassung des 6. Senats angeschlossen (Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 3.91 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1997 BVerwG 10 B 3.96 -).
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