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   BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05   

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https://dejure.org/2005,21479
BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05 (https://dejure.org/2005,21479)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 10 B 62.05 (https://dejure.org/2005,21479)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 (https://dejure.org/2005,21479)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05
    Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob ein vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder in Ansehung des Demokratieprinzips (vgl. BVerfGE 107, 59; 111, 191) schon dann zulässig ist, wenn für diese die Möglichkeit besteht, auf die Verbandstätigkeit kontrollierend Einfluss zu nehmen, indem sie das aktive Wahlrecht in einer Gemeinde erwerben und ausüben, die Verbandsmitglied ist.
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2005 - 10 B 62.05
    Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob ein vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder in Ansehung des Demokratieprinzips (vgl. BVerfGE 107, 59; 111, 191) schon dann zulässig ist, wenn für diese die Möglichkeit besteht, auf die Verbandstätigkeit kontrollierend Einfluss zu nehmen, indem sie das aktive Wahlrecht in einer Gemeinde erwerben und ausüben, die Verbandsmitglied ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit,

    Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05

    Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu

    Zweifelhaft erscheint hingegen, ob mit einer Bemessung nach einem äquivalenten Vorteil oder einem sonst verfeinerten Maßstab etwa festzustellende Defizite in Ansehung des Demokratieprinzips ausgeglichen werden könnten; diese Frage ist möglicherweise Gegenstand des beim Bundesverwaltungsgerichts anhängigen Revisionsverfahrens (BVerwG 10 C 11.05), dem ein Klageverfahren aus Sachsen-Anhalt zugrunde liegt, wo vergleichbar zur Rechtslage im Land Brandenburg eine vom Nachweis eines äquivalenten Vorteils losgelöste Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen auf Nichtverbandsmitglieder erfolgt (vgl. Zulassungsbeschluss zu dem genannten Revisionsverfahren vom 17. Oktober 2005 - 10 B 62.05 -).
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