Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.2006 - 10 B 86.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21820
BVerwG, 16.02.2006 - 10 B 86.05 (https://dejure.org/2006,21820)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2006 - 10 B 86.05 (https://dejure.org/2006,21820)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 10 B 86.05 (https://dejure.org/2006,21820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2006 - 10 B 86.05
    Das Beschwerdeverfahren wird, soweit die Revision zugelassen worden ist, als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 3.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07

    Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche

    Hinsichtlich des auf Landesgebührenrecht gestützten Gebührenbescheides hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. Februar 2006 - BVerwG 10 B 86.05 - die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen.
  • VG Düsseldorf, 07.11.2011 - 25 K 2191/11

    Anforderungen an eine Gebührenerhebung für die im Gebührentarif aufgeführten

    Ebenso nicht einschlägig ist der im selben Schriftsatz zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2007 - 9 C 2/07 -, der die Gebührenfreiheit des Landesbetriebes Straßen und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz bei Amtshandlungen nach §§ 6a StVG, 1 GebOSt betrifft; angemerkt sei, dass nach dem Abdruck des Beschlusses bei juris Rdn. 11 ausgeführt ist, dass das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich eines auf Landesgebührenrecht gestützten Gebührenbescheides das Rechtsmittel des klagenden Landes mit Beschluss vom 16. Februar 2006 - 10 B 86.05 - zurückgewiesen hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht