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BVerwG, 16.02.2006 - 10 B 86.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Gebührenfreiheit eines Landes nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 01.02.2005 - 1 K 3265/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2005 - 12 A 10966/05
- BVerwG, 16.02.2006 - 10 B 86.05
- BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07
Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2006 - 10 B 86.05
Das Beschwerdeverfahren wird, soweit die Revision zugelassen worden ist, als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 3.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- BVerwG, 29.08.2007 - 9 C 2.07
Landesbetrieb Straßen und Verkehr; Halteranfrage; Amtshandlung; persönliche …
Hinsichtlich des auf Landesgebührenrecht gestützten Gebührenbescheides hat der Senat in seinem Beschluss vom 16. Februar 2006 - BVerwG 10 B 86.05 - die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zurückgewiesen. - VG Düsseldorf, 07.11.2011 - 25 K 2191/11
Anforderungen an eine Gebührenerhebung für die im Gebührentarif aufgeführten …
Ebenso nicht einschlägig ist der im selben Schriftsatz zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2007 - 9 C 2/07 -, der die Gebührenfreiheit des Landesbetriebes Straßen und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz bei Amtshandlungen nach §§ 6a StVG, 1 GebOSt betrifft; angemerkt sei, dass nach dem Abdruck des Beschlusses bei juris Rdn. 11 ausgeführt ist, dass das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich eines auf Landesgebührenrecht gestützten Gebührenbescheides das Rechtsmittel des klagenden Landes mit Beschluss vom 16. Februar 2006 - 10 B 86.05 - zurückgewiesen hatte.