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ArbG Mainz, 11.03.2004 - 10 BV 2033/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 11.03.2004 - 10 BV 2033/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 TaBV 13/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2004 - 5 TaBV 13/04
Freistellung von entstandenen Rechtsanwaltskosten
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 11.03.2004 - 10 BV 2033/03 - wird zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 11.03.2004 - 10 BV 2033/03 - verwiesen.
Gegen den ihm am 26.03.2004 zugestellten Beschluss vom 11.03.2004 - 10 BV 2033/03 - hat der Betriebsrat am 19.04.2004 Beschwerde eingelegt und diese am 10.05.2004 begründet.