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   ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 40/08   

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ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 40/08 (https://dejure.org/2008,41202)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 12.09.2008 - 10 BV 40/08 (https://dejure.org/2008,41202)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 12. September 2008 - 10 BV 40/08 (https://dejure.org/2008,41202)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2008 - 6 TaBV 35/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle "Nutzung eines Zeitwirtschaftssystems" -

    Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den am 12.09.2008 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - 10 BV 40/08 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.09.2008 zum AZ: 10 BV 40/08 abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.

    2. Das Arbeitsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 12.09.2008 - 10 BV 40/08 - zutreffend entschieden, dass auf Antrag der Arbeitgeberin eine Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Nutzung eines Zeitwirtschaftssystems" mit jeweils drei Beisitzern und dem Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Dr. D einzurichten ist.

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