Rechtsprechung
ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 40/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,41202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 40/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2008 - 6 TaBV 35/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2008 - 6 TaBV 35/08
Einrichtung einer Einigungsstelle "Nutzung eines Zeitwirtschaftssystems" - …
Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den am 12.09.2008 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - 10 BV 40/08 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.09.2008 zum AZ: 10 BV 40/08 abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.
2. Das Arbeitsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 12.09.2008 - 10 BV 40/08 - zutreffend entschieden, dass auf Antrag der Arbeitgeberin eine Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Nutzung eines Zeitwirtschaftssystems" mit jeweils drei Beisitzern und dem Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Dr. D einzurichten ist.