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   ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05   

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https://dejure.org/2006,33980
ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05 (https://dejure.org/2006,33980)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 05.05.2006 - 10 BV 57/05 (https://dejure.org/2006,33980)
ArbG Leipzig, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 10 BV 57/05 (https://dejure.org/2006,33980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten im Wege eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens; Jede durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffene Stelle als Beteiligte in Angelegenheiten des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05
    Es reicht aus, wenn der Gegenstand, über den im Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet sind (vgl. BAG, Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - NZA 2004, 671, 674) [BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02].

    Hierauf hat der Betriebsrat einen eigenständigen Anspruch, den er im Rahmen eines Beschlussverfahrens geltend machen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - NZA 2004, 670, 675) [BAG 27.01.2004 - 1 AZR 148/03].

  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05
    Soweit der Betriebsrat für seine Tätigkeit erforderliche Zahlungsverpflichtungen eingegangen ist, die noch nicht erfüllt sind, besteht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung darin, den Betriebsrat von den Verbindlichkeiten freizustellen (vgl. BAG, Beschluss vom 19.04.1989 - 7 ABR 6/88 - NZA 1990, 233 [BAG 19.04.1989 - 7 ABR 6/88]).

    Für den Fall des gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen hat das Bundesarbeitsgericht aber eine gesamtschuldnerische Haftung im Rahmen des § 40 Abs. 1 BetrVG anerkannt (vgl. BAG, Beschluss vom 19.04.1989 - 7 ABR 6/88 - NZA 1990, 233 [BAG 19.04.1989 - 7 ABR 6/88]).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05
    Der Antragsteller konnte auf der Grundlage der damaligen Rechtssprechung (vgl. BAG, Beschluss vom 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 - NZA 2003, 670 ff.) auch in vertretbarer Weise davon ausgehen, dass die Betriebsvereinbarungen trotz des Teilbetriebsüberganges normativ fortgalten.
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05
    Hierauf hat der Betriebsrat einen eigenständigen Anspruch, den er im Rahmen eines Beschlussverfahrens geltend machen kann (vgl. BAG, Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - NZA 2004, 670, 675) [BAG 27.01.2004 - 1 AZR 148/03].
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 31.03.2005 - 1 ABR 22/04 - NZA 2006, 56 [BAG 31.01.2005 - 1 ABR 22/04], m.w.N.).
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05
    Die Pflicht zur Kostentragung setzt des Weiteren einen wirksamen Beschluss des Betriebsrates zur Führung eines Prozesses und zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes voraus (vgl. BAG, Beschluss vom 08.03.2000 - 7 ABR 11/98 - NZA 2000, 838, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Leipzig, 05.05.2006 - 10 BV 57/05
    Davon kann jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn über eine ungeklärte Rechtsfrage zu entscheiden ist und die Rechtsauffassung des Betriebsrates vertretbar erscheint (vgl. BAG, Beschluss vom 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - NZA 2003, 870, 871 f. [BAG 19.03.2003 - 7 ABR 15/02], m.w.N.).
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