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VGH Bayern, 25.08.2005 - 10 CS 05.906 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07
Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren …
Auch dürfte es dem Zweck des § 16 AufenthG entsprechen, über die aufenthaltsrechtliche Erleichterung der Aufnahme eines Studiums und die Schaffung von besseren Perspektiven für einen an das Studium anschließenden Zugang zum Arbeitsmarkt "im Wettbewerb um die besten Köpfe" die Attraktivität des Studien- und Wissenschaftsstandortes Deutschland zu steigern (…näher hierzu Walther, in: GK-AufenthG, § 16 Rn. 2 und Hailbronner in: ders., Ausländerrecht Kommentar, Stand: Dezember 2007, § 16 Rn. 1), wenn einem Studienbewerber bereits bei Erteilung des Aufenthaltsrechts die Perspektive des Erwerbs eines auf den ersten Studienabschluss aufbauenden weiteren berufsqualifizierenden postgradualen Abschlusses aufgezeigt wird (ebenso wohl Walther, ZAR 2006, 354, 358; BayVGH, Beschlüsse vom 01.08.2005 - 24 CE 05.1015 - und vom 25.08.2005 - 10 CS 05.906 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.09.2006 - 2 M 275/06 -, juris; vgl. auch Nr. 16.2.8.1 der ZV-AufenthR 2005, die ebenfalls bei Aufnahme eines weiteren Studiums die Möglichkeit der "Verlängerung" der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis anerkennen).