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   VGH Bayern, 15.07.2009 - 10 CS 09.1433   

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VGH Bayern, 15.07.2009 - 10 CS 09.1433 (https://dejure.org/2009,44053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.07.2009 - 10 CS 09.1433 (https://dejure.org/2009,44053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 10 CS 09.1433 (https://dejure.org/2009,44053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 15.07.2009 - 10 CS 09.1433
    Maßgebend für die Rechtmäßigkeit der strittigen Anordnung ist nämlich, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen, die vom Antragsteller gewonnen werden sollen, zur Förderung von in Zukunft zu führenden Ermittlungen geeignet erscheinen (vgl. BVerwGE 66, 192).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Dabei ist insbesondere auf die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit sowie darauf abzustellen, wie er bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt BayVGH vom 15.7.2009 10 CS 09.1433 RdNr. 17).

    Mit den durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnenen Unterlagen kann bei Vorfällen dieser Art der Antragsteller leichter als Täter ermittelt oder aber seine Täterschaft leichter ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH vom 15.7.2009 a.a.O. RdNr. 18).

  • VG Ansbach, 12.03.2013 - AN 1 K 12.01658

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Besitzes

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29/79, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 15.7.2009 - 10 CS 09.1433; Beschluss vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847).
  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 187/08

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen einen Jugendlichen wegen

    Auch kann aus dem jugendlichen Alter des Beschuldigten und einer Reifeverzögerung auf eine erhöhte Wiederholungsgefahr geschlossen werden (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 15.7.2009 - 10 CS 09.1433 - , zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 1 S 12.01657

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Erwerb bzw. Besitz

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29/79, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 15.7.2009 - 10 CS 09.1433; Beschluss vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847).
  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 A 106/09

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

    Auch kann aus dem jugendlichen Alter des Beschuldigten und einer Reifeverzögerung auf eine erhöhte Wiederholungsgefahr geschlossen werden (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 15.7.2009 - 10 CS 09.1433 -, zitiert nach juris).
  • VG Ansbach, 12.08.2013 - AN 1 S 13.00973

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29/79, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 15.7.2009 - 10 CS 09.1433; Beschluss vom 27.12.2010 - 10 ZB 10.2847).
  • VG Ansbach, 15.02.2011 - AN 1 K 10.02380

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29/79, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 15.7.2009 - 10 CS 09.1433).
  • VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 10.00499

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Die Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen bemisst sich dementsprechend danach, ob der Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.11.2005 - 6 C 2/05, a.a.O. und vom 19.10.1982 - 1 C 29/79, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 15.7.2009 - 10 CS 09.1433).
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