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   ArbG Koblenz, 23.06.2009 - 10 Ca 680/09   

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https://dejure.org/2009,41414
ArbG Koblenz, 23.06.2009 - 10 Ca 680/09 (https://dejure.org/2009,41414)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2009 - 10 Ca 680/09 (https://dejure.org/2009,41414)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 10 Ca 680/09 (https://dejure.org/2009,41414)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2009 - 3 Ta 176/09

    Prozesskostenhilfe für Vergleich

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.06.2009 - 10 Ca 680/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Nach näherer Maßgabe der Beschlüsse vom 23.04.2009 und vom 12.05.2009 - jeweils 10 Ca 680/09 - hat das Arbeitsgericht dem Kläger wegen der Anträge aus der Klageschrift vom 16.03.2009 unter Beiordnung von Rechtsanwalt St. die Prozesskostenhilfe bewilligt.

    Daraufhin stellte das Arbeitsgericht mit dem Beschluss vom 26.05.2009 - 10 Ca 680/09 - das Zustandekommen des Vergleichs mit dem beantragten Inhalt fest (s. Bl. 42 d.A.).

    Die für den Kläger bestimmte Ausfertigung des Beschlusses vom 26.05.2009 - 10 Ca 680/09 - wurde am 27.05.2009 zur Post aufgegeben und wurde dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 28.05.2009 zugestellt.

    Mit dem Beschluss vom 23.06.2009 - 10 Ca 680/09 - wies das Arbeitsgericht den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen eines erhöhten Vergleichswertes zurück.

    Das Arbeitsgericht hat mit dem Beschluss vom 06.07.2009 - 10 Ca 680/09 - der Beschwerde nicht abgeholfen und diese dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zur Entscheidung vorgelegt.

    Vorliegend endete das erstinstanzliche Verfahren (jedenfalls) mit dem Beschluss vom 26.05.2009 - 10 Ca 680/09 -, - spätestens als dieser Beschluss mit dem Willen des Arbeitsgerichts aus dem inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts heraus trat.

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