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ArbG Dortmund, 16.05.2007 - 10 Ca 890/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entgeltfortzahlung gem. § 21 TVöD
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entgeltfortzahlung gem. § 21 TVöD
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der fortgezahlten Vergütung des Entgelts hinsichtlich der variablen Bestandteile; Berücksichtigung der variablen Entgeltbestandteile durch eine Zulage in Höhe von 108 % des Tagesdurchschnitts der variablen Entgeltbestandteile
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 16.05.2007 - 10 Ca 890/07
- LAG Hamm, 11.03.2009 - 18 Sa 1295/07
- BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 557/09
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 557/09
Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16. Mai 2007 - 10 Ca 890/07 - teilweise abgeändert. - LAG Hamm, 11.03.2009 - 18 Sa 1295/07
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie der Urlaubsvergütung; …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.05.2007 - 10 Ca 890/07 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.05.2007 - 10 Ca 890/07 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn für die 17 Tage Urlaub/Arbeitsunfähigkeit im April 2006 noch 13, 81 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2006 zu zahlen.