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   FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05   

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https://dejure.org/2006,19152
FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05 (https://dejure.org/2006,19152)
FG Berlin, Entscheidung vom 15.09.2006 - 10 K 10352/05 (https://dejure.org/2006,19152)
FG Berlin, Entscheidung vom 15. September 2006 - 10 K 10352/05 (https://dejure.org/2006,19152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes auf Kosten des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes auf Kosten des Sozialhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05
    Die Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung wird auch nicht dadurch berührt, dass der Gesetzgeber gemäß § 91 Abs. 2 Satz 3 BSHG (nunmehr § 94 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) bei Kindern nach Vollendung des 18. Lebensjahres, die Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen erhalten, den gesetzlichen Übergang des vollen Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger ausschließt und ohne eine Einkommens- und Vermögensüberprüfung bei den Eltern lediglich den Übergang des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruchs in Höhe von monatlich 26, 00 EUR (nunmehr zuzüglich weiterer 20, 00 EUR) auf den Träger der Sozialhilfe fingiert (vgl. Urteil des BFH vom 23. Februar 2006 III R 65/04).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes

    Auszug aus FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05
    Beschränkt sich die Unterhaltsleistung des zu seinem Kind kontaktlosen Kindergeldberechtigten auf die regelmäßige Zahlung des Kostenbeitrages von 26, 00 EUR bzw. 46, 00 EUR, ist die allein ermessensgerechte Entscheidung auf die Abzweigung des Kindergeldes in Höhe des verbleibenden Differenzbetrages zur Höhe des gesetzlichen Kindergeldes reduziert (vgl. Urteil des BFH vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, Entscheidungen des BFH -BFHE- 206, 1, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 130).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05

    Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts

    Auszug aus FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05
    Denn dies gilt regelmäßig für volljährige gesunde Kinder, die anders als behinderte nicht der Betreuung bedürfen und für die auch im Umfang des Unterhalts kein behinderungsbedingter Mehrbedarf besteht (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 25. April 2006 VI ZR 114/05, Versicherungsrecht 2006, 1081 zum gesetzlich geschuldeten Unterhalt aus § 844 Abs. 2 BGB, allerdings im Fall eines mit dem Kind lebenslang vereinbarten Betreuungsunterhalts ).
  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Auszug aus FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05
    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und in welcher Höhe das Kindergeld abzuzweigen ist, auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten mit einzubeziehen (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 2006 a.a.O.; Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 692).
  • BFH, 22.12.2005 - III S 26/05

    Kindergeld: Auszahlung an volljähriges Kind, fehlender Barunterhalt

    Auszug aus FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05
    Hierzu steht  auch nicht  im Widerspruch, dass nach einem PKH-Beschluss des BFH vom 22.12.2005 III S 26/05, BFHNV 2006, 736,  ein behindertes Kind im Fall des von der Mutter aufgrund ihres persönlichen Betreuungsangebots nicht geleisteten Barunterhalts die Auszahlung des Kindergeldes an sich nach pflichtgemäßem Ermessen der Familienkasse  verlangen kann.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05
    Dem steht nicht entgegen, dass unterhaltspflichtige Eltern einem volljährigen Kind keinen Betreuungsunterhalt mehr schulden und sich gleichwohl erbrachte Betreuungsleistungen als freiwillige Leistungen darstellen, die unterhaltsrechtlich unberücksichtigt bleiben (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 26. Oktober 2005, BGHZ 164, 375 ff.).
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10

    Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!

    Damit ist der BFH der Ansicht entgegen getreten, einen "geringen bis mittleren" Betreuungsaufwand (pauschal) mit der Hälfte des Kindergeldes zu bewerten (in diesem Sinne Finanzgericht Berlin-Urteil vom 15. September 2006 10 K 10352/05, Jurisdokumentation unter Verweis auf BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl. II. 2008, 753, zu einem Sachverhalt mit einem vollstationär untergebrachten schwerbehinderten Kind).
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Maßgeblich ist allein, dass die Beigeladene nicht die zu dem Lebensbedarf ihres Kindes gehörenden laufenden Kosten für die Unterbringung in vollstationärer Pflege übernommen hat (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07; vgl. auch Urteil des FG Münster vom 10. August 2006 14 K 4461/05 Kg, EFG 2006, 1684; Revision anhängig, Az: des BFH. III R 6/07).

    Hierzu steht auch nicht im Widerspruch, dass nach einem PKH-Beschluss des BFH vom 22. Dezember 2005 III S 26/05, BFH/NV 2006, 736, ein behindertes Kind im Fall des von der Mutter aufgrund ihres persönlichen Betreuungsangebots nicht geleisteten Barunterhalts die Auszahlung des Kindergeldes an sich nach pflichtgemäßem Ermessen der Familienkasse verlangen kann (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

    Denn auf eine diesbezüglich exakte Berechnung kommt es für die Ermessensausübung nicht zwingend an (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...] Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

    Maßgeblich ist allein, dass die Beigeladene nicht die zu dem Lebensbedarf seines Kindes gehörenden laufenden Kosten für die Unterbringung in vollstationärer Pflege übernommen hat (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07; vgl. auch Urteil des FG Münster vom 10. August 2006 14 K 4461/05 Kg, EFG 2006, 1684; Revision anhängig, Az. des BFH: III R 6/07).

    Hierzu steht auch nicht im Widerspruch, dass nach einem PKH-Beschluss des BFH vom 22. Dezember 2005 III S 26/05, BFH/NV 2006, 736, ein behindertes Kind im Fall des von der Mutter aufgrund ihres persönlichen Betreuungsangebots nicht geleisteten Barunterhalts die Auszahlung des Kindergeldes an sich nach pflichtgemäßem Ermessen der Familienkasse verlangen kann (vgl. auch Urteile des FG Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

    Denn auf eine diesbezüglich exakte Berechnung kommt es für die Ermessensausübung nicht zwingend an (vgl. auch Urteile des Finanzgerichts Berlin vom 15. September 2006 10 K 10081/06, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 39/07; vom 15. September 2006 10 K 10352/05, [...]Dokument; Rev. anhängig, Az. des BFH: III R 37/07).

  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

    Damit ist der BFH der Ansicht entgegen getreten, einen "geringen bis mittleren" Betreuungsaufwand (pauschal) mit der Hälfte des Kindergeldes zu bewerten (in diesem Sinne Finanzgericht Berlin-Urteil vom 15. September 2006 10 K 10352/05, Jurisdokumentation unter Verweis auf BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl. II. 2008, 753, zu einem Sachverhalt mit einem vollstationär untergebrachten schwerbehinderten Kind).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 2995/07

    Keine Abzweigung von Kindergeld zugunsten des Sozialhilfeträgers bei erheblichem

    Nur dieses Verständnis des Unterhaltsbegriffs entspricht zudem der Zweckbestimmung des Kindergelds, jedenfalls auch der Förderung der Familie des behinderten Kindes zu dienen und seinen Angehörigen den Umgang mit ihm zu erleichtern (vgl. Urteile des FG Berlin vom 15. September 2006 10 K 10352/05, nicht veröffentlicht, [...], Az. des BFH: III R 37/07, des Hessischen FG in RdLH 2008, 40, und des Thüringer FG in EFG 2008, 865, unter 2. c.; anderer Auffassung: FG Münster, Urteil vom 10. August 2006 14 K 4461/05 Kg, EFG 2006, 1684, Az. des BFH: III R 6/07).
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