Rechtsprechung
   FG München, 04.05.2010 - 10 K 1056/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35059
FG München, 04.05.2010 - 10 K 1056/09 (https://dejure.org/2010,35059)
FG München, Entscheidung vom 04.05.2010 - 10 K 1056/09 (https://dejure.org/2010,35059)
FG München, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 10 K 1056/09 (https://dejure.org/2010,35059)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,35059) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Dienstreisegrundsätze für Berufsschulfahrten bei an die Arbeitsstätte angeschlossener Berufsschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Fahrten zur Arbeitsstätte und Fahrten zur Berufsfachschule unter Berücksichtigung der Entfernungspauschale als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Bestimmung der Entfernung i.R.d. Entfernungspauschale durch Hinzuziehung der kürzesten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Dienstreisegrundsätze für Berufsschulfahrten bei an die Arbeitsstätte angeschlossener Berufsschule

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Dienstreisegrundsätze für Berufsschulfahrten bei an die Arbeitsstätte angeschlossener Berufsschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Zählt der Besuch einer Berufsschule als Dienstreise?

Besprechungen u.ä.

  • steuer-schutzbrief.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrt zur Berufsschule als Dienstreise erstatten lassen

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1779
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus FG München, 04.05.2010 - 10 K 1056/09
    Kann sich der Arbeitnehmer jedoch in dieser Weise auf eine regelmäßige Arbeitsstätte einstellen, so kann die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip angesehen werden (BFH-Urteil vom 11.05.2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791 mwN).
  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG München, 04.05.2010 - 10 K 1056/09
    Regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne dieser Vorschrift ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb (BFH-Urteil vom 09.07.2009 VI R 21/08, BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht