Rechtsprechung
FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93 |
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Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen MU
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Personengesellschaften: - Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen MU
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Kurzfassungen/Presse
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Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen Mitunternehmung
Verfahrensgang
- FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
- BFH, 24.02.2005 - IV R 12/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 688
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00
Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig
Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich und wirtschaftlich im Eigentum eines Mitunternehmers stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen, wenn sie dazu geeignet und bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zumindest förderlich sind (Sonderbetriebsvermögen II; ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z.B. Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00 - Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 734, 735; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 2002 10 K 5679/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1225, 1226; jeweils m.w.N.). - BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters - …
Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
Zwar war nach Auffassung sowohl der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BStBl II 1976, 748) als auch der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben betreffend Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften - Mitunternehmererlaß - vom 20. Dezember 1977, BStBl I 1978, 8, Tz. 57) bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem anderen Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer der Personengesellschaft wahlweise ein Buchwertansatz in der Bilanz der aufnehmenden Personengesellschaft möglich. - BFH, 09.06.1999 - I R 43/97
Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft
Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
Der Begründung von Sonderbetriebsvermögen II bei der J KG steht aber entgegen, dass die Anteile nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Mehrmütterorganschaft (Lehre von der mehrfachen Abhängigkeit, vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 I R 43/97, BStBl II 2000, 695 und I R 37/98, BFH/NV 2000, 347;… vom 26. April 2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001, 1195) notwendig zum eigenen Betriebsvermögen der Klägerin gehörten; sie konnten kein Sonderbetriebsvermögen bei einer anderen Personengesellschaft sein.
- BFH, 26.04.2001 - IV R 75/99
Gewerbesteuer - Mehrmütterorganschaft - Anteilsveräußerung - Veräußerungsgewinn - …
Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
Der Begründung von Sonderbetriebsvermögen II bei der J KG steht aber entgegen, dass die Anteile nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Mehrmütterorganschaft (…Lehre von der mehrfachen Abhängigkeit, vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 I R 43/97, BStBl II 2000, 695 und I R 37/98, BFH/NV 2000, 347; vom 26. April 2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001, 1195) notwendig zum eigenen Betriebsvermögen der Klägerin gehörten; sie konnten kein Sonderbetriebsvermögen bei einer anderen Personengesellschaft sein. - BFH, 09.06.1999 - I R 37/98
"Mehrfache Abhängigkeit" bei gewerbesteuerlicher Mehrmütterorganschaft
Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
Der Begründung von Sonderbetriebsvermögen II bei der J KG steht aber entgegen, dass die Anteile nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Mehrmütterorganschaft (Lehre von der mehrfachen Abhängigkeit, vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 I R 43/97, BStBl II 2000, 695 und I R 37/98, BFH/NV 2000, 347;… vom 26. April 2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001, 1195) notwendig zum eigenen Betriebsvermögen der Klägerin gehörten; sie konnten kein Sonderbetriebsvermögen bei einer anderen Personengesellschaft sein. - FG Köln, 27.06.2002 - 10 K 5679/98
Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich und wirtschaftlich im Eigentum eines Mitunternehmers stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen, wenn sie dazu geeignet und bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zumindest förderlich sind (Sonderbetriebsvermögen II; ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z.B. Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00 - Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 734, 735; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 2002 10 K 5679/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1225, 1226; jeweils m.w.N.).
- BFH, 24.02.2005 - IV R 12/03
Behandlung der Anteile an einer Organgesellschaft, die zugleich der Stärkung der …
Das Urteil vom 4. Dezember 2002 10 K 1072/93 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 688 veröffentlicht. - FG Köln, 04.06.2009 - 15 K 2578/05
Beteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH als Sonderbetriebsvermögen bei einer …
Mit der am 08.03.1993 erhobenen Klage (Az. 10 K 1072/93) verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter, indem sie die Rechtsansicht vertrat, die Anteile an der D GmbH stellten Sonderbetriebsvermögen II der F KG dar, da eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen der D GmbH und der F KG bestanden habe, so dass eine Übertragung der Anteile in das Gesamthandsvermögen der F KG zu Buchwerten gemäß Textziffer 51 und 57 des Mitunternehmererlasses vom 20.12.1977 (BStBl I 1978, 8) habe erfolgen können.