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   FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93   

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https://dejure.org/2002,8878
FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93 (https://dejure.org/2002,8878)
FG Köln, Entscheidung vom 04.12.2002 - 10 K 1072/93 (https://dejure.org/2002,8878)
FG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 10 K 1072/93 (https://dejure.org/2002,8878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen MU

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Personengesellschaften: - Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen MU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anteile an der Organgesellschaft als Sonderbetriebsvermögen II einer anderen Mitunternehmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

    Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig

    Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
    Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich und wirtschaftlich im Eigentum eines Mitunter­nehmers stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen, wenn sie dazu ge­eignet und bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Per­sonengesellschaft zumindest förderlich sind (Sonderbetriebsvermögen II; ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z.B. Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00 - Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 734, 735; Urteil des er­kennenden Senats vom 27. Juni 2002 10 K 5679/98, Entscheidungen der Finanz­gerichte - EFG - 2002, 1225, 1226; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.07.1976 - I R 17/74

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters -

    Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
    Zwar war nach Auffassung sowohl der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BStBl II 1976, 748) als auch der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben be­treffend Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften - Mitunter­nehmererlaß - vom 20. Dezember 1977, BStBl I 1978, 8, Tz. 57) bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem anderen Betriebsvermögen in das Gesamt­handsvermögen der Mitunternehmer der Personengesellschaft wahlweise ein Buchwertansatz in der Bilanz der aufnehmenden Personengesellschaft möglich.
  • BFH, 09.06.1999 - I R 43/97

    Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft

    Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
    Der Begründung von Sonderbetriebsvermögen II bei der J KG steht aber entgegen, dass die Anteile nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfi­nanzhofs zur Mehrmütterorganschaft (Lehre von der mehrfachen Abhängigkeit, vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 I R 43/97, BStBl II 2000, 695 und I R 37/98, BFH/NV 2000, 347; vom 26. April 2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001, 1195) notwendig zum eigenen Betriebsvermögen der Klägerin gehörten; sie konnten kein Sonderbetriebsvermögen bei einer anderen Personengesellschaft sein.
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 75/99

    Gewerbesteuer - Mehrmütterorganschaft - Anteilsveräußerung - Veräußerungsgewinn -

    Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
    Der Begründung von Sonderbetriebsvermögen II bei der J KG steht aber entgegen, dass die Anteile nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfi­nanzhofs zur Mehrmütterorganschaft (Lehre von der mehrfachen Abhängigkeit, vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 I R 43/97, BStBl II 2000, 695 und I R 37/98, BFH/NV 2000, 347; vom 26. April 2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001, 1195) notwendig zum eigenen Betriebsvermögen der Klägerin gehörten; sie konnten kein Sonderbetriebsvermögen bei einer anderen Personengesellschaft sein.
  • BFH, 09.06.1999 - I R 37/98

    "Mehrfache Abhängigkeit" bei gewerbesteuerlicher Mehrmütterorganschaft

    Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
    Der Begründung von Sonderbetriebsvermögen II bei der J KG steht aber entgegen, dass die Anteile nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfi­nanzhofs zur Mehrmütterorganschaft (Lehre von der mehrfachen Abhängigkeit, vgl. BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 I R 43/97, BStBl II 2000, 695 und I R 37/98, BFH/NV 2000, 347; vom 26. April 2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001, 1195) notwendig zum eigenen Betriebsvermögen der Klägerin gehörten; sie konnten kein Sonderbetriebsvermögen bei einer anderen Personengesellschaft sein.
  • FG Köln, 27.06.2002 - 10 K 5679/98

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 1072/93
    Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich und wirtschaftlich im Eigentum eines Mitunter­nehmers stehen, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen, wenn sie dazu ge­eignet und bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft zu dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Per­sonengesellschaft zumindest förderlich sind (Sonderbetriebsvermögen II; ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z.B. Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00 - Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 734, 735; Urteil des er­kennenden Senats vom 27. Juni 2002 10 K 5679/98, Entscheidungen der Finanz­gerichte - EFG - 2002, 1225, 1226; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 12/03

    Behandlung der Anteile an einer Organgesellschaft, die zugleich der Stärkung der

    Das Urteil vom 4. Dezember 2002 10 K 1072/93 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 688 veröffentlicht.
  • FG Köln, 04.06.2009 - 15 K 2578/05

    Beteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH als Sonderbetriebsvermögen bei einer

    Mit der am 08.03.1993 erhobenen Klage (Az. 10 K 1072/93) verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter, indem sie die Rechtsansicht vertrat, die Anteile an der D GmbH stellten Sonderbetriebsvermögen II der F KG dar, da eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen der D GmbH und der F KG bestanden habe, so dass eine Übertragung der Anteile in das Gesamthandsvermögen der F KG zu Buchwerten gemäß Textziffer 51 und 57 des Mitunternehmererlasses vom 20.12.1977 (BStBl I 1978, 8) habe erfolgen können.
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