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   FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11   

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https://dejure.org/2011,24354
FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11 (https://dejure.org/2011,24354)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2011 - 10 K 1105/11 (https://dejure.org/2011,24354)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 10 K 1105/11 (https://dejure.org/2011,24354)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte von Auszubildenden bei dualen Ausbildungsgängen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld; Festsellung der regelmäßigen Arbeitsstätte des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkunftsgrenze für die Gewährung von Kindergeld Berücksichtigung von Fahrt-, Mobiliäts- und Unterkunftskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei dualem Ausbildungsgang.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkunftsgrenze für die Gewährung von Kindergeld - Berücksichtigung von Fahrt-, Mobiliäts- und Unterkunftskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei dualem Ausbildungsgang.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelmäßige Arbeitsstätte von Auszubildenden bei dualen Ausbildungsgängen

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1906
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11
    Eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers zu verstehen, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht (z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 111, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 475, m.w.N., und VI R 47/07, BFH/NV 2009, 751).

    Liegt eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte (regelmäßige) Arbeitsstätte vor, so kann sich der Arbeitnehmer auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken, z.B. durch Bildung von Fahrgemeinschaften und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie ggf. durch eine entsprechende Wohnsitznahme (z.B. BFH-Urteile vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825, und in BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475).

  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11
    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R - entschieden, dass ein Studierender während eines dreijährigen so genannten praxisintegrierten dualen Studiums, in das neben den eigentlichen Lehrveranstaltungen Praktikumsphasen von insgesamt 72 Wochen Dauer eingebunden seien und für das durchgehend eine Praktikumsvergütung bzw. ein Stipendium gewährt werde, weder als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigter noch als zur Berufsausbildung Beschäftigter anzusehen sei und zwar auch nicht in den berufspraktischen Phasen.
  • BFH, 10.04.2008 - VI R 66/05

    Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11
    Liegt eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte (regelmäßige) Arbeitsstätte vor, so kann sich der Arbeitnehmer auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken, z.B. durch Bildung von Fahrgemeinschaften und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie ggf. durch eine entsprechende Wohnsitznahme (z.B. BFH-Urteile vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFHE 221, 35, BStBl II 2008, 825, und in BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 33/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Mai 2008 III R 33/06, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 1664).
  • BFH, 22.10.2009 - III R 101/07

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Rechtspflegeranwärters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11
    Bereits mit dem Urteil vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200, hat der BFH entschieden, dass eine vorübergehend aufgesuchte Ausbildungseinrichtung (Fachhochschule) nicht als zweite regelmäßige Arbeitsstätte eines sich in Ausbildung befindlichen Arbeitnehmers anzusehen ist (bestätigt z.B. durch BFH-Beschluss vom 2. März 2011, III B 106/10, BFH/NV 2011, 793).
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11
    Eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers zu verstehen, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht (z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, Sammlung der amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFHE - 224, 111, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 475, m.w.N., und VI R 47/07, BFH/NV 2009, 751).
  • BFH, 02.03.2011 - III B 106/10

    Fahrtkosten bei vorübergehender Auswärtstätigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 10 K 1105/11
    Bereits mit dem Urteil vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200, hat der BFH entschieden, dass eine vorübergehend aufgesuchte Ausbildungseinrichtung (Fachhochschule) nicht als zweite regelmäßige Arbeitsstätte eines sich in Ausbildung befindlichen Arbeitnehmers anzusehen ist (bestätigt z.B. durch BFH-Beschluss vom 2. März 2011, III B 106/10, BFH/NV 2011, 793).
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