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   FG München, 06.12.2006 - 10 K 1642/06   

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https://dejure.org/2006,38968
FG München, 06.12.2006 - 10 K 1642/06 (https://dejure.org/2006,38968)
FG München, Entscheidung vom 06.12.2006 - 10 K 1642/06 (https://dejure.org/2006,38968)
FG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 10 K 1642/06 (https://dejure.org/2006,38968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine geringere Eigenheimzulage für eine Erweiterung einer Wohnung oder Anspruch auf eine höhere Eigenheimzulage für einen Neubau; Begriff der Wohnung; Anforderungen an die Herstellung einer Wohnung

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 2; ; EigZulG § 9 Abs. 2 S. 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2 S. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage - Neubau - Erweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus FG München, 06.12.2006 - 10 K 1642/06
    Außerdem müssen die Räume in Mehrfamilienhäusern baulich gegenüber anderen Räumen abgeschlossen sein und einen eigenen Zugang haben (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 102/95, BFHE 179, 290, BStBl II 1998, 92).
  • BFH, 21.03.2002 - III R 30/99

    Lfd. Nummer

    Auszug aus FG München, 06.12.2006 - 10 K 1642/06
    Die Klage, die als Anfechtungsklage zu behandeln ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914 und vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547 betreffend die Ablehnung von Investitionszulage), ist begründet.
  • BFH, 20.12.2000 - III R 17/97

    GmbH - Rechtsnachfolge - Investitionszulage - Berlinförderung - SAT-Anlage -

    Auszug aus FG München, 06.12.2006 - 10 K 1642/06
    Die Klage, die als Anfechtungsklage zu behandeln ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH--vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, BFH/NV 2001, 914 und vom 21. März 2002 III R 30/99, BFHE 198, 184, BStBl II 2002, 547 betreffend die Ablehnung von Investitionszulage), ist begründet.
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