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   FG Düsseldorf, 24.01.2017 - 10 K 1932/16 E   

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https://dejure.org/2017,2661
FG Düsseldorf, 24.01.2017 - 10 K 1932/16 E (https://dejure.org/2017,2661)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2017 - 10 K 1932/16 E (https://dejure.org/2017,2661)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 10 K 1932/16 E (https://dejure.org/2017,2661)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens

  • Betriebs-Berater

    Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 8 Abs. 2 S. 2
    Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn, geldwerter Vorteil für die Überlassung eines Firmenwagens - Fortfall der Nutzungsbefugnis durch Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Firmenwagen: Kein Nutzungsvorteil bei fehlender Befugnis zur Nutzung nach einem Schlaganfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dienstwagen: Geldwerter Vorteil bei Fahruntüchtigkeit zu versteuern?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Besteuerung für private PKW-Nutzung während Zeiten der Fahruntüchtigkeit - Finanzgericht verneint Vorliegen eines Vorteils in Form fiktiven Arbeitslohns während Fahrverbotszeiten aufgrund eines Hirnschlags

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
    Überblick über die Firmenwagennutzung aus lohnsteuerrechtlicher Sicht
    Nutzungsverbot

Papierfundstellen

  • NJ 2017, 173
  • BB 2017, 406
  • EFG 2017, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 26/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 % Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.01.2017 - 10 K 1932/16
    Darauf, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Wagen tatsächlich genutzt habe, komme es nach neuerer BFH-Rechtsprechung nicht an (Verweis auf BFH, Urteil vom 21.03.2013 - VI R 26/10, BStBl II 2013, 700).

    Zwar ist es nach der neueren Rechtsprechung des BFH für die Besteuerung des Nutzungsvorteils grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitnehmer den auf der allgemeinen Lebenserfahrung gründenden Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis), dass dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, durch die substantiierte Darlegung eines atypischen Sachverhalts (Gegenbeweis) zu entkräften vermag (vgl. BFH, Urteil vom 21.03.2013 - VI R 26/10, BFH/NV 2013, 1396).

    Nicht gemeint sind dagegen Situationen, in denen "der Steuerpflichtige zur privaten Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs nicht (länger) befugt ist" (Zitat aus VI R 26/10, s.o.).

  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.01.2017 - 10 K 1932/16
    Darauf, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Wagen tatsächlich genutzt habe, komme es nach neuerer BFH-Rechtsprechung nicht an (Verweis auf BFH, Urteil vom 21.03.2013 - VI R 26/10, BStBl II 2013, 700).
  • FG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - 6 K 2540/14

    Ansatz der Ein-Prozent-Regelung je (angefangenem) Kalendermonat auch bei Bestehen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.01.2017 - 10 K 1932/16
    Eine zeitanteilige Aufteilung - etwa weil der Arbeitnehmer den Firmenwagen erst gegen Ende eines Monats zur Verfügung gestellt bekommen hat - findet nach herrschender Auffassung nicht statt (hierzu mit ausführlicher Darstellung des Meinungstands Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - 6 K 2540/14, EFG 2015, 896).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.01.2017 - 10 K 1932/16
    Unsubstantiiert ist ein Beweisantrag u.a. dann, wenn er so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann und es sich deshalb um einen Beweisermittlungs- oder -ausforschungsantrag handelt (vgl. BFH, Beschluss vom 12.03.2014 - XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 16.04.2018 - 9 K 210/17

    Berücksichtigen des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines

    Insoweit habe das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 24. Januar 2017 10 K 1932/16) entschieden, dass die 1%-Regelung nur dann greife, wenn der Nutzungsberechtigte auch tatsächlich zur Nutzung berechtigt sei.
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