Rechtsprechung
   FG Hessen, 12.03.1999 - 10 K 2555/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10601
FG Hessen, 12.03.1999 - 10 K 2555/98 (https://dejure.org/1999,10601)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.03.1999 - 10 K 2555/98 (https://dejure.org/1999,10601)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. März 1999 - 10 K 2555/98 (https://dejure.org/1999,10601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung von Kursgewinnen bei der Zwischenveräußerung von so genannten reverse floatern; Abschneiden des faktischen Wahlrechts zwischen Nachweis der Emissionsrendite und Hinnahme der Marktrendite; Aufgabe der Trennung zwischen steuerpflichtigen Kapitalerträgen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kapitaleinkünfte bei Kursgewinnen aus "reverse floatern"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 79/03

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Dax-Zertifikate und Reverse-Floater

    Seit der Gesetzesänderung durch das StMBG war streitig, ob sie auch Wertpapiere und Kapitalforderungen erfassen sollte, die keine von vornherein berechenbare Emissionsrendite haben (zum Streitstand BFH-Urteil in BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97; FG Hessen, Urteil vom 12. März 1999 10 K 2555/98, EFG 1999, 553).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2002 - 1 K 1807/99

    Kursgewinne bei Verkauf von Reverse Floatern steuerpflichtig

    Seit jener Gesetzesänderung durch das StMBG besteht Streit darüber, ob von ihr auch solche Wertpapiere und Kapitalforderungen erfasst werden, die - wie hier die streitigen Reverse Floater - keine von vornherein berechenbare Emissionsrendite haben (vgl. zum Streitstand die Nachweise in BFH vom 24. Oktober 2000 - VIII R 28/99 -, a. a. O., und in dem Urteil des Hessischen FG vom 12. März 1999 - 10 K 2555/98 -, EFG 1999, S. 553 ).

    Das Hessische FG kam in seinem Urteil vom 12. März 1999 (a. a. O.) sogar zu dem Ergebnis, dass Kursgewinne aus der Zwischenveräußerung von Reverse Floatern, die, wie im vorliegenden Fall, außerhalb der Spekulationsfrist anfallen, nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 c bzw. d EStG a. F. zu versteuern seien.

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 22/99

    Einkommensteuer - Revision - Bundesministerium der Finanzen - Emissionsrendite -

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 553 veröffentlicht.
  • FG Münster, 27.06.2012 - 7 K 630/09

    Besteuerung von Erträgen aus Zero-Kupon-Wandelschuldverschreibungen im VZ 1997

    Seit der Gesetzesänderung durch das StMBG war streitig, ob sie auch Wertpapiere und Kapitalforderungen erfassen sollte, die keine von vornherein berechenbare Emissionsrendite haben (zum Streitstand vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2000 VIII R 28/99, BStBl. II 2001, 97; FG Hessen, Urteil vom 12.03.1990 10 K 2555/98, EFG 1999, 553).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht