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   FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12   

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https://dejure.org/2014,8428
FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12 (https://dejure.org/2014,8428)
FG Köln, Entscheidung vom 13.03.2014 - 10 K 2606/12 (https://dejure.org/2014,8428)
FG Köln, Entscheidung vom 13. März 2014 - 10 K 2606/12 (https://dejure.org/2014,8428)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vermietung an den Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Körperschaftsteuer hinsichtlich des Ansatzes verdeckter Gewinnausschüttungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Zur fremdüblichen Bemessung des Mietentgeltes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Zur fremdüblichen Bemessung des Mietentgeltes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGA bei Wohnraumvermietung an den Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vermietung an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Papierfundstellen

  • DB 2014, 1236
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.11.2004 - I R 56/03

    Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12
    Hintergrund sei, dass nach einer Entscheidung des BFH vom 17. November 2004 (I R 56/03) bei der Vermietung eines Hauses an die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu deren privaten Wohnzwecken die Vergleichsmiete nach den Grundsätzen der Kostenmiete zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags anzusetzen sei.

    In konsequenter Weiterführung dieser Entscheidung gelange der BFH im Urteil vom 17.11.2004 (I R 56/03) bei einer isoliert zu betrachtenden Geschäftsbeziehung zu der Auffassung, dass eine vGA anzunehmen sei, wenn die Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter ein Haus zu einem nicht kostendeckenden Preis zur Nutzung überlasse.

    In seinem Urteil vom 17. November 2004 (I R 65/03, BFHE 208, 519) hat der BFH zwar grundsätzlich ausgeführt, dass die Frage, ob ein Vermietungsverhältnis im Gesellschafterinteresse eingegangen wird, anhand derjenigen Kriterien zu beurteilen sei, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und Liebhaberei entwickelt worden seien.

    Darüber hinaus folgert der Senat aus der Entscheidung des BFH vom 17.11.2004 (a.a.O.), dass grundsätzlich als Vergleichsmaßstab nicht die Marktmiete, sondern die Kostenmiete anzusetzen ist.

  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12
    Außerdem muss der Vorgang geeignet sein, bei dem begünstigten Gesellschafter einen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BFH vom 7. August 2002 I R 2/02, BFHE 200, 197, BStBl II 2004, 131; vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62).
  • BFH, 15.05.2002 - I R 92/00

    VGA bei Verlustgeschäften

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12
    Der BFH habe in seiner Entscheidung 15.05.2002 (I R 92/00) darüber zu entscheiden gehabt, ob die Verlusttätigkeit einer Kapitalgesellschaft in ihrer Gesamtheit bereits eine verdeckte Gewinnausschüttungen darstelle.
  • BFH, 03.05.2006 - I R 124/04

    Irische Körperschaftsteuer als Steuer i.S. von § 3 Abs. 1 AO 1977 und als

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; vom 3. Mai 2006 I R 124/04, BFHE 214, 80).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 65/03

    Teilkongruent rückgedeckte Pensionszusage

    Auszug aus FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12
    In seinem Urteil vom 17. November 2004 (I R 65/03, BFHE 208, 519) hat der BFH zwar grundsätzlich ausgeführt, dass die Frage, ob ein Vermietungsverhältnis im Gesellschafterinteresse eingegangen wird, anhand derjenigen Kriterien zu beurteilen sei, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und Liebhaberei entwickelt worden seien.
  • FG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 6 K 24/13

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch nicht kostendeckende Miete bei

    Im Rahmen von Vermietungsverhältnissen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist dann von einer vGA auszugehen, wenn die Gesellschaft als Vermieter ein unangemessen niedriges Entgelt verlangt (vgl. auch FG Köln vom 13. März 2014 10 K 2606/12, EFG 2014, 1141).
  • FG Köln, 22.01.2015 - 10 K 3204/12

    Kostenmiete, ortsübliche Miete

    Der erkennende Senat schließt sich diesen Erwägungen an (vgl. bereits FG Köln, Urteil vom 14.03.2014 - 10 K 2606/12, EFG 2014, 1141).
  • FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 12/08

    VgA durch Vermietung eines EFH an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Der erkennende Senat schließt sich diesen Erwägungen an (vgl. bereits FG Köln, Urteile vom 14.3. 2014 - 10 K 2606/12, EFG 2014, 1141 und vom 22.1.2015 - 10 K 3204/12 mit Anmerkung Hollatz in Der Betrieb, Steuerrecht kompakt, BFH-Az.: I R 12/15).
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