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   FG München, 30.07.2008 - 10 K 2984/07   

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https://dejure.org/2008,7151
FG München, 30.07.2008 - 10 K 2984/07 (https://dejure.org/2008,7151)
FG München, Entscheidung vom 30.07.2008 - 10 K 2984/07 (https://dejure.org/2008,7151)
FG München, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 10 K 2984/07 (https://dejure.org/2008,7151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geldschenkung und Vermächtnis als kindergeldschädliche Bezüge

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Geldschenkung und eines Vermächtnisses bei den kindergeldschädlichen eigenen Bezügen des Kindes

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Vermächtnis und Schenkung von Geld durch nicht kindergeldanspruchsberechtigten Dritten an das volljährige Kind als kindergeldrechtliche Bezüge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermächtnis und Schenkung von Geld durch nicht kindergeldanspruchsberechtigten Dritten an das volljährige Kind als kindergeldrechtliche Bezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Geldgeschenk ohne konkrete Auflage gefährdet Kindergeld

  • IWW (Kurzinformation)

    Geldgeschenk ohne konkrete Zweckbindung gefährdet das Kindergeld

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Eltern: Geldgeschenke gefährden den Kindergeldbezug

  • jed.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Geldgeschenke gefährden Anspruch

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Üppige Weihnachtsgeschenke und Kindergeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Geldschenkungen und Vermächtnisse können Kindergeldansprüche gefährden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte und Bezüge von Kindern
    Besonderheiten zur Berücksichtigung von Zuwendungen als Einkünfte oder Bezüge
    Geldzuwendungen zur Kapitalanlage

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Spendable Großmutter und Kindergeld

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1731
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.01.2004 - VIII R 21/02

    Kindergeld - Geldzuwendungen als Einkünfte und Bezüge?

    Auszug aus FG München, 30.07.2008 - 10 K 2984/07
    Insoweit sind auch laufende oder einmalige Geldzuwendungen von dritter Seite, die den Unterhaltsbedarf des Kindes decken oder die Berufsausbildung sichern und damit die Eltern bei ihren Unterhaltsleistungen entlasten sollen, grundsätzlich als Bezüge zu erfassen (BFH-Urteil vom 28. Januar 2004 VIII R 21/02, BFHE 205, 196, BStBl II 2004, 555).

    Klargestellt hat der BFH aber auch, dass das Vermögen des Kindes --im Gegensatz zum zivilrechtlichen Unterhaltsrecht-- in die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindes nicht einzubeziehen ist, da das Gesetz dies nicht klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt (BFH-Urteil in BFHE 205, 196, BStBl II 2004, 555; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. August 2002 VIII R 17/02, BFHE 200, 219, BStBl II 2003, 88).

    Es hat sich dabei darauf gestützt, dass in dem vom BFH in BFHE 205, 196, BStBl II 2004, 555 entschiedenen Fall nur die Zweckbindung zur Kapitalanlage zur Verneinung des Vorliegens von Bezügen geführt hat.

    b) Der erkennende Senat ist im Anschluss an die im BFH-Urteil in BFHE 205, 196, BStBl II 2004, 555 angedeutete Differenzierung der Auffassung, dass Geldzuwendungen von --nicht kindergeldberechtigten-- Dritten nur dann nicht als Bezüge zu erfassen sind, wenn sie vom Zuwendenden für Zwecke der Kapitalanlage bestimmt sind.

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02

    Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch

    Auszug aus FG München, 30.07.2008 - 10 K 2984/07
    Klargestellt hat der BFH aber auch, dass das Vermögen des Kindes --im Gegensatz zum zivilrechtlichen Unterhaltsrecht-- in die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Kindes nicht einzubeziehen ist, da das Gesetz dies nicht klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt (BFH-Urteil in BFHE 205, 196, BStBl II 2004, 555; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. August 2002 VIII R 17/02, BFHE 200, 219, BStBl II 2003, 88).
  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00

    Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf

    Auszug aus FG München, 30.07.2008 - 10 K 2984/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- sind Bezüge alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 14 K 1856/05

    Kindergeld; Einkommensgrenze; Erbschaft als Bezug; Mehraufwendungen; auswärtige

    Auszug aus FG München, 30.07.2008 - 10 K 2984/07
    Die Frage, ob nicht zweckgebundene Geldzuwendungen z.B. aus einer Erbschaft oder Schenkung im Kalenderjahr des Zuflusses als Bezüge zu werten sind, hat bislang etwa das FG Düsseldorf (Urteil vom 12. Januar 2006 14 K 1856/05 Kg, EFG 2006, 742) bejaht.
  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 10 K 128/08

    Zuordnung der Erbschaft zu den sonstigen Bezügen auf Grundlage des

    Dies gilt auch für Zuflüsse aus Erbschaften (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Januar 2006 14 K 1856/05 KG, EFG 2006, 742; FG München, Urteil vom 30. Juli 2008 10 K 2984/07, EFG 2008, 1731 für ein Vermächtnis; Selder in Hermann/Heuer/Raupach, § 32 EStG, Rdn. 116; Grönke-Reimann in Blümich, Kommentar zum EStG, § 32, Rdn. 135).
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