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   VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03   

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VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03 (https://dejure.org/2004,25511)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 10 K 4177/03 (https://dejure.org/2004,25511)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 10 K 4177/03 (https://dejure.org/2004,25511)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03
    Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, liegen bereits dann vor, wenn eine Organisation zwar nicht im Bundesgebiet Gewalt anwendet oder vorbereitet, wohl aber im Herkunftsland gewaltförmig agiert oder ­ als politische Exilorganisation ­ dortige entsprechende Bestrebungen durch Propaganda, Sammeln und Überweisen von Spenden oder Anwerbung von Kämpfern unterstützt (Berlit, a. a. O., Rn. 121; VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Abs. 54; BayVGH, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Abs. 30).

    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtung, bei der auch Ausländern zustehende Grundrechte wie Art. 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01 - Abs. 40; Berlit, a. a. O., Rn. 60).

    Das der Beklagten gemäß § 8 StAG eröffnete Ermessen ist durch das Vorliegen des Ausschlußgrundes des § 86 Nr. 2 AuslG insoweit reduziert, daß ermessensfehlerfrei lediglich die Versagung der Einbürgerung in Betracht käme (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Abs. 66; BayVGH, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Abs. 39).

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03
    Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, liegen bereits dann vor, wenn eine Organisation zwar nicht im Bundesgebiet Gewalt anwendet oder vorbereitet, wohl aber im Herkunftsland gewaltförmig agiert oder ­ als politische Exilorganisation ­ dortige entsprechende Bestrebungen durch Propaganda, Sammeln und Überweisen von Spenden oder Anwerbung von Kämpfern unterstützt (Berlit, a. a. O., Rn. 121; VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Abs. 54; BayVGH, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Abs. 30).

    Dazu zählen etwa die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen i.S.v. § 86 Nr. 2 AuslG, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele (BayVGH, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Abs. 32; VG Gießen, Urt. v. 3.5.2004 - 10 E 2961/03 -, Abs. 37; Berlit, a. a. O., Rn. 90).

    Das der Beklagten gemäß § 8 StAG eröffnete Ermessen ist durch das Vorliegen des Ausschlußgrundes des § 86 Nr. 2 AuslG insoweit reduziert, daß ermessensfehlerfrei lediglich die Versagung der Einbürgerung in Betracht käme (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.7.2002 - 13 S 1111/01 -, Abs. 66; BayVGH, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Abs. 39).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Auszug aus VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03
    Diese sind auch erheblich, da sie ein deutliches Übergewicht gegenüber dem in § 9 Abs. 1 StAG gesetzlich anerkannten Interesse an einer einheitlichen Staatsangehörigkeit in Ehe und Familie haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.3.1987 - 1 C 29.84 - BVerwGE 77, S. 164 ; Hailbronner, in Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 2001, § 9 StAG Rn. 24; Marx, in GK-StAR IV-2 § 9 Rn. 91, 92, 96).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03
    a) Zu den auswärtigen Belangen der Bundesrepublik Deutschland, die diese autonom definieren darf (BayVGH, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 00.1819 -, Abs. 28; diese wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen in juris), gehört das Bestreben, Gewaltanwendung jedenfalls außerhalb von staatlich getragenen bewaffneten Interventionen nach Maßgabe der UN-Charta als Mittel der Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Interessen und Ziele umfassend zu bannen (Berlit, in Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht , Teil IV - 3, § 86 AuslG, Rn. 117, 121).
  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD

    Auszug aus VG Hamburg, 30.09.2004 - 10 K 4177/03
    Dazu zählen etwa die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen i.S.v. § 86 Nr. 2 AuslG, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele (BayVGH, Urt. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, Abs. 32; VG Gießen, Urt. v. 3.5.2004 - 10 E 2961/03 -, Abs. 37; Berlit, a. a. O., Rn. 90).
  • VG Hamburg, 12.05.2009 - 10 K 906/08

    Einbürgerungsantrag eines iranischen Staatsangehörigen

    bb) Die Volksmudjaheddin Iran bzw. der NWRI verfolgen derart definierte Bestrebungen (VG Hamburg, Urt. v. 06.02.2007, 10 K 1773/06, juris; Urt. v. 08.02.2005, 10 K 1706/03; Urt. v. 30.09.2004, 10 K 4177/03 und 10 K 6189/03, beide juris; ebenso VG Berlin, Urt. v. 23.08.2005, 2 A 103.03, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 26.11.2007, 5 N 62.05, juris; Berlit , a.a.O. Rn. 132).

    (1) Die Erkenntnisquellen stützen (nach wie vor) die Bewertung, dass die Volksmudjaheddin Iran bzw. der NWRI Bestrebungen im Sinne von § 11 S. 1 Nr. 1 StAG verfolgen (vgl. z.B. VG Hamburg, Urt. v. 06.02.2007, 08.02.2005 und 30.09.2004, a.a.O.; VG Berlin, a.a.O.; OVG Berlin, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 06.02.2007 - 10 K 1773/06

    Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung

    Kein Anspruch eines iranischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung, für den ein Abschiebungsverbot wegen exilpolitischer Aktivitäten für die Volksmudjaheddin (Iran) bzw. den Nationalen Widerstandsrat Iran (NWRI) besteht, weil das Unterstützen dieser Organisationen auswärtige Belange gefährdet; keine ausreichende Abwehr dieser Organisationen vom Ziel des gewaltsamen Umsturzes im Iran; Anforderungen an Qualität der Unterstützungshandlung; kein Abwenden von früheren Unterstützungshandlungen; kollektiver Lernprozess (Fortführung der Pspr., Urteile vom 30.09.2004, 10 K 4177/03 und 10 K 6189/03; Urt. vom 08.02.2005, 10 K 1706/03).

    b) Die Volksmudjaheddin Iran bzw. der NWRI verfolgen derart definierte Bestrebungen (vgl. VG Hamburg, Urteile v. 30.09.2004, 10 K 4177/03 und 10 K 6189/03; Urt. v. 08.02.2005, 10 K 1706/03; VG Berlin, Urt. v. 23.08.2005, 2 A 103.03).

  • VG Stuttgart, 07.10.2010 - 11 K 4710/09

    Einbürgerung: Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen

    Zumindest bis 2001/2003 gehörten die Volksmodjahedin bzw. ihre Auslandsorganisationen in Deutschland und auch anderswo in Europa (MEK) zu den Organisationen, die derartige Bestrebungen verfolgt haben (vgl. VG Hamburg, Urteile v. 30.09.2004, 10 K 4177/03, - 10 K 6189/03 - Urteil vom 08.02.2005, - 10 K 1706/03 - Urteil vom 06.02.2007, - 10 K 1773/06 - Urteil vom 12.05.2009, - 10 K 906/08 - VG Berlin, Urteil vom 23.08.2005, - 2 A 103.03 - vgl. auch Berlit, aaO., Anm. 132).
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