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   FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06   

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https://dejure.org/2007,10923
FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06 (https://dejure.org/2007,10923)
FG Köln, Entscheidung vom 17.04.2007 - 10 K 4626/06 (https://dejure.org/2007,10923)
FG Köln, Entscheidung vom 17. April 2007 - 10 K 4626/06 (https://dejure.org/2007,10923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzielung eines Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Entfaltung einer einkommensteuerrechtlichen Tätigkeit bei tatsächlicher Nutzung eines zuvor erworbenen Grundstücks zur Erzielung von Einnahmen aus ...

  • Judicialis

    AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6
    Einkünfte aus V+V; Einkunftserzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteermittlung - Einkünfte aus V+V; Einkunftserzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1167
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
    Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2003 IX R 102/00 (BStBl II 2003, 940) berufen.
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
    Der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, muss aus objektiven äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten sein (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BStBl II 1984, 303; vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BStBl II 1990, 465 und vom 4. Juli 1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines

    Auszug aus FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
    Der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, muss aus objektiven äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten sein (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BStBl II 1984, 303; vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BStBl II 1990, 465 und vom 4. Juli 1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
    Der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, muss aus objektiven äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten sein (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BStBl II 1984, 303; vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BStBl II 1990, 465 und vom 4. Juli 1991 IX R 30/89, BStBl II 1991, 761).
  • BFH, 12.10.2006 - IX B 202/05

    VuV; Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
    Auf Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2006 IX B 202/05 das Urteil aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das Finanzgericht zurückverwiesen.
  • FG München, 07.10.2003 - 2 K 3982/00

    Werbungskosten; vergebliche, vorweggenommene Vermietungsabsicht; bedingte

    Auszug aus FG Köln, 17.04.2007 - 10 K 4626/06
    Hat der Wille des Steuerpflichtigen zur Errichtung und dann folgenden Vermietung eines Gebäudes in gewichtigen Maßnahmen seinen Niederschlag gefunden, die hierfür nach der Lebenserfahrung im allgemeinen geeignet sind, und sprechen keine positiven Anhaltspunkte für eine Verkaufsabsicht, so ist der erforderliche klare Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Allgemeinen gegeben (FG München, Urteil vom 7. Oktober 2003 2 K 3982/00).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 30/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Im zweiten Rechtsgang wies das FG die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1167, veröffentlichten Urteil ab.
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