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   FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 5354/02   

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https://dejure.org/2006,6908
FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 5354/02 (https://dejure.org/2006,6908)
FG Köln, Entscheidung vom 19.01.2006 - 10 K 5354/02 (https://dejure.org/2006,6908)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 10 K 5354/02 (https://dejure.org/2006,6908)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 14
    Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 14
    Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie (sog. "eingeschränkte Heilpraktikertätigkeit"; Begriff der Heilbehandlungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerbefreiung für die Tätigkeit eines "Heilpraktikers für Psychotherapie"

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 774
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 5354/02
    Die vorgenannte Steuerbefreiung setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin erbringt und dass er dafür die erforderlichen Befähigungsnachweise besitzt (vgl. zusammenfassend unter Hinweis auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. August 2005 V R 71/03, BFH/NV 2006, 213 und vom 7. Juli 2005 V R 23/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 904).

    Medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, fallen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in den Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift (BFH-Urteil vom 18.08.2005 V R 71/03 a.a.O.).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 50/04

    Konzertbegriff des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 5354/02
    Hinzu kommt, dass, um es vorsichtig auszudrücken, die Zurückhaltung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Erstattung von Kosten neuartiger Heilbehandlungsmethoden für die umsatzsteuerliche Behandlung nicht ausschlaggebend sein darf (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 50/04 zum Konzertbegriff im Sinne des Umsatzsteuerrechts).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 23/04

    Ernährungsberatung umsatzsteuerfrei?

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 5354/02
    Die vorgenannte Steuerbefreiung setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin erbringt und dass er dafür die erforderlichen Befähigungsnachweise besitzt (vgl. zusammenfassend unter Hinweis auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. August 2005 V R 71/03, BFH/NV 2006, 213 und vom 7. Juli 2005 V R 23/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 904).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - 2 K 2055/11

    Umsatzsteuer 2007, 2008

    Das Finanzgericht Köln habe in seinen Urteil vom 19.01.2006 10 K 5354/02 ausdrücklich festgestellt, dass die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen zwar wichtiges Indiz für das Vorliegen einer nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreien Heilbehandlung sei, dieses Indiz alleine sei aber nicht ausschlaggebend.

    In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.01.2006 10 K 5354/02 hinzuweisen, in dem explizit festgestellt worden sei, dass auch psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern als Heilbehandlung anerkannt seien, wenn es Tätigkeiten seien, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten bei Menschen vorgenommen würden.

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.10.2013 - 2 K 2055/11

    Umsatzsteuer 2007, 2008

    Das Finanzgericht Köln habe in seinen Urteil vom 19.01.2006 10 K 5354/02 ausdrücklich festgestellt, dass die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen zwar wichtiges Indiz für das Vorliegen einer nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfreien Heilbehandlung sei, dieses Indiz alleine sei aber nicht ausschlaggebend.

    In diesem Zusammenhang sei auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.01.2006 10 K 5354/02 hinzuweisen, in dem explizit festgestellt worden sei, dass auch psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern als Heilbehandlung anerkannt seien, wenn es Tätigkeiten seien, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Heilung von Krankheiten bei Menschen vorgenommen würden.

  • FG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 14 K 4038/08

    Umsatzsteuerbefreiung für Einzeltherapie und Paartherapie sowie

    Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei der Erstattung von Kosten neuartiger Heilbehandlungsmethoden, um es vorsichtig auszudrücken, zurückhaltend sind, was für die umsatzsteuerliche Behandlung nicht ausschlaggebend sein darf (so auch Urteil des Finanzgerichts - FG - Köln vom 19. Januar 2006 10 K 5354/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 774).
  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 14 K 797/12

    Steuerfreiheit der Umsätze aus Neurostructural Integration Technique-Behandlungen

    Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei der Erstattung von Kosten neuartiger Heilbehandlungsmethoden zurückhaltend sind, was für die umsatzsteuerliche Behandlung nicht ausschlaggebend sein darf (so auch Urteil des FG Köln vom 19. Januar 2006 10 K 5354/02, EFG 2006, 774).
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