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   FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98   

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https://dejure.org/2001,10662
FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98 (https://dejure.org/2001,10662)
FG Köln, Entscheidung vom 09.11.2001 - 10 K 9033/98 (https://dejure.org/2001,10662)
FG Köln, Entscheidung vom 09. November 2001 - 10 K 9033/98 (https://dejure.org/2001,10662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten eines Rechtsreferendars für den Titel "Master of Law"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fortbildungskosten: - Kosten eines Rechtsreferendars für den Titel "Master of Law"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 819
  • EFG 2002, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.02.2000 - VI B 108/99

    Referendariat als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Unabhängig von der Frage, ob die Referendar­zeit noch zur Berufsausbildung gehört (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 10. Fe­bruar 2000 VI B 108/99, Bundessteuerblatt II 2000, 398) sind die Aufwendungen, die bereits im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, die die Klägerin als Referen­darin erzielte, als Werbungskosten zu berücksichtigen.
  • FG Düsseldorf, 27.08.2001 - 17 K 4198/98

    Fortbildungskosten; Erststudium; Sozialarbeit; Studium; Altenpflege;

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Auf der Grundlage der vorstehenden rechtlichen Erwägungen sind die hier in Frage stehenden Aufwendungen dem Grunde nach als Fort- und damit als Wer­bungskosten zu behandeln (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 19. April 2000 II 81/99; anderer Auffassung Hessisches Finanzgericht a.a.O.; generell kritisch zu der bisherigen Aufteilung Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2001 4 K 171/97, EFG 2001, 1424 und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2001 17 K 4198/98 E, demnächst in EFG 2001,...).
  • FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99

    Rechtsanwalt; Juristischer Vorbereitungsdienst; Referendarzeit; Zusatzstudium;

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Für diese Aufwendungen ist kennzeichnend, das sie noch nicht mit einer konkreten beruflichen Tätigkeit und hieraus fließenden Einnahmen im Zusammenhang stehen (vgl. zusammenfassend Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 2. April 2001 9 K 4334/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1027 mit Anmerkung Siegers).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin rechtzeitig die Feststellung des zum 31.12.1996 verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG beantragt hat (vgl. hierzu Bundesfinanzhof - BFH - Ur­teil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, Deutsches Steuerrecht 2001, 1932).
  • FG Niedersachsen, 28.02.2001 - 4 K 177/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten bzw.

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Auf der Grundlage der vorstehenden rechtlichen Erwägungen sind die hier in Frage stehenden Aufwendungen dem Grunde nach als Fort- und damit als Wer­bungskosten zu behandeln (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 19. April 2000 II 81/99; anderer Auffassung Hessisches Finanzgericht a.a.O.; generell kritisch zu der bisherigen Aufteilung Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2001 4 K 171/97, EFG 2001, 1424 und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2001 17 K 4198/98 E, demnächst in EFG 2001,...).
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