Rechtsprechung
VG Münster, 21.07.2008 - 10 K 94/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss; Feststellung einer THC-Konzentration im Blut von 2,1 ng/ml zum Zeitpunkt einer Blutentnahme; Fehlendes Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2007 - 16 B 907/07
Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit durch den Konsum von Cannabis (THC)
Auszug aus VG Münster, 21.07.2008 - 10 K 94/08
Das Erreichen oder Überschreiten bestimmter Grenzwerte allein ermöglicht nur in beschränktem Maße Aussagen über die konkrete Fahrtauglichkeit, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 16 B 907/07 -, Blutalkohol 44, 336, mit weiteren Nachweisen.Es kommt auch nicht darauf an, dass beim Kläger während der Teilnahme am Straßenverkehr keine drogenbedingten Auffälligkeiten und Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden konnten, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2007, a.a.O: Fehlendes Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der beim Fahrerlaubnisinhaber ermittelten THC-Konzentration jedenfalls dann zu bejahen, wenn in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges drogenbedingte Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen festgestellt werden, die einen Bezug zur aktuellen Fahrtüchtigkeit aufweisen.